Die Vergessenen

Eine Leserin von “EREPRO NEWS” hat uns auf eine neue Ton-Bilder-Schau aufmerksam gemacht: “Pippi im Folterland. Über Zwang, Willkür und Isolation in der Zwangspsychiatrie.” Wir geben die Anregung weiter, da es unseres Wissens wenig entsprechendes, allgemein verständliches Informationsmaterial über Zwangspsychiatrie bzw. Maßregelvollzug gibt, und fügen einige Bemerkungen hinzu.
Zunächst ein kurzer Hinweis, was unter Maßregelvollzug zu verstehen ist. Es gibt in Deutschland zwei Möglichkeiten des Umgangs der Gerichte mit Straftaten: Strafe für Tatschuld einerseits, und andererseits Anordnung der Besserung und Sicherung für “schuldunfähige” Täter, die als “sucht- bzw. psychisch krank” diagnostiziert wurden.

In der Ankündigung der Ton-Bilder-Schau heißt es:
(Zitat) “240.000 Menschen werden jedes Jahr in Deutschland gegen ihren Willen psychiatrisch zwangsbehandelt. Solche Behandlungen haben es in sich. Es sind qualvolle Unterwerfungsrituale, bei denen die eine Seite alle Macht hat und die andere keine. Das geben die Chefs deutscher Kliniken selbst zu. Der Wille des Patienten würde gar nichts zählen, schrieb der Leiter einer forensischen Psychiatrie in einem Brief an die Vorsorgebevollmächtigte eines Gefangenen – und erteilte ihr Hausverbot. Auch andere Verbrechen geben die Täter*innen in Weiß offen zu: Wenn passende Medikamente fehlen, würden halt andere genommen. Die seien dann zwar nicht zugelassen, aber das mache nichts. Disziplinarmaßnahmen würden als Therapie verschleiert. 18 bis 25 Jahre kürzer würden Menschen leben, die über lange Zeit Psychopharmaka nehmen – in der Regel: nehmen müssen. Der Staat hat mit den geschlossenen Psychiatrien Räume geschaffen, in denen die Untergebrachten Freiwild sind. 359 Euro erhalten die Kliniken dafür pro Tag und Person. Die Klinikärzt*innen sitzen selbst vor Gericht und schreiben die Gutachten, die ihnen die Betten füllen. Über Fördervereine organisieren sie ein zusätzliches, undurchsichtiges Umfeld. Die Ton-Bilder-Schau des investigativen Journalisten Jörg Bergstedt gibt einen tiefen Blick hinter die Kulissen der Zwangspsychiatrie, dargestellt vor allem an Unterlagen, die aus den Psychiatrien selbst stammen. Den Abschluss bildet die Frage, wie eine Welt ohne Zwangsbehandlungen aussehen könnte – und was das alles mit Pippi Langstrumpf zu tun hat.
Die Ton-Bilder-Schau könnt Ihr gerne bei Euch zeigen – als Film oder Live mit Referent. Anfragen dazu sowie Korrekturen und Ergänzungen zur Ton-Bilder-Schau an saasen@projektwerkstatt.de.
Die Songs und Fernsehausschnitte dienen dem Beleg der Aussagen in der Ton-Bilder-Schau und zeigen, dass auch dort die Verbrechen der Psychiatrie ganz offen geschildert werden – auch von den Täter*innen.
Gewidmet der Kämpferin Eva Schwenk, die genau an dem Tag starb, als dieser Film fertig wurde. Sie hat, ausgebildet als Psychologin, stets ohne Karriere- und Geldinteressen für die Betroffenen gestritten – als Autorin (Fehldiagnose Rechtsstaat), Gegengutachterin, Besucherin und Unterstützerin in den Anstalten sowie auf viele andere Art und Weise.” (Ende des Zitats)

Mitarbeiter von EREPRO haben sich diese Ton-Bilder-Schau angesehen.1 Eine ganze Reihe von Aussagen finden sich auch auf der Homepage oder in den hilfe Blättern von EREPRO – ohne, dass wir uns alle Aussagen im einzelnen zu eigen machen.2
Wir sind also über die dargestellten Missstände in der Psychiatrie informiert, trotzdem war es schwer erträglich, damit so geballt konfrontiert zu werden. Mit Entsetzen hat EREPRO immer wieder über die Menschenrechtsverletzungen in der Zeit des Nationalsozialismus berichtet. Aber ist es nicht wichtiger, aktuelle skandalöse Verletzungen der Rechte von Menschen mit psychischen Problemen auch in unserer Zeit anzusprechen? Nämlich  dass sie – ausgelöst durch häufig dilettantische Gutachten von Psychiatern –  als “schuldunfähig” im Maßregelvollzug zwangsbehandelt werden. Dass sie dort verschwinden  und, wenn sie keine Angehörigen haben, die sich kümmern, nicht selten vergessen werden – auch von der Öffentlichkeit.3 Das verlangt die Beachtung und Verbreitung dieser Ton-Bilder-Schau.

Vielleicht wird in 70 Jahren4 –  also 2088 – wieder eine Ausstellung an einige dieser menschlichen Schicksale erinnern, sowie an die unseriösen, verhängnisvollen Gutachten und die entsprechenden Gerichtsbeschlüsse nebst darauf folgende jahrelange Zwangs-Klinikaufenthalte im Maßregelvollzug. Und die späteren Psychiater werden sich vielleicht dann auch wieder entschuldigen.

Auch wenn nicht alle Informationen in dieser Ton-Bilder-Schau unbedingt verallgemeinert werden können, so sind sie doch viel zu oft zutreffend.
In unserer eigenen psychiatrischen Arbeit in einem Sozialpsychiatrischen Dienst haben wir mehrere Beispiele erlebt von menschlichen Verhängnissen im Maßregelvollzug. Hilflos und ohnmächtig gegenüber den Entscheidungen der Gutachter und ihnen blind folgenden Gerichten blieb uns in keinem Fall anderes übrig als diese Menschen, die uns lange bekannt waren, regelmäßig in den meist weit entfernten Anstalten zu besuchen und mit ihnen zu diskutieren, sich in diesen Einrichtungen so angepasst wie möglich zu verhalten, um ihnen überhaupt irgendwann mal zu entrinnen. Und später – nach ihrer Entlassung – zu helfen, die Kontakte zu Selbsthilfegruppen in dem sozialpsychiatrischen Dienst und zu Freunden und Verwandten in ihrem Heimatort wieder herzustellen.

