Stationärer Maßregelvollzug: anders ist besser!

Hans ist ein warmherziger Mann von 30 Jahren. Er hat eine blühende Phantasie und ist kreativ. Er war jahrelang in einer psychiatrische Klinik untergebracht, nachdem er auffällig geworden war, weil er – in dem Wahn fliegen zu können – vor hatte vom Rathausturm zu springen. Daraufhin folgte die Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik .
Er hatte keine Angehörigen, die sich um ihn kümmerten. Seine Mutter war kurz nach seiner Geburt verschwunden, der Vater interessierte sich nicht für den lästigen Sohn und die Großmutter, bei der er aufgewachsen war, gestorben.
So wurde er in der Klinik praktisch vergessen und blieb sehr lange.

Bei den regelmäßigen Besuchen des Sozialpsychiatrischen Dienstes in der 60 km von unserem Ort entfernten Klinik lernten wir ihn kennen. Es gelang uns ihn aus der Klinik zu holen. Er lebte dann in einem Raum auf einem verlassenen Fabrikgelände, den sein reicher Vater ihm zur Verfügung stellte. Eine Angestellte war beauftragt, sich um technische Dinge in der Wohnung zu kümmern. Dort konnte Hans laut Musik hören. Es gefiel ihm.
Hans kam täglich in unseren Begegnungsraum, wo er bis heute gut integriert ist und Freunde hat. Alle ein bis zwei Wochen führte er Gespräche mit einer Psychologin. Wir hörten fasziniert seinen fantastischen Geschichten über Gott, Goethe, Jesus, Allah und viele Themen des Bildungsrepertoires zu, das er sich angeeignet hatte.
Zwischendurch versuchten wir seine Größenideen im einzelnen etwas zu relativieren. Mit Humor akzeptierte er unsere Bemühungen. Er hatte einen ziemlich wilden Tanz erfunden,  den er mit seiner Freundin, einer Klientin von uns, und mit ehrenamtlichen Mitarbeitern des Sozialpsychiatrischen Dienstes übte. Mit dieser Freundin praktizierte er zeitweilig sadomaso Spiele. Wenn er ihre Wünsche bzw. Nicht-Wünsche nicht  ausreichend beachtete, teilte sie das ihrer Ansprechpartnerin in unserem Dienst mit, und die Mitarbeiterin, die mit Hans Gespräche führte, stellte ihn zur Rede. Über diese Korrekturmöglichkeit lief nichts aus dem Ruder.
Zu allen, die er im Sozialpsychiatrischen Dienst kannte, bestand eine stabile Vertrauensbeziehung und Kontakt auf gleicher Augenhöhe, was ihm sehr wichtig war.
Dass er regelmäßig Cannabis konsumierte, war uns natürlich ein Dorn im Auge. Aber er war nicht von der Befürchtung abzubringen, ohne eine kleine Dosis Haschisch seine atemberaubende Phantasie einzubüßen, die ihm so viel Bewunderung einbrachte.1 Neuroleptika verweigerte er aus dem gleichen Grund: er fühlte sich zu gedämpft – mit dieser Klage stand er natürlich nicht alleine.
Bei der engen Vernetzung innerhalb des Sozialpsychiatrischen Dienstes erfuhren wir es sofort, wenn sich Probleme anbahnten und konnten darauf eingehen. Klinikaufenthalte waren nicht mehr nötig. Unter diesen Umständen waren wir im Laufe der Zeit in der Lage sein Verhalten ziemlich verlässlich zu taxieren.

