Ideenwettbewerb

Sie haben Ideen dazu,
welche Hilfen psychisch behinderte Menschen brauchen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, wie sie sich aber auch vor Gefahr und Schäden, die diese Teilnahme mit sich bringt, schützen können? Dann beteiligen Sie sich an diesem Ideenwettbewerb.

“Die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen (BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten (wie die Bundesrepublik Deutschland) geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderung Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.” (Art. 12/3)
Die BRK geht in erster Linie von körperlichen Behinderungen aus. Wir alle kennen die Hilfen, die für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen erkämpft wurden – wie die Blindenleitstreifen auf Bahnsteigen, Nachrichten im Fernsehen in Gebärdensprache für gehörlose Menschen und vieles andere. Welche Erleichterungen stehen nun aber entsprechend für psychisch behinderte Menschen zur Verfügung? Welche Hilfen brauchen sie? Gibt es Forderungen, die noch nicht realisiert sind? Oder sind Unterstützungsmaßnahmen für diesen beeinträchtigten Personenkreis bisher noch kaum erarbeitet worden?
Offensichtlich besteht Nachholbedarf.

Die Anregung zu diesem Ideenwettbewerb ergab sich aus der Lektüre eines Artikels von Gottfried Wörrishofer in den Sozialpsychiatrischen Informationen 3/2018. Wenn möglich, lesen Sie den Text. Er kann Sie einstimmen auf die Schwierigkeit dieser Thematik.

Der Personenkreis von Behinderten, von dem wir hier reden, ist allgemein wenig bekannt und in vielen Fällen schwerer erkennbar als im Fall körperlicher Beeinträchtigung.
Darum sollten wir uns die besondere Situation dieser Menschen mit ihren Schwierigkeiten bei der gesellschaftlichen Teilhabe deutlich vor Augen führen, um über die Möglichkeiten notwendiger Unterstützungen nachzudenken zu können.

Wörrishofer schildert die Menschen, um die es geht, in dem genannten Artikel folgendermaßen:
“Durch die Erkrankung selbst, deren Medikation oder durch beides stellen wir die Absenkung des gesamten Energielevels fest. Minderung von Belastbarkeit, Interesse, Durchhaltevermögen, Freude am Tun, Schwinden von Sinnerleben und geistig-seelischer Präsenz bündeln sich zu einer »Barriere«, die sich als ›schwankende Leistungsfähigkeit‹ zeigt.
Uns allen – wirklich allen Betroffenen – ist gemeinsam, dass die Existenz gründlich entgleiste, ein gewisser Ausschluss aus der Gesellschaft und die Verweigerung mitmenschlichen Respekts.”
An anderer Stelle heißt es, dass diese Menschen “darin behindert sind, ihr Verhalten, ihr gesamtes Gebaren halbwegs in Einklang mit den Erwartungen normaler Bürger zu bringen, ja, sich vielleicht nicht einmal dessen bewusst sind, Normalität zu verletzen.”
Der Autor fährt fort:
“Nach meiner Beobachtung – und persönlichen Erfahrung – ist die psychische Behinderung im Kern eine Barriere im Bezug zu Menschen…”
“Die Barriere bildet sich erst in der sozialen Welt, türmt sich auf im Zwischen – euch und mir (….) Damit es zur Barriere kommt, braucht es zuallererst die beiden Seiten, um sie hervorzubringen. Es “steckt bereits im Wort ›Begegnung‹ ein Gegen, das in unserem Fall ein Potenzial zu signifikanter Widrigkeit einschließt. (…) Betroffene spüren das Gegnerisch-Widrige anders als die anderen. (…) Wir stehen sozusagen fassungslos vor einer unbegreiflichen Wirkmächtigkeit, die nicht zu sehen, umso mehr aber zu spüren ist.” Er spricht auch von einer “extremen Menschenscheu”.
Schließlich äußert der Autor noch – nur in einer Anmerkung – eine Vermutung:
“Im wiederholten Durchdenken von ›Begegnung‹ stellt sich die Frage, ob die Wirkmächtigkeit der Barriere nicht in der Wirkmächtigkeit von Normalität beruht.”

Soweit die Darstellung einiger “Barrieren”, bei denen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen Unterstützung brauchen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können bzw. – man muss es vielleicht bei dieser Zielgruppe besonders betonen – sich vor Gefahr und Schäden durch die Teilnahme am Leben der Allgemeinheit schützen zu können.

EREPRO ruft mit diesem Ideenwettbewerb zu Beiträgen auf darüber, welche Hilfen psychisch behinderte Menschen brauchen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, und hofft, dass sich viele beteiligen. Daraus sollten klare, vermittelbare Forderungen an die Politik erarbeitet werden, die nicht nur den Charakter allgemeiner Appelle haben, sondern konkrete Maßnahmen betreffen, die konsequent erkämpft und durchgesetzt werden können.
Es ist den Versuch wert, jetzt den Kampf für offizielle Unterstützung bei der Überwindung von Barrieren für psychisch beeinträchtigte Menschen im gesellschaftlichen Leben zu führen, denn wir gehen möglicherweise Zeiten entgegen, die nicht besonders behindertenfreundlich sind.

Vorschläge und Diskussionsbeiträge (z.B. auch klärende Schilderungen der “Barrieren” und Stellungnahmen zu einzelnen Vorschlägen) können von EREPRO mit einem hilfe Heft Ihrer Wahl belohnt werden. Sie können Ihre Ideen in die Kommentarfunktion unter diesem Aufruf schreiben oder per E-Mail an erepro@gmx.net senden.
Deadline ist der 31.12.18, aber Anregungen sind natürlich immer sehr willkommen.

Ein Gedanke zu „Ideenwettbewerb

  1. In der Stellungnahme der Caritas (CBP) zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zur Einführung der elekronischen Patientenakte, (s. ) haben wir einen Hinweis gefunden, der für unseren “Ideenwettbewerb” interessant sein könnte.
    Dort heißt es:
    “Verpflichtung zur Barrierefreiheit von Terminservicestellen nach § 75 Abs.1 a SGB V.
    Der CBP fordert zusätzlich eine Ergänzung des § 11 Abs. 3 SGB V durch die Einführung der verbindlichen und refinanzierten Mitnahmemöglichkeit einer Begleitperson im Krankenhaus für Menschen mit Behinderungen und mit psychischen Erkrankungen (Hervorheb. v. EREPRO), die eingliederungshilfeberechtigt sind.”
    CBP-Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) TSVG_CBP.pdf

    Auch Gottfried Wörrishofer fordert entsprechende Hilfe (wie eine Begleitperson) für Menschen mit psychischen Schwiergkeiten bei Teilnahmebarrieren in Arbeitsgruppen und Gremien – in einem Artikel in den Sozialpsychiatrischen Informationen 3/2018 S. 35.
    “Aus eben diesem Grund brachte unser Landesverband – um es plastisch zu machen – beim runden Tisch zum PsychKHG die Forderung ein, dass unsere Gremienvertreter jeweils zu zweit auftreten (Hervorhebung v. EREPRO) und ein Sitzungsgeld erhalten sollten. Dass wir eventuell hinnehmen müssen, dass es kein Geld gibt, ist das eine, dass man die kostenlose Zweierregelung, zwar für ‘bedenkenswert halte’, aber im Grunde doch ablehnt, zeugt von einem Unverständnis unserer existenziellen Lage gegenüber, die wiederum wir nicht verstehen.”

    Solche Gedanken könnten der Beginn von Überlegungen zu unserem “Ideenwettbewerb” sein…

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