Der Versuch mit einem begutachtenden Psychiater, Klinikdirektor, der – im Gegensatz zu uns – einen straffällig gewordenen Klienten gar nicht kannte, um – nach Entbindung von der Schweigepflicht – über dessen “Ungefährlichkeit” ins Gespräch zu kommen, fand keinerlei Resonanz. Ernüchternd der Gedanke, dass der dabei bekannt gewordene jahrelange Kontakt  des Klienten mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst den Gutachter zu einer noch negativeren Prognose veranlasst haben könnte!!
“Kein Risiko eingehen” – diese Haltung bestimmte die gutachterlichen Aussagen.

Ängstlichkeit der Gutachter zwingt Menschen auf diese Weise jahrelang (u.U. auch lebenslang) ganz unabhängig von der Schwere seines Gesetzesverstoßes zu einem Leben hinter Mauern.

Die Situation im Maßregelvollzug ist für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die Bagatellstraftaten begingen, oft derart unsäglich, dass darüber möglichst breit informiert werden muss – und sei es als Warnung vor den Gefahren in der Psychiatrie. Diese Ton-Bilder-Schau wurde dafür erarbeitet.
In einer etwas gekürzten Form ist sie durchaus für größere Schüler im Schulunterricht geeignet. Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung könnte eine ihrer Veranstaltungen In Berlin  damit bestreiten und bei der Verbreitung der Informationen helfen (gegebenenfalls auch mit Ergänzungen). In Volkshochschulen und Veranstaltungen vieler gesellschaftlicher Gruppen könnte die Schau präsentiert und diskutiert werden.

Aber was kann man noch tun, außer zu informieren?
Es gibt forensische Kliniken, die Patienten im Vorfeld (der Aufenthalt dort entspricht einer Untersuchungshaft)  noch einmal begutachten und untersuchen, um Fehleinweisungen zu verhindern.5 Ein Korrektiv für die Gutachten?

“Unterwerfungsrituale” hin oder her, dass in diesen Kliniken “eine Seite alle Macht hat und die andere keine”, ist unhaltbar. Darum die Frage: Wer vertritt die Interessen dieser fast vergessenen Personengruppe? Bei der Google-Suche kommt als Antwort: die Verbände der Psychiatrieerfahrenen. Sie empfehlen, in erster Linie  sich vor der Psychiatrie durch eine Patientenverfügung zu schützen6 und setzen sich für deren juristische Absicherung ein.
1.  Zur Vertretung der individueller Rechte einzelner Insassen gibt es für Beschwerden der Patienten z. T. Ombudsleute, die allerdings von den Klinikdirektoren berufen werden. Ebenso Patientenfürsprecher. Wie weit sind diese im Konfliktfall auf Seiten der Patienten? Achten sie beispielsweise auf die “rechtzeitige(n) vorherige(n) (vor der Unterbringung, EREPRO) Aushändigung des Gutachtens an den Betroffenen”?7

Wenn ein Patient keinen Rechtsanwalt hat, bzw. sich – wie die meisten – keinen leisten kann, wie sollen seine individuellen Rechte in diesem komplizierten rechtlich/psychiatrischen Bereich gewahrt bleiben? Auch die meisten gesetzlichen Betreuer mit den üblichen Aufgabenbereichen sind damit überfordert.
Es könnte einigem Unrecht vorbeugen, wenn jedem, der keinen eigenen Rechtsanwalt hat, tatsächlich ein (obligatorischer!) Verfahrenspfleger zugeordnet würde.7
2. Zur Verbesserung der Gesamtsituation ist mehr Transparenz im Maßregelvollzug die bescheidenste Minimalforderung. Das heißt die Anfertigung differenzierter Statistiken über die Belegung der Einrichtungen (was bisher nicht geschieht), und  effektive und häufigere als jährliche Kontrollen und Überprüfungen der Arbeit der Zwangspsychiatrie.8
Konkret brauchen wir Gesetze und Regelungen, welche  die Hilfe für die betroffenen Menschen in den Vordergrund stellen und nicht die sogenannte Gefahrenabwehr. “Bei Einführung des Gesetzes stand zunächst der Sicherungsgedanke ganz im  Vordergrund. Mit der Strafrechtsreform im Jahr 1975 gewann der Behandlungsgedanke an Bedeutung. Die Überschrift des entsprechenden Gesetzes-Absatzes wurde umgekehrt: Statt ‘Maßregeln der Sicherung und Besserung’ heißt es seitdem ‘Maßregeln der Besserung und Sicherung’ (Kammeier, 2002).”9 Ob das etwas gebracht hat?

Aus einem Spiegel Interview mit  den Gutachter Psychiater Kröber 2017:
“Spiegel: 2016 wurde der psychiatrische Maßregelvollzug gesetzlich reformiert. Was versprechen Sie sich davon? Kröber: Das hilft uns, Patienten früher zu entlassen. Bisher musste man beweisen, dass jemand ungefährlich ist, um ihn entlassen zu können. Heute muss man umgekehrt nach sechs Jahren Unterbringung darlegen, dass er wirklich wieder erhebliche Straftaten begehen wird, um ihn drinnen zu behalten. Nach zehn Jahren liegt die Hürde für eine Verlängerung der Unterbringung noch höher.”10

Datenschutz spielt eine immer größere Rolle und muss gesetzlich geregelt werden.10a

Um die Arbeit begutachtender Psychiater und der zuständigen Richter zu verbessern, und sie bei der Ausübung von Zwang gegenüber straffällig gewordenen Menschen mit psychosozialem Hilfebedarf besonders zu sensibilisieren, ist ihre Schulung in humanistischer Sozialpsychiatrie zu empfehlen – auch für den kompetenten Umgang mit ihrer eigenen verständlichen Angst.11
Bei der Deutschen Gesellschaft für soziale Psychiatrie (DGSP), die viel und gute Fortbildungsarbeit in diesem Bereich leistet, gibt es allerdings kein einschlägiges Angebot für Richter bzw. Juristen.