Eines Tages „zupfte er zum Spaß” – wie er sagte – eines der beiden vor ihm laufenden Mädchen am langen Zopf. Er wurde angezeigt, und wegen seiner Psychiatrieakte erhielt der Klinikdirektor unserer Stadt, der ihn gar nicht kannte, einen Gutachtenauftrag. Verhängnisvoll war es vielleicht für Hans, dass seine Freundin mehrfach in der städtischen Klinik behandelt wurde, und dort wahrscheinlich ebenso mitteilungsfreudig über ihr Sexualleben mit ihm berichtete wie im Sozialpsychiatrischen Dienst.
Wir nahmen mit dem Gutachter Kontakt auf, berichteten über unsere engmaschige Betreuung und teilten ihm mit, dass wir einen unbegrenzten Aufenthalt in der stationären Psychiatrie (Maßregelvollzug)  „zur Besserung“ für überzogen hielten, sondern der normale Strafvollzug angemessen sei, da Hans “einsichtsfähig“ bedaure, gegenüber dem Mädchen zu weit gegangen zu sein .
Der Gutachter hatte keinerlei Interesse an einem Gedankenaustausch mit uns und verwies Hans als “gefährlich” aber schuldunfähig in den Maßregelvollzug, wo er jahrelang blieb.
Bis er den offiziellen „Lockerungs-Stufenplan“ dieser Klinik, zur „Erprobung der Behandlungsfortschritte“ durchlaufen hatte, anders gesagt bis zum Beweis rückhaltloser Anpassungsbereitschaft und –fähigkeit. Laut seinem rechtlichen Betreuer gelang ihm das in dem üblichen Zeitrahmen.2
Hans war verzweifelt darüber, in der Forensik – weit weg von seinen Freunden – für unbegrenzte Zeit eingesperrt zu sein. Besuche waren – besonders zu Beginn – sogar für uns Mitarbeiter schwer möglich, auch wegen großer bürokratischer Hürden.
Schließlich war er wieder da, und es hatte keine Probleme mit der diagnostizierten „Gewalttätigkeit“ gegeben – weder in der Forensik noch später im Sozialpsychiatrischen Dienst  – bis heute.

Unsere Art sozialpsychiatrischer Betreuung – mit Schwerpunkt „Prävention“ – integriert Menschen mit psychischen Belastungen in eine Gemeinschaft, die sie hält und bei Problemen unterstützt.
So konnten mehrere, wegen Gewalttätigkeit in psychiatrischen Kliniken Eingesperrte, nachdem wir sie bei Klinikbesuchen kennengelernt hatten, auf diese Weise ambulant betreut werden, ohne dass sie wieder gewaltätig wurden.
Bei einigen war es zu Beginn nötig in mühsamer Kleinarbeit den Tagesablauf und die zwischenmenschlichen Erlebnisse genau im Einzelnen zu besprechen, um weniger impulsive Reaktionen zu „programmieren“ und zu üben.
Die Motivation, „es zu schaffen“ und in Freiheit zu bleiben, war in der Regel groß, auch weil man den Bekanntenkreis, die Gruppe in dem Sozialpsychiatrischen Dienst nicht missen wollte.
In einem Fall konnte der Dienst eine Frau aufnehmen, die einen Menschen getötet hatte. 
Erfahrung liegt weiterhin vor mit sog. kleptomanen Straftätern. Die Pflichtteilnahme an einer  „Selbsthilfegruppe“ unter psychologischer Leitung wurde von den Richtern in einer ganzen Reihe von Fällen als Strafe verhängt. Das erwies sich als sehr sinnvoll.3
Kommunikation und sozialer Integration sind auch für Persönlichkeiten, die zu Psychosen neigen, enorm wichtig. Es sei fast nicht möglich – wird immer wieder behauptet – diesen Menschen zu befriedigenden und dauerhaften Beziehungen zu verhelfen. Wir haben andere Erfahrungen.
Denn die Sozialpsychiatrie verfügt über entsprechende soziale Strukturen und fachliches Know-how. Seit vielen Jahren werden Menschen mit psychotischen Erfahrungen regelmäßige Gesprächsgruppen angeboten. Dadurch sind unter den Teilnehmern viele Freundschaften entstanden.4 Dass diese Menschen jemanden finden, der sich interessiert und ihnen zuhört, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, und ist in vielen Fällen entscheidend für den Verlauf ihres Lebens. Denn Isolation und das fehlende Korrektiv einer Gruppe befördern erfahrungsgemäß die Fehlsteuerung von Menschen, bei denen sich ein Wahnsystem entwickelt. Wenn in einer Beratungsstelle ein vertrauensvoller, stabiler Kontakt besteht, ist Fremd- und Selbstgefährdung in der Regel im Griff zu behalten.
Einem Straffälligen, dem 38-jährigen „Peter J.“, über den Gisela Friedrichsen im Spiegel berichtete, wünschte sein Verteidiger ein „therapeutisches Setting“, in dem „ein Dialog mit ihm möglich gewesen wäre.“ Der Suzid dieses Mannes, der mit einer Bombe ein „Zeichen setzen“ wollte, “damit sich endlich jemand mit ihm beschäftige”5 hätte dadurch vielleicht verhindert werden können. 
Achtet man einmal darauf, so kann man Medienberichten häufig entnehmen, dass durch Gewalttaten straffällig gewordene Menschen mit großen psychischen Beschwernissen sehr isoliert lebten und demzufolge nirgends Zuwendung und Gehör fanden.

