“Schweigepflichtentbindung gegenüber der Öffentlichkeit”?

“Wir sind Geheimnisträger und wollen das auch bleiben.”
Das sagt die “Aktion Datenschutz in deutschen Praxen – Aktiv werden, bevor es zu spät ist.” und startet dazu eine
Petition, die Sie hier unterzeichnen können.

Lernen Sie  die hinter der “Aktion Datenschutz in deutschen Praxen” stehende Ärztegruppe “Initiative Offline-Praxen” kennen, indem Sie die grünen Links anklicken.
Diese Ärzte (namentlich Dr. Lothar Rudolph) haben am 21.3.2019 eine Petition (s. oben grüner Link zum Unterschreiben) an die Patientenbeauftragte im Bundestag, Frau Prof. Dr. Claudia Schmidtke, gestartet:
„Für ein Recht auf Geheimhaltung der eigenen Krankengeschichte.”
Fast 21.000 Bürger haben bereits unterschrieben-
Über diesen Link oben können Sie die Petition aufrufen und unterschreiben, damit die Zielmarke von 25.000 erreicht wird.

Endlich eine Möglichkeit für die vielen Skeptiker der elektronischen Patientenakte sich zu äußern, und sich auf diese Weise für den Datenschutz  zu engagieren.

Die “Initiative Offline-Praxen” entwickelt außerdem zur Zeit eine Alternative zur Patientenakte des E-Health Gesetzes von Jens Spahn, nämlich die dezentrale Patientenakte mit dem eingetragenem Markenzeichen “easyvita”.
“Diese wird für PatientInnen mobil sein, automatisch in allen gängigen Sprachen vorliegen und vermutlich im Herbst 2019 zur Markteinführung gelangen. Sie wird zusätzlich die Möglichkeit bieten, die Daten anonymisiert weiterzugeben. Zwar können auch bestmöglich verschlüsselte dezentral gespeicherte Daten gehackt werden, aber dies betrifft nur einen einzelnen Datensatz und nicht sofort mehrere tausend oder hunderttausend Patientenakten.”

EREPRO hat bereits in zwei Artikeln über die brisante Situation der Datensicherheit im Gesundheitswesen informiert:
– TSVG I: Irgendwas läuft schief14.2.2019
– TSVG II Meine persönlichen Gesundheitsdaten für alle?  Nicht alles ist sinnvoll – nur weil es technisch möglich ist und Geld bringt. 20.2.2019

 

2 Gedanken zu „“Schweigepflichtentbindung gegenüber der Öffentlichkeit”?

  1. EREPRO informiert: Aufpassen! Ungesichertes Datensammeln gefährdet unsere Persönlichkeitsrechte als Patienten.
    Den folgenden Text zitieren wir aus: Kollegennetzwerk Psychotherapie Freitags-Newsletter 15.11.2019:
    „Massenspeicherung von Gesundheitsdaten: Bürgerrechtler schlagen Alarm. Die Vereine ‚Digitale Gesellschaft‘ sowie ‚Patientenrechte und Datenschutz‘ appellieren in einem am Freitag herausgegebenen Offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten, dem umstrittenen Regierungsentwurf für ein ‘Digitale-Versorgung-Gesetz’ (DVG) nicht zuzustimmen. Die Initiative ‘ebne der zentralen Massenspeicherung von sensiblen Gesundheitsdaten den Weg’, warnen die Bürgerrechtler. Dabei sei die Sicherheit ‘weder technisch noch organisatorisch zu gewährleisten’, wie ständig Nachrichten über Datenlecks und Forschungen zur Re-Identifizierung von Betroffenen in Datensätzen zeigten.

    Routinedaten der Krankenkassen werden zwar bereits seit 2014 über ein ‘Informationssystem Versorgungsdaten’ auf Basis des Sozialgesetzbuchs aufbereitet. Mit dem Entwurf aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollen nun aber in einem Forschungsdatenzentrum der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Gesundheitsinformationen über alle Versicherten gespeichert, ausgewertet und zahlreichen Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt werden. Industrievertreter drängen hier sogar noch darauf, den Kreis der Zugriffsprivilegierten auszuweiten.

    Bequemlichkeit vs. Datenschutz
    Die Daten sollen laut dem Regierungsvorhaben im Forschungszentrum nur pseudonymisiert gespeichert werden, monieren die beiden Vereine dagegen. Eine solche zentrale Datei eröffne ‘der Überwachung, der Kontrolle und der Sortierung von Menschen sowie der Diskriminierung bestimmter Risikogruppen Tür und Tor’. Der politische und wirtschaftliche Missbrauch solcher Daten müsse immer befürchtet und mitbedacht werden.
    Andere Experten hatten sich bei einer Anhörung verwundert gezeigt, dass die Messwerte an die Sammelstelle bei der GKV komplett identifizierbar geliefert werden sollen. Sie forderten, Berechnungen zu Forschungszwecken ‘lediglich auf verschlüsselten Daten’ durchführen zu lassen.
    Die Bürgerrechtler fordern in dem Schreiben, ‘das Konzept der Digitalisierung im Gesundheitswesen insgesamt zu überarbeiten’. Gesundheitsdaten müssten ‘grundsätzlich dezentral und nach Zwecken getrennt verarbeitet werden’.
    Sie dürften nicht durch die Hintertür ohne das informierte Plazet der Betroffenen gesammelt werden, indem Krankenkassen etwa ihnen für die Abrechnung vorliegende Informationen für andere Ziele als die vorgesehenen verwendeten. Grundvoraussetzung dafür, einschlägige Daten weiterzugeben und aufzubewahren, müsse ferner ‘eine funktionierende Telematik-Infrastruktur sein, die nicht aus Bequemlichkeitsgründen Sicherheits- und Datenschutzlücken akzeptiert’.

    Individuelle Gesundheitsprofile in großem Umfang
    Die Volksvertreter sollen am Donnerstag über den Entwurf und einen möglichen Änderungsantrag aus dem Gesundheitsausschuss abstimmen. Im Kern geht es dabei auch um das nicht minder umstrittene Vorhaben, neue digitale Angebote wie Gesundheits-Apps auf Rezept im großen Stil für Patienten verfügbar zu machen, sowie mehr Videosprechstunden einzuführen.
    Auch der Bundesrat hatte sich jüngst in seiner Stellungnahme besorgt gezeigt, dass ‘die personenbezogene Zusammenführung und Auswertung’ es den Krankenkassen ermögliche, ‘in großem Umfang individuelle Gesundheitsprofile ihrer Versicherten zu erstellen’. Dies berge ‘erhebliche Risiken’ für deren Persönlichkeitsrechte.
    Die Bundesregierung hat die Stellungnahme der Länder aber in weiten Teilen zurückgewiesen. Zustimmungspflichtig ist der Bundesrat nicht, er könnte das Verfahren jedoch noch verzögern.

    https://heise.de/-4573692

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