Die von EREPRO dokumentierte Anfertigung des UN-Staatenberichtes Deutschland fordert ebenfalls Abhilfe angesichts der Zwangspsychiatrie in Deutschland!12 Nur – wann werden dessen Änderungsvorschläge realisiert?

Wie kann die Durchsetzung der Rechte von psychisch behinderten Straftätern – auch im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention  – gegenüber der Zwangspsychiatrie an Fahrt aufnehmen? Wer setzt sich dafür mit Leidenschaft ein?13

Grundsätzliche Forderung bleibt
1. die Abschaffung des zweigliedrigen Umgangs mit Delikten, der Strafe für Tatschuld einerseits, und der “Besserung und Sicherung” für “schuldunfähige” Täter andererseits. Diese zweiteilige Regelung wurde im 19. Jahrhundert konzipiert und 1933 als Gesetz verabschiedet.14
2. Streichung des Paragraph 63 StGB15, der bald nach der Machtergreifung 1933 von den Nationalsozialisten eingeführt wurde.

Am 15. September 2015 hat sich das „Kartell gegen § 63“ gegründet.
Begründung der Abschaffungsforderung der Gruppe:
“Zwei Merkmale des Vollzugs des § 63 in der forensischen Psychiatrie:
– Willkürliche und regelmäßig längere Freiheitsberaubung als bei einem vergleichbaren Delikt im Regelvollzug
– Erzwungene Körperverletzung durch psychiatrische Zwangsbehandlung.
Der UN-Sonderberichterstatter über Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Juan Méndez, hat bereits seit 2013 einen ‘absolut ban’ jeder Zwangsbehandlung legitimierenden Gesetzgebung gefordert. Staatlicher Zwang zu erduldender Körperverletzung per Gesetz steht vor der Todesstrafe als schärfste Sanktion des Strafrechts.”16

Natürlich wird die psychische Verfassung und die psychosoziale Situation eines Straftäters immer in die Urteilsfindung des Richters einfließen, aber es muss eine Strafe verhängt, und nicht vom Richter wegen einer nebulösen “Schuldunfähigkeit” eine unklare sogenannte “Besserung” in einer unbestimmten Zeitspanne beschlossen werden, ganz abgesehen von einer prognostisch schwer feststellbaren späteren Gefährlichkeit.

Die Psychiatrie verfügt schon lange über sinnvollere und wirksamere  Methoden der Hilfe und Begleitung für Menschen mit psychischen Belastungen als die der Zwangsverwahrung und -therapie in stationären Maßregelvollzugseinrichtungen.
In einem Artikel der Sozialpsychiatrischen Umschau,17 einer ziemlich positiven Darstellung des Lebens im Maßregelvollzug, beschreibt ein ehemaliger Insasse, jetzt dort Peer-Therapeut, wie sinnvoll Anwendungen und Verfahren, die denen der Sozialpsychiatrie entsprechen, auch in der Forensik sein könnten.18
Ehrenamtliche Mitarbeiter, Laien mit Interesse an Psychiatrie werden seit vielen Jahren mit großem Erfolg in der Sozialpsychiatrie eingesetzt.19 Offensichtlich ab und zu auch in der stationären Forensik – und das geht sicher nicht nur mit ehemaligen Insassen.
Dieser Vorschlag mag manchen Insidern abwegig erscheinen, da der Bürger ihnen eher in Initiativen gegen den Standort von Kliniken des Maßregelvollzugs entgegen tritt denn als Helfer. Aber ein Einsatz ehrenamtlicher Bürger durch die Klinik könnte eventuell bei diesen Konflikten sogar eine Vermittlungsfunktion haben.
Da die Herkunftsorte der Patienten in der Regel weit entfernt von der Forensischen Klinik liegen, sind Besuche von Freunden und Bekannten erschwert, und Laienmitarbeiter  könnten neben Gesprächsmöglichkeiten auch einen indirekten “Kontakt zur Außenwelt” bieten. Auch bei der “Gefährdungsbewertung” der Patienten durch das multiprofessionelle Team könnte ihre Stimme gehört werden. Bei Gelegenheit sind sie vielleicht weniger betriebsblind.
Zunehmend werden an die forensischen Kliniken Institutsambulanzen angeschlossen für entlassene Patienten. Sinnvoller ist es allerdings, die Nachbetreuung im Heimatort der Strafentlassenen durchzuführen.

Wem die (zwar nicht unangemessen!) laute und angespannte Stimme  des Autors der Ton-Bilder-Schau etwas auf die Nerven geht, kann sich bei YouTube das Video einer öffentlichen Anhörung bei der Humanistischen Union Marburg zum Thema “Menschenrechtsverletzungen durch psychiatrische Gutachter?” anschauen. “Obwohl sie eine immense Wirkung für die Begutachteten haben,” so heißt es dort, “werden sie (die Gutachten, EREPRO) auf fragwürdige Weise erstellt und in problematischer Weise gewürdigt,” Die Diplom-Psychologin Eva Schwenk aus Mainz äußert sich mit sanfter Stimme über psychiatrische Gutachten aus Sicht der Psychologie. “Viele Gutachten werden ihrer Beobachtung zufolge den fachlichen Ansprüchen nicht gerecht, die die Zunft selbst an derartige Untersuchungen stellt.”20 Eva Schwenk hat sich mutig in diesem Bereich der Menschenrechtsverletzungen in der Psychiatrie engagiert. Sie hat ein Buch darüber geschrieben.21

Schrecken und Fassungslosigkeit und – tatsächlich – leider auch der fast unabweisliche Wunsch nach Verdrängung dieser unmenschlichen Seiten der aktuellen Psychiatrie, bestimmen die Reaktion unserer sog. Zivilgesellschaft.22

Dass gerade die nach der Zwangsbehandlung entlassenen Menschen mit besonderen psychosozialen Belastungen die Unterstützung und Hilfe ihrer Mitmenschen dringend benötigen, um ein für sie lebenswertes und menschenwürdiges Leben führen zu können, spielt bei den Angeboten der heutigen Psychiatrie kaum eine Rolle.

