Schreiben an den Bayerischen Landtag

An die Präsidentin des Bayerischen Landtages, Frau Barbara Stamm
An die Vizepräsidenten des Bayerischen Landtages
An die Mitglieder des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtages
An die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Umwelt des Bayerischen Landtages
An die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit des Bayerischen Landtages

 

Fortsetzung der Finanzierung von Kursen und Freizeitmaßnahmen für psychisch Kranke

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin Stamm,
sehr geehrte Damen und Herren,

seit 1982 haben die Regierungen  „Kurse für psychisch Kranke“ (zum Beispiel Kontakt- und Hobbygruppen) für Psychiatriepatienten finanziert (Bekanntmachung des Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung vom 18. Oktober 1982 Nr. IV 5/7544.1 – 4/82 unter Anpassung an den Euro durch AMS Nr. IV 5/0210/1/01 und allgemeines Haushaltsrecht.)

Obwohl diese Finanzierung offensichtlich Jahrzehnte für sinnvoll gehalten wurde, soll sie nun 2012 gestrichen werden, da es sich offiziell nur um eine Anschub- bzw. Projektfinanzierung handelt.

Wir haben daraufhin eine Aktion gestartet, um die Übernahme der Finanzierung solcher „Kurse“ durch die Bayerischen Bezirke –  als für Psychiatrie Zuständige – zu unterstützen.

Über diese Aktion informieren wir auf unserer Homepage. (http://www.erepro.de/infothek/aufruf-zur-finanzierung-von-gruppen-in-der-psychiatrie/)

Die Antwort der Bezirkstagspräsidenten auf unsere „Aufforderung“ ging dahin, dass sie Gruppen in der Psychiatrie zwar für sinnvoll halten, aber die Übernahme der Finanzierung der „Kurse“ ablehnen.

Daher richten wir jetzt an Sie die Bitte – auch im Sinne des Schreibens der LAGFW vom 12.09.2011, es doch noch zu ermöglichen, diese Finanzierung weiterzuführen – wenigsten im Jahr 2012. In diesem Jahr kann dann – in Verhandlungen mit den Bayerischen Bezirken –  die Übernahme durch die Bezirke sichergestellt werden. 

Es gibt verschiedene Formen zur Finanzierung von Gruppen in der Psychiatrie.
Erlauben Sie uns, abschließend kurz die Vorteile dieser Gruppen zu skizzieren, die sich als ein hervorragendes Instrument der Prävention in der ambulanten Psychiatrie bewährt haben.
Die Anbindung der Gruppen über Laien als Kontaktpersonen an die Sozialpsychiatrischen Dienste, PSBs etc. ermöglicht es, sich anbahnende Krisen rechtzeitig zu erkennen und kann kostspielige Klinikaufenthalte ersparen.
Wenn die Anonymität der Teilnehmer gewahrt bleiben kann, und  der Zugang niederschwellig und nicht an Regelmäßigkeit gebunden ist, erhalten die Gruppen den Charakter normaler sozialer Bezugsgruppen. Die Gruppenmitglieder kommen aus der Isolation heraus und finden hier Freunde. Sie erleben sich weniger als Patienten. Das stärkt die Eigenverantwortlichkeit und fördert Integration und Normalisierung.
Selbstverständlich tragen diese „Kurse“ nicht unerheblich zur Kostenersparnis in der Sozialpsychiatrie bei.

Für die Betroffenen gibt es keine Alternative zur Teilnahme an solchen Gruppen, ihr Wegfall bedeutet eine Verringerung von Lebensqualität und psychischer Stabilität.

Wir danken Ihnen für die Mühe, unser Anliegen so kurz vor der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes noch einmal zu prüfen.

 

Mit freundlichem Gruß

Ch. Kruse, Dipl.-Psych.
Psychol. Psychotherapeutin

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