Wenn auch die Angebote Sozialpsychiatrischer Dienste ab und zu von den Gerichten in Anspruch genommen werden, so könnte das viel häufiger geschehen, um die bekannten negativen Begleiterscheinungen des stationären Maßregelvollzugs zu vermeiden.
Dieser kann zwar unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt oder „gelockert“ werden. Der Betroffene hat dann einen rechtlichen Betreuer oder einen Bewährungshelfer.6 Auch die vielfach schon an Maßregelvollzugs-Kliniken angebundenen Forensischen Ambulanzen leisten eine wichtige Arbeit. Sie übernehmen ebenfalls die Betreuung bei „Lockerungen“7 des Maßregelvollzugs und später die Nachsorge nach der Entlassung. Sie können leichter als andere ambulante Einrichtungen in schweren Krisen des Klienten durch „befristete Wiederinvollzugsetzung“ eine erneute stationäre Behandlung in der Forensischen Klinik veranlassen.

Trotzdem halten wir eine enge Kooperation forensischer Kliniken und Ambulanzen mit den Sozialpsychiatrischen Diensten für angesagt, weil diesen die Integration des Straffälligen in die „Gemeinde“, in frühere Bezugssysteme und Bekanntenkreise besser gelingt. Zu wissen, dass man dort zurück erwartet wird, stellt einen Ansporn dar. Und diese Re-Integration schützt vor Hospitalisierung. Es kommt nämlich gar nicht selten vor, dass nach Abschluss des Maßregelvollzugs aus Routine Heimeinweisungen vorgenommen werden,8 und die Klienten so immer noch nicht ihre Freiheit zurück gewinnen.
Integrationsfähigkeit oder „Gefährlichkeit“ von Menschen mit großen psychischen Problemen sind verläßlicher einzuschätzen bei vielfältigen konkreten Erfahrungen im Umgang, wie sie in Sozialpsychiatrischen Diensten üblich sind. Wenn die zu Beurteilenden ausgiebig an den Angeboten teilgenommen haben, könnte dieses Wissen im Fall einer Straftat zur Entscheidung über ihre „Schuldfähigkeit“ heran gezogen werden und ausschlaggebend sein.