 

Anmerkungen
1 Aufzeichnung am 2.3.2018 in Bremen (Veranstalter: StattPsychiatrie)
https://www.youtube.com/embed/pJXUbAWIAP0
saasen@projektwerkstatt.de
2
EREPRO: Stationärer Maßregelvollzug: anders ist besser!

11. September 2014 (Psychiatrieleben)
http://www.erepro.de/2014/09/11/stationarer-masregelvollzug-anders-ist-besser/
und
Psychiatrische Gutachten – unter dubiosen Umständen
18. August 2014 (Fachforum)
http://www.erepro.de/2014/08/18/psychiatrische-gutachten-unter-dubiosen-umstanden/
und
Abschaffung des Paragrafen 63 Strafgesetzbuch!
27. September 2015 (Gut zu wissen)
http://www.erepro.de/2015/09/27/abschaffung-des-paragrafen-63-strafgesetzbuch/
3 Zuletzt kurz in der letzten Folge der Serie Bella Block 24.3.2018 – der Fall Mollath ist schon fast vergessen. Die Künstlerin Nina Hagen engagiert sich auch gegen das Vergessen zwangsbehandelter Menschen in der Psychiatrie.
4 So lange dauerte es bis zur Anerkennung einer Schuld an den NS Verbrechen durch den Fachverband der Psychiater DGPPN mit Organisation einer Wanderausstellung darüber. Auch wenn 2018 nicht annähernd so viele Menschen durch diese psychiatrischen Zwangsmaßnahmen betroffen sind (zur genaueren Diskussion der Zahlen s. T. Henking, J.  Vollmann Hrsg., Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen, DOI 10.1007/978-3-662-47042-8_2, © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2015), nämlich 240 000 (s.o.), mindert das die Unmenschlichkeit selbstverständlich nicht.
“Psychiater und die Vertreter ihrer Verbände haben in dieser Zeit (Nationalsozialismus, EREPRO) ihren ärztlichen Auftrag, die ihnen anvertrauten Menschen zu heilen und zu pflegen, vielfach missachtet und eigenständig umgedeutet.” Man wollte “sich zu der eigenen Vergangenheit (zu) bekennen und aus der Vergangenheit (zu) lernen.”
https://www.dgppn.de/schwerpunkte/psychiatrie-im-nationalsozialismus/rede-schneider.html/de/nav_main/erwachsene/institut___klinik_fuer_forensische_psychiatrie/institut___klinik_fuer_forensische_psychiatrie_1.html
5 wie im LVR-Klinikum Essen. http://www.klinikum-essen.lvr.de/de/nav_main/erwachsene
6 BPE, Psychiatrische Zwangsbehandlung abschaffen. http://www.bpe-online.de/
und

https://www.zwangspsychiatrie.de
s. Werner Fuß Zentrum Berlin und Ra Wähner, Solidaritätsfond
7http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Unterbringungsverfahren#Bestellung_eines_Verfahrenspflegers
8 s.T. Henking, J.  Vollmann Hrsg., Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen, DOI 10.1007/978-3-662-47042-8_2, © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2015
9 s. Die Geschichte des Maßregelvollzugs, PDF mwv-berlin.de>leseprobe_images
10 http://www.spiegel.de/spiegel/gerichtsgutachter-hans-ludwig-kroeber-im-interview-unglueck-liebe-rache-a-1144322.html
und

zur detaillierten Diskussion der Novellierung: Rechtsanwalt Dr. jur. habil. Helmut Pollähne, Nach der Reform des Unterbringungsrechts (§ 63 StGB) ist vor der Reform. Kriminalpolitische Zeitschrift 1/2016
https://kripoz.de/2016/06/10/nach-der-reform-des-unterbringungsrechts-%C2%A7-63-stgb-ist-vor-der-reform/
10a allerdings nicht so, wie in dem Entwurf für das neue bayerische Psychiatrie Gesetz, s. http://spon.de/afdap
11 Das im Entwurf vorliegende neue bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) gibt wenig Grund zur Hoffnung auf Verbesserung der Situation.

