Staatenberichtsprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die Vereinten Nationen: Abschließende Bemerkungen

Am 17.4.2015 wurden nun die “Abschließenden Bemerkungen” des Fachausschusses veröffentlicht, allerdings nur als “Advance Unedited Version”. Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellt folgende – entsprechend vorläufige – Übersetzung zur Verfügung:

CRPD_Abschliessende_Bemerkungen_ueber_den_ersten_Staatenbericht_Deutschlands_ENTWURF.pdf

Auf dieser Seite des Deutschen Menschenrechtsinstituts können Sie auch eine Kurzanalyse der “Abschließenden Bemerkungen” lesen, die wir empfehlen.

Folgende konkreten Punkte in den Empfehlungen der “Abschließenden Bemerkungen” haben uns bei EREPRO besonders interessiert:

  • bei der rechtlichen Betreuung alle Formen der ersetzten Entscheidung abzuschaffen und an ihre Stelle die unterstützte Entscheidung treten zu lassen (Ziffer 26 a))
  • die Sterilisation an Erwachsenen mit Behinderungen ohne uneingeschränkte freie und informierte Einwilligung gesetzlich zu verbieten (Ziffer 38 a))
  • im Interesse einer inklusiven Gesellschaft das segregierende Schulwesen zurückzubauen (Ziffer 46 b))
  • und die Behindertenwerkstätten zugunsten einer Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt schrittweise abzuschaffen (Ziffer 50 b))
  • die gesetzlichen Regelungen, die Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht vorenthalten, zu streichen (Ziffer 53)
  • in allen Bundesländern institutionelle Vorkehrungen (sogenannte Focal Points) zu schaffen beziehungsweise die Unabhängigkeit der Behindertenbeauftragten der Länder zu stärken (Ziffer 62).
  • Inklusiver Notruf und Katastrophenschutz (Ziffer 24)
Diese Empfehlungen des UN-Fachausschusses sind nicht rechtsverbindlich, aber Deutschland ist verpflichtet bis April 2016 Informationen vorzulegen über die Maßnahmen, die getroffen wurden, um die Empfehlungen des Ausschusses zum Gewaltschutz von Frauen und Mädchen umzusetzen (Ziffer 36).
 
Eine erste Fachkonferenz zur Umsetzung der “Abschließenden Bemerkungen” findet schon am 24.6.2015 in Berlin statt unter dem Titel “Prüfung abgelegt – was nun?” – organisiert von dem Deutschen Institut für Menschenrechte und der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. 
Die Veranstaltung richtet sich vornehmlich an Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus Politik, Verwaltung und Justiz und an erfahrene Expertinnen und Experten aus den Reihen zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Hier ist die Einladung: http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Wissenswertes/Fa
chveranstaltungen/eigeneVeranstaltung_mit_Anmeldung/20150624_Pruefungabgelegt.html
 
Bisher gab es wenig Informationen in den Medien über die Ergebnisse der Staatenprüfung Deutschands zur Umsetzung der Behinderdentrechtskonvention. Dagegen wurde ausführlich berichtet über die Ergebnisse der Überprüfung Deutschlands durch den UN-Antorassissmus Ausschuss (CERD).
 

Wer kümmert sich darum, dass sich das ändert und auch die UN-Empfehlungen zur Lage der behinderten Menschen in Deutschland medial wahrgenommen werden?

 

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