Die in der Regel praktizierte Begutachtung ist nämlich ein zweischneidiges Schwert.
Die Spiegel-Journalistin Gisela Friedrichsen schildert, wie Straftäter, die als psychisch krank gelten, von dem Gutachter Hans-Ludwig Kröber, Chef der Forensik der Berliner Charité, ohne den nötigen Respekt, der jedem Menschen zukommt, mit pseudowissenschaftlichen  Begriffen wie ” dissozial” beziehungsweise den unwissenschaftlichen Alltagsbegriffen “egozentrisch” und “dickfällig” bezeichnet werden. Das disqualifiziert diesen Gutachter10, von einem psychologischen Verständnis für die Verhaltensweisen der Probanden – gewonnen durch vertrauensvolle Gespräche – gar nicht zu reden.
Das Bemühen um eine zusammenhängende Charakterisierung anstelle solcher klischeehafter Etikettierungen ist doch eine Selbstverständlichkeit menschenwürdiger Behandlung bzw. Begutachtung. Kann man bei einer solchen Begrifflichkeit nicht sogar von einer Missachtung des Gerichtes durch den Gutachter reden?
Der Proband im Artikel von Friedrichsen fand nicht nur keine hilfreichen Gespräche , sondern alle seine Forderungen – nach einem zweiten Gutachter in seinem Prozess, und nach einem neuen Verteidiger für die Wiederaufnahme – wurden ihm von zwei Gerichten verweigert. Man muss sich nicht wundern, dass dieser Mann, der sich für unschuldig hielt, verzweifelte und im Gefängnis schreckliche Tobsuchtsanfälle bekam. Und das möglicherweise bei einem Grundgefühl existenzieller Bedrohtheit – wie oft bei Menschen mit psychotischen Störungen.
Die Diagnose „Psychose“ hatte der Gutachter Kröber zwar auch gestellt. Solche menschlich verständlichen Reaktionen – wie das Toben des Peter J. – werden  aber ohne das Bemühen um einen Verständniszusammenhang von Sachverständigen gerne als „Charakterfehler“ missverstanden, mit der Konsequenz: die psychischen Belastungen finden möglicherweise nicht genügend Beachtung und man wird der persönlichen Situation des Angeklagten nicht gerecht.
Friedrichsen zitiert einen weiteren Gutachter des Peter J., der angemessener formulierte: “Die scheinbare Rücksichtslosigkeit in der Durchsetzung der Ideen und die Vernachlässigung berechtigter Anliegen anderer gehören ebenso zu dieser Störung wie das überstarke Misstrauen, die oft situationsunangemessene Neigung zum Beharren auf eigenen Ansichten oder Rechten, die soziale Isolierung und die permanenten Probleme, befriedigende Beziehungen aufzubauen oder aufrechtzuerhalten.”9
Das Bemühen, Verhalten von straffällig gewordenen Menschen in Zusammenhänge zu stellen, muss übrigens nicht automatisch – wie von vielen Bürgern befürchtet – “mildernde Umstände” für den Straftäter bedeuten! Sie sollten aber in die Überlegungen bei der Urteilsfindung des Gerichtes eingehen und gewichtet werden.

Idealerweise – übrigens – ohne diese radikale Unterscheidung von „schuldfähigen“ oder „nicht schuldfähigen“ Angeklagten.
Grundsätzlich sollten wir die Zweigliedrigkeit unseres Strafverfahrens11, das von den Nationalsozialisten 1933 in Deutschland eingeführt wurde, in Frage stellen. Zweigliedrigkeit heißt, das Strafgericht beschließt einerseits Strafen mit zeitlicher Begrenzung für „Tatschuld“, oder andererseits Zwangsunterbringungen in einer psychiatrischen, forensichen Klinik ohne zeitliche Begrenzung als „Besserung“ für kranke und behinderte Menschen, deren „Schuldunfähigkeit“ psychiatrische Gutachter bestimmt haben.
Maßregelvollzug in dieser Form brauchen wir u.E. nicht: ein Strafverfahren genügt, dem alle Bürger, die gegen Gesetze verstoßen, unterliegen – unter jeweiliger Berücksichtigung besonderer Belastungen und unter Einsatz der vielen verschiedenen Hilfsmöglichkeiten im nicht-stationären Bereich.
Das würde weniger Ungerechtigkeit mit sich bringen.

Anmerkungen
Dieser Artikel bezieht sich nicht auf Suchtpatienten, für die der Maßregelvollzug anders geregelt ist. (§64 StGB)