s. taz.die tageszeitung vom 16.04.2018: der tag 2, S.2.
12 http://www.erepro.de/2015/06/05/staatenberichtsprufung-deutschlands-zur-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention-un-brk-durch-die-vereinten-nationen-abschliesende-bemerkungen/
und
http://www.erepro.de/2015/05/04/staatenprufung-deutschlands-durch-un-behindertenausschuss-hat-stattgefunden/
Zitate daraus: “Die Praxis von Zwangsunterbringung und -behandlung in der Psychiatrie wurde mehrfach angesprochen.” “Das System muss in allen Teilen praktisch befähigt werden, Zwang im Zusammenhang mit Unterbringung und Behandlung zu vermeiden.”
13 Folgende Gruppen veranstalteten am 17.4.2018 im Haus des CVJM München eine kritische Diskussion über das  neue bayerische Gesetz: Gesundheitsladen München e.V., Netzwerk Psychiatrie München e.V., Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte (VDÄÄ), Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW) Oberbayern. Können diese Organisationen noch mehr tun? Was ist geplant?
14 https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregelvollzug
15 Text des Paragrafen 63 StGB:
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
16 http://www.erepro.de/2015/09/27/abschaffung-des-paragrafen-63-strafgesetzbuch/
und
https://psychiatrielager.blogspot.de/2016/07/kartell-gegen-63.html
17 Sozialpsychiatrischen Umschau17 2/2018 S. 15
18 »Für meine Genesung bin ich selbst verantwortlich, ich kann jedoch nicht alleine gesund werden«, Toon Walravens Weg zum Peer-Berater in der Forensik, Sozialpsychiatrische Umschau 2018, S.15.
19 s. hilfe Blätter von EREPRO Nr. 13 Brauchen wir noch Ehrenamtliche in der Sozialpsychiatrie?  https://www.erepro.de/hilfe-blatter-von-erepro/
20 https://hpd.de/artikel/12346
21 Eva Schwenk, Fehldiagnose Rechtsstaat: Die ungezählten Psychiatrieopfer, 2004.
22 Die ganz große Ausnahme: die Sängerin und Schauspielerin Nina Hagen! Sie ist Mitglied der “Irrenoffensive” und im Werner Fuss Zentrum Berlin. Sie hat sich wirklich aktiv für die Freilassung von Mollath und anderen aus dem Maßregelvollzug engagiert, und bei einem Film (“Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung”) mitgewirkt, der Psychiatriepatienten empfiehlt, eine Patientenverfügung anzufertigen. “Die schlaue Patientenverfügung”, www.patverfue.de.

15 Gedanken zu „Die Vergessenen

  1. Die Vitos-Kliniken wollten sich auf Anfrage der FR nicht zu dem Fall äußern, da dieser derzeit gerichtlich geklärt werde.
    Sie packten mich zu acht und fesselten mich ans Bett“, erinnert sich Müller. Nachdem sie ihm die Spritze gegeben hatten, habe er fünf bis sechs Stunden dagelegen, bis er wieder losgebunden worden sei. Ein traumatisches Erlebnis sei das gewesen. „Am nächsten Tag begannen die Gangstörungen“, sagt Müller. Doch die Ärzte, die von Janso nach eigenen Angaben sofort darüber informierte, hätten gesagt, er sei nur schwach wegen der zu geringen Nahrungsaufnahme. Zwar kam der Appetit wieder, aber die Gangstörungen blieben, berichtet Müller. Umso schockierter sei er gewesen, als er am 11. Januar eine zweite Spritze mit Ciatyl verabreicht bekommen sollte. Als er sich weigerte, hätten ihm die Ärzte gedroht, ihn erneut zu fixieren. Weiter https://www.fr.de/rhein-main/darmstadt/darmstaedter-klagt-gegen-klinik-spritze-zerstoerte-mein-leben-90083761.html

  2. Jede Veröffentlichung auf dieser Seite hat seine Berechtigung. Die Zustände in psychiatrischen Kliniken und forensischen Verwahranstalten verdienen es, in das Licht der Öffentlichkeit gerückt zu werden. Es handelt sich bundesweit um industriell betriebene Kartelle, von denen viel zu viele (Pharmaindustrie im Verbund mit sogenannten Ärztinnen und Ärzten, Gutachterinnen und Gutachtern, Staatsanwaltschaft und Justiz) zulasten behinderter Menschen unter Missachtung der UN-Behindertenrechtskonvention profitieren. Die Betroffenen werden dort im strafrechtlichen Bereich unter Anwendung aus der Nazizeit stammenden Rechts ihrer Freiheit beraubt und mit Medikamenten, die überwiegend nicht indiziert und außer überdosiert sind, voll gestopft. Sollten sie das in der Verwahranstalt überleben, leiden sie noch lange nach ihrer Entlassung an den physischen und psychischen Nebenfolgen der pharmakologischen Behandlung. All dies ist unerträglich. Die breite Öffentlichkeit kann sich über das Elend dieser Menschen keine Vorstellung machen. Niemand kennt die Einzelfälle, in denen ganze Menschenleben restlos zerstört worden sind. Ein Fall aus der Praxis:

    Ein junger Mann besuchte seinen Hausarzt. Es gab Meinungsverschiedenheiten. Der Hausarzt behauptete, der junge Mann habe ihn tätlich angegriffen (geschubst). Infolgedessen habe er sich in seinem Praxiszimmer an der Kante seines eigenen Schreibtischs gestoßen und am Oberschenkel verletzt. Der junge Mann kam vor Gericht. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Zugleich wurde die Unterbringung gemäß § 63 StGB angeordnet. Der Freiheitsentzug unter der Regie der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Marburg und der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Marburg dauerte mit Unterstützung des Leiters der Verwahranstalt ca. 30 Jahre lang an. In dieser Zeit erfolgte keine Behandlung des angeblich psychisch erkrankten jungen Mannes. Während der gesamten Dauer des Freiheitsentzuges stopften sie ihn zum Zweck der “Ruhigstellung” mit Pharmaprodukten voll. Der anwaltliche Kampf um seine Entlassung dauerte ca. zehn Jahre. Nach der Entlassung war er ein Wrack. Er konnte nicht mehr richtig laufen. Selbst wenn er saß, zitterte er mit den Händen und seinen Beinen. Etwa zwei Jahre nach der Entlassung verstarb er in “Freiheit” an den Nebenfolgen der pharmakologischen Misshandlung in der Verwahranstalt der Vitos Klinik in Haina.

    Damals nahm ich wider besseres Wissen an, dass es sich eher um einen Einzelfall handeln könnte. Die Praxis belehrte mich eines besseren. Die Anzahl der zur Unterbringung gemäß § 63 StGB abgeurteilten Personen nimmt stetig zu. Gleichzeitig werden die Rechte der Betroffenen durch die jeweiligen Maßregelvollzugsgesetze der Bundesländer massiv beschnitten. Die politische Motivation, die sich dahinter verbirgt, wird nicht hinterfragt.