   Marihuana macht kreativ, und das ist der Beweis – http://huff.to/WGfP16 (mit einem Augenzwinkern!)
2    Genauere Schilderung dieses Verfahrens in der SZ vom 26.8.2014, „Der Straftäter als        Patient.“
Zitat: „Grundsätzlich gibt es in allen Kliniken in Bayern die gleichen vier    Lockerungstufen A, B, C, und D. Hat ein Patient die Erlaubnis für Stufe A, darf er in Begleitung eines Klinikmitarbeiter die Station verlassen, muss aber innerhalb der Klinikmauern bleiben. Hat er Stufe D erreicht, darf er sogar auswärts übernachten. Will ein Patient von einer zur anderen Stufe wechseln, stellt er einen Antrag. Daraufhin treffen sich alle Therapeuten, Pfleger und Ärzte, die den Patienten behandeln, und diskutieren über seinen Wunsch. Die Entscheidung liegt letztendlich beim Leiter der Maßregelvollzugsanstalt. Kommt es zu einem Wechsel in eine neue Hauptstufe, wird auch die Staatsanwaltschaft gefragt.

Wie die Kliniken entscheiden, wer welche Lockerung erhält, ist ihnen selbst überlassen, funktioniert aber überall ähnlich: Diskutiert wird anhand einer von der Klinik selbst erstellten Checkliste. ‚Grundlage für diese Entscheidung ist eine Prognose’, sagt Michael Wertmüller von der Ansbacher Forensik. Ob der Patient ein Sicherheitsrisiko darstellt, wird ausgehend von verschiedenen Punkten ermittelt: dem Ausgangs Delikt, dem Lebenslauf des Patienten bis hin zur Tat, der Entwicklung danach und den sozialen Umständen, die den Patienten außerhalb der Klinik erwarten.“
3.
zur Charakterisierung dieser Gruppe s. „Wir wollen das Ruder herumreißen“ in hilfe Blätter von EREPRO Nr. 12, 2007
4
. Information über die Arbeit der ambulanten Sozialpsychiatrie bieten die hilfe  Blätter von EREPRO: http://www.erepro.de/hilfe-blatter-von-erepro/liste-der-hilfe-blatter-von-erepro/  u.a. über sog. Psychosegruppen. (abgerufen 15.8.14)
5.
Spiegel 30/2014 S. 46/47
6.
s. Bündnis 90/Die Grünen, Kurzgutachten zum Maßregelvollzug von Dr. Rolf Marschner.
Marschner berichtet, dass Aufgaben des Maßregelvollzugs in Bayern nicht auf private Einrichtungen übertragen werden können, und fordert eine gesetzliche Regelung für freie Träger. S.24 u. 28.
Die Sozialpsychiatrischen Dienste in Bayern (fast alle in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände) werden – ebenso wie die Forensik-Kliniken – von den Bayerischen Bezirken, einer kommunalen Körperschaft, finanziert.
7.
s. Anmerkung 2
8.
Marschner, a.a.O. S. 30
9.
Spiegel, a.a.O.
10.
Der Verteidiger von Gustl Mollath, Gerhard Strate, belegt auf seiner Homepage anhand einer von Kröber verfassten Glosse in einer forensischen Zeitschrift sehr detailliert, wie die ungenaue Darstellung von Kröber „die Wahrheit verfälscht“.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Anmerkung-der-Verteidigung-2013-11-16.pdf (abgerufen am 7.8.14)
11. s. Wikipedia Stichwort Maßregelvollzug. http://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregelvollzug#Geschichtliche_Hintergr.C3.BCnde (abgerufen am 10.8.14)


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Fachforum:
Psychiatrische Gutachten unter dubiosen Umständen Ch. Kruse, 18.8.2014

Ein Gedanke zu „Stationärer Maßregelvollzug: anders ist besser!

  1. Es hat mich sehr gefreut, dass mal klar Deutsch geredet wird über diese Zustände bei der Begutachtung von psychisch beeinträchtigten Menschen.
    Frage ist nur, wie wird sich das jemals ändern? Die Leute sind nun mal von diesen Gutachter-Psychiatern abhängig, und können auch wenig tun, um diese Abhängigkeit zu verringern.
    Ich glaube, dass viele, die damit zu tun haben, wissen, dass die Gutachter so sind, wie hier beschrieben.
    Eine ganz geringe Hoffnung besteht ja zur Zeit, dass der Gesetzgeber sich doch mal um diese Missstände kümmert, und was tut zur Qualitätssicherung.

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