  3. So werden Menschen in der Vitos Klinik kaputt gemacht. Isolation und Folter ist der Alltag . Jahrelange Isolation bis zum Tod das ist die wahre Seite der Vitos Klinik https://www.youtube.com/watch?v=93Gy0B5ZX4E
    Folter in der VITOS Forensik Riedstadt
    10. OKTOBER 2018 ~ FORENSIKWHISTLE
    Wer in der VITOS Klinik Riedstadt eingesperrt wird, verliert alle grundrechtsmäßigen Rechte. Patienten werden egal wie schwer ihr Anlassdelikt auch war über Jahre hinweg wie in einem Straflager gehalten. Von den Aufsehern gequält und misshandelt. Es gibt kein Entkommen!
    Sehen Sie was die Ärzte der VITOS Klinik und ganz besonders Dr. X (der Name wird in dem Kommentar genannt, EREPRO) ihnen unbedingt vorenthalten wollten.

    So sieht der normale Alltag für Patienten in Riedstadt aus!https://forensikwhistle.wordpress.com/2018/10/10/folter-in-der-vitos-forensik-riedstadt/

  4. Ein wichtiger Punkt wäre die anwaltliche Verteidigung, da die Patienten im maßregelvollzug nach 63 und 64 meistens kein geld haben und so die Anhörung ohne Verteidigung bestreiten müssen.
    Auch wird im Maßregelvollzug nach 64 zu oft und zu schnell abgebrochen.
    Teilweise reichen schon ein paar Regelverstöße und die können auch lapidar sein und derjenige ist im Abbruch. Dann steht er vor dem Richter ohne Anwalt und kann sich nicht richtig verteidigen. Am Ende landet dieser im Gefängnis ohne je eine Therapie gemacht zu haben.
    Hier ist die Willkür des Therapeuten sehr deutlich zu sehen. Kommt der Patient mit dem Therapeuten nicht zu recht, fliegt er raus. Therapeutenwechsel ist ausgeschlossen, da der Therapeut keine Fehler macht.
    Fürchterlich, wenn man das miterleben muss.
    Genügend Beispiele hierfür gibt es im Bkh Günzburg.
    Kornelia Lach

  5. Habe mit geschlossener Psychiatrie unfreiwillig Erfahrung gemacht und Menschen kennengelernt, die in der Kindheit Missbrauch erlebt haben. Die Täter sind frei und die, meist Frauen, sind zu Drehtürpatientinnen in der Psychiatrie geworden und werden weiter misshandelt!!
    Ich weiss nicht, was mich mehr traumatisiert hat: umgang mit mir, oder umgang mit den schwächsten!
    Maßregelvollzug ist für Kinderschänder!! Nur die gehören dahin!!!
    Mord an der Kinderseele muss hart bestraft werden!!
    Alle andere, können die Strafen auch im Knast absitzen!
    Sorry, dass es so hart klingt!

  6. Geschenke der Pharmaindustrie, Reisen etc. Eigentumswohnungen im Ausland?

    Michael P. Hengartner: Ein klassischer Befund aus der Psychologie ist, dass es in experimentellen Studien einen Beobachtereffekt gibt. Das heißt, wenn die Versuchsperson oder der Forscher weiß, zu welcher Gruppe er gehört, dann fällt das Studienergebnis anders aus. Gerade deshalb sollen in solchen Studien weder die Patienten, noch die klinischen Fachleute wissen, wer das Placebo und wer den Wirkstoff bekommt. Man nennt das Doppelverblindung.

    In der Praxis funktioniert das aber nicht: Sowohl die Patienten als auch die Fachleute haben oft jahrelange Erfahrung mit den Wirkungen von Psychopharmaka. Das heißt, wenn ein Patient nach einigen Tagen keine der häufigen Nebenwirkungen wie etwa Mundtrockenheit berichtet, dann können beide Seiten vermuten, dass hier ein Placebo verwendet wird, auch wenn niemand das offiziell weiß.

    Das kann die Studienergebnisse verfälschen. Schließlich sind die Fachleute diejenigen, die den Patienten Fragen stellen und dann beurteilen, wie stark die Symptome sind – etwa leicht, mittel oder schwer –, woraus dann ein allgemeiner Depressionswert berechnet wird. In Untersuchungen wurde gezeigt, dass rund 90 Prozent der Fachleute nach einiger Zeit wissen, wer das Placebo und wer den Wirkstoff bekommt. Damit ist die Aussagekraft und Gültigkeit der Studien fundamental gefährdet.https://scilogs.spektrum.de/menschen-bilder/groesstenteils-nutzlos-und-potenziell-schaedlich/

  7. Ich denke man muss hinter die kulissen schauen. Klinikleiter und LWV woher bekommen die ihre Gelder?
    Viele Forscher versuchen, ihre Fachrichtung zu verkaufen – und sind darum voreingenommen.

    Ich schaute mir auch Forschung zur Wirksamkeit von Psychotherapie an. Dann stieß ich auf die kritischen Arbeiten zur Wirksamkeit von Antidepressiva der britischen Psychiater David Healy und Joanna Moncrieff, des amerikanischen Psychologen Irving Kirsch oder des dänischen Arztes und Direktors der nördlichen Cochrane-Zenters Peter Gøtzsche. Ich war schockiert über das Ausmaß methodischer Verzerrungen in diesen Antidepressiva-Studien.

  8. »Die Menschen dort haben keine Lobby«
    Folterähnliche Zustände in der Psychiatrie? Kritiker erheben Vorwürfe gegen Vitos-Kliniken in Gießen und Haina.
    Sie erheben schwere Vorwürfe zu Willkür, Isolation und Verbrechen in der Psychiatrie. Am Donnerstag luden Sie zur Debatte, um dies am Beispiel der geschlossenen Anstalten der Vitos Kliniken in Gießen und Haina zu verdeutlichen. Wie lautet Ihre Kritik?

    In meiner Ton-Bilder-Schau geht es um menschenrechtlich nicht zu rechtfertigende Zustände. Mehr als 130.000 Menschen werden pro Jahr bundesweit gegen ihren Willen psychiatrisch zwangsbehandelt – nach Zahlen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde, DGPPN. Solche »Behandlungen« haben es in sich. In den Kliniken gibt es qualvolle Unterwerfungsrituale, bei denen die eine Seite alle Macht hat, die andere keine. Vor allem aus Unterlagen von Klinikchefs selbst aus den vergangenen Jahren kann man das erkennen. All das gibt es schwarz auf weiß: Der Wille des Patienten würde gar nichts zählen, schrieb etwa der ehemalige Leiter der forensischen Psychiatrie Gießens, Rüdiger Müller-Isberner, in einem Brief an die Vorsorgebevollmächtigte eines Gefangenen – und erteilte ihr zugleich Hausverbot.

    Einig ist man sich: »Das Ob und Wie bestimmt sich aber nicht nach dem Wunsch des Patienten bzw. sonstigen Bevollmächtigten, sondern erfolgt durch die hiesigen Behandler«, heißt es in einem weiteren Schreiben, das neben Müller-Isberner auch der derzeitige ärztliche Direktor Volker Hofstetter unterschrieb. Mit Übergabe der Leitung im März 2017 an Beate Eusterschulte bekannte sich die Klinik zum Wirken des Ex-Leiters: »Der Name Rüdiger Müller-Isberner ist in der Welt untrennbar mit unserer Vitos-Klinik verbunden.«

    Hat sich also nichts geändert?

    Nein. In einer Presseerklärung im März dieses Jahres beklagte Rechtsanwalt Tronje Döhmer die unhaltbaren Zustände in der Vitos-Klinik Gießen. Er forderte, seinen Mandanten in einem anderen psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Begründung: Zum Zeitpunkt des 25. Februar 2018 habe dessen Unterbringung im Bunker bereits 117 Tage angedauert. Die Verantwortlichen der Vitos-Klinik in Gießen hätten angeordnet, ihm weder Hygieneartikel, noch frische Kleidungsstücke auszuhändigen. Sowie weiterhin, dass der Beschuldigte während des täglichen, maximal einstündigen Hofganges Handfesseln, einen Bauchgurt und Fußfesseln tragen muss.https://www.jungewelt-shop.de/kuepper%20materialismus

  9. Der junge Mann wäre nie mehr in Freiheit gekommen, die Vitos Klinik foprensiche Psychiatrie machten aus ihm ein gefährliches Monster. Kurz er hatte einen unverschuldeten Autounfall und war lange Zeit im Krankenhaus wegen SHT. Er kam in die allgemeien Psychiatrie und dann hatte eine Krankenschwester behauptet er wolle ihr die Harre abschneiden, die wurde pbrigens bei Gericht nie vernommen, sondern der mächtige Müller-Isberner der als gutachter alle in seine Klinik eingewiesen hat machte aus ihm einen Mörder. durch die Medikamente ist der junge Mann schwerst geschädigt hier mit Hand und Fußfessel in Hessen gehalten jahrelang. Seine Mutter kämpfte, und hat ihn nach Polen ausliefern lassen dort wurde er sofort in die Freiheit entlassen und lebt dort seit 5 Jahren in Freiheit nur schwerst traumatisiert durch die aartige Behandlung inder Vitos Klinik. bitte verteilt und veröffentlicht deren ihre Taten.https://www.youtube.com/watch?v=93Gy0B5ZX4E

  10. Ein toller Beitrag von pSYCHOLOGE kLAUS scHLAGMANN
    Psychiatrie
    … – wo sich Böcke und Geißen als GärtnerInnen tummeln

    Die unten verlinkte, sehr beeindruckende und sehr beklemmende Dokumentation über die möglichen Zustände in deutschen Psychiatrien, verweist auf einen sehr markanten Prüfstein für den Zustand unserer „Demokratie“ und erlaubt ein klares Urteil: dieser Zustand ist absolut miserabel! Ein Beitrag auf youtube:

    https://www.youtube.com/watch?v=pJXUbAWIAP0&feature=share

    Darüber hinaus eine Serie von Artikeln (aus der online-Zeitschrift „Lichtblick“) über Zustände im hessischen Maßregelvollzug – die Ungleichbehandlung von solchen und solchen Patienten. Man vergleiche v.a. die Misshandlung, wie in Amigo IV geschildert, und die Komfort-Variante, wie in Amigo V berichtet.

    Man beachte die Ausgangslagen: Jemand in einer psychischen Ausnahmesituation legt verschieden kleinere Brände – und sitzt seit Jahren im Maßregelvollzug, bekommt Medikamente verabreicht, die ihm – aufgrund eines Enzym-Defekts – besonders schaden. Ein anderer, Professorensohn, bringt seine Großmutter grausam um – wird nicht ins Gefängnis geschickt, sondern in die Forensik, wird dort nach 16 Monaten ohne Medikamenten-Gabe und -Kontrolle als geheilt entlassen. Alles unter derselben Regie. Hessen macht’s möglich. Dort gab’s ja auch schon den Fall Schmenger (und seinen KollegInnen von der Frankfurter Steuerfahndung https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerfahnder-Aff%C3%A4re). (Und: in anderen Bundesländern dürfte das auch kein Problem sein.)

    Amigo III, Amigo IV, Amigo V, Amigo VI, Amigo VII
    https://oedipus-online.de/index.php/psychiatrie/

  11. Hunderttausende Patienten werden aus finanziellen Gründen in psychiatrischen Krankenhäusern festgehalten, obwohl es besser und günstiger wäre, sie daheim zu betreuen mmer mehr Menschen werden heute wegen einer psychischen Störung ins Krankenhaus eingewiesen. Weil die Deutschen depressiver, schizophrener, gestörter werden? Nein, der Fehler liegt im System
    Ingmar Steinhart, Professor am Institut für Sozialpsychiatrie in Greifswald, glaubt sogar, man könne rund die Hälfte der Psychiatrie-Betten in Deutschland einsparen. „Und das ist für die Patienten mindestens gleich gut oder besser als im Krankenhaus behandelt zu werden.“ Die Hälfte der Psychiatriebetten einsparen – das bedeutet, dass in Deutschland heute mehrere hunderttausend Patienten ohne medizinische Notwendigkeit in Psychiatrien gehalten werden.

    Aber es sind Patienten, die keine Lobby haben in einem Gesundheitswesen, in dem sonst jede Kleingruppe erfolgreich ihre Interessen durchzusetzen versucht.
    Die Geschichte der Psychiatrie in Deutschland ist ein dunkles Kapitel. Im Dritten Reich kürzten die Nationalsozialisten die Versorgung der Psychiatrien planvoll so stark, dass die Lebensmittel nicht mehr ausreichen konnten. So setzte in den 1940er Jahren ein organisiertes Hungersterben ein, bei dem jedes Jahr bis zu 30 Prozent der Patienten grausam verendeten. Vor allem die Verantwortlichen in Sachsen, Bayern und Hessen betrieben eine radikale Hungerpolitik. Nach Recherchen des Arztes und Historikers Heinz Faulstich fielen von 1939 bis 1945 insgesamt 185.000 psychisch Kranke der NS-Vernichtungspolitik zum Opfer.

    Auch in der frühen Bundesrepublik war es besser, nicht in einer Psychiatrie zu landen. Patienten wurden damals schlicht weggesperrt und verwahrt, von einer Therapie konnte kaum die Rede sein. Während Patienten heute im Durchschnitt zwölf Tage auf Station bleiben, befand sich ein Patient in der Bundesrepublik des Jahres 1975 noch durchschnittlich 250 Tage in stationärer Behandlung. Fast ein Drittel der Patienten lebte damals länger als zehn Jahre auf psychiatrischen Stationen. https://correctiv.org/recherchen/stories/2015/09/26/der-psychiatrie-skandal/

  12. Die Perversion des Paragraphen 63 StGB ergibt sich aus seiner Herkunft und den Personen, die ihn am 14.10.1933 im Dritten Reich in das Reichsgesetzbuch geschrieben haben. Zu dem Gesetz zur „Besserung und Sicherung“ kam auch noch die Sicherungsverwahrung(i) hinzu. Beide Gesetze wurden am selben Tag verabschiedet. Nach 1945, in der neuen Bundesrepublik, wurde der Paragraph unverändert in das StGB übernommen und wird bis heute, 2013 angewendet.
    Wer nicht arbeitet, wird auch nicht entlassen. Hierbei sei angemerkt, dass keine Sozialabgaben für die Beschäftigten in dem Hauptbetrieb gezahlt wird.Eine perverse Art aus dem Spektrum der Sanktionen innerhalb des Vollzugs, Menschen gefügig zu machen und sie zu brechen, ist das Absondern in Isolationszellen im Engelshemd und mit einer schäbigen Kunststoffmatratze und einem Kunststoffwürfel als Sitz- und Essgelegenheit.Lockerungen bzgl. Ausgängen, Heimfahrten und Beurlaubungen werden nicht entsprechend des gültigen Maßregelvollzugsgesetzes (MRVG) gewährt, sondern von dem Wohlverhalten des Insassen abhängig gemacht. Es wird zwar immer auf Behandlungsfortschritte hingewiesen, aber diese Definition erscheint recht schwammig und konstruiert.
    Seit 2007 gab es aufgrund von diesen und anderen Perversionen innerhalb der Klinik mindestens 12 Suizide bzw. Todesfälle, die durch die Fehlbehandlungen herbeigeführt worden waren. Den Insassen werden durch Anordnung der Betriebsleitung in fast allen Behandlungen Überdosierungen von Medikamenten verabreicht. Die maximale Obergrenze der jeweiligen Präparate wird in fast allen Fällen deutlich überschritten. Da diese Forensiken angeblich Krankenhäuser sein sollen (RA Schöneberger nennt es http://edmund.ch/Inquisition.htmlreal T4 ) drängt sich mir die Frage auf, wie es kommen kann, dass man Patienten die notwendigen Facharzt-Untersuchungen verweigert, bzw. verspätet zuteil werden lässt. Und dazu die Patienten noch als Simulanten bezeichnet werden?Mit welcher Rechtfertigung werden hier Menschen durch Lügenkonstrukte und Unterstellungen, sowie vorsätzlichen falschen Prognosen über Jahrzehnte im MRV festgehalten? Was ist das für eine Politik die nichts weiter als „heiße Luft“ dazu nutzt, Menschen einzuknasten und deren Lebensplan zu zerstören? Das Verhalten der Verantwortlichen ist nichts weiter als das von Angstbeißern, weil sie genau wissen, dass diese Verbrechen Konsequenzen haben werden! Die Wahrheit kommt eines Tages auch hier an das Tageslicht!

  13. Vergessen wir niemals Opfer und Tat. Seien wir aufmerksam alle Zeit:
    Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das Kroch.
    Vielen Dank für den Beitrag und die Aufklärungen, ich bin erschüttert über solche Zustände.
    Der Bürger hat keine Ahnung. Es scheint ein Geschäftmodell zu sein.
    Menschen jahrelang wegzusperren, dem Bürger vorgaukeln zu seiner Sicherheit?

  14. Danke für die Erwähnung und Kommentierung von “Pippi im Folterland”. Die Ton-Bilder-Schau ist sehr neu und nach Bremen erst in Nürnberg und Augsburg gelaufen (München neulich fiel wegen Besucher*innenmangel teilweise aus). Es ist klar, dass da noch viel Veränderung in die Schau reinkommt durch Anregungen wieder obigem Text. Sie ist ein Baustein, das Thema nach draußen zu tragen. Viele weitere werden nötig sein.
    Wer Lust hat, die Ton-Bilder-Schau mal zu sich (also in die eigene Stadt/Region) einzuladen, kann gerne in der Projektwerkstatt anfragen (www.vortragsangebote.tk, Tel. 06401-903283, saasen@projektwerkstatt.de). Und München können wir gerne nochmal probieren …

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