Immer wieder ist in den Kommentaren zu unseren beiden Artikeln über die “Vergessenen” im Maßregelvollzug die Rede von der Vitos Klinik Haina.
Wie zuletzt: “l am with you in Haina”…1
Wir wollten wissen, was ist eigentlich “Haina”?
Wikipedia sagt:
“Haina (Kloster) ist eine Gemeinde im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg” mit 3455 Einwohnern.
Zur “Geschichte” des Ortes findet man dort das Foto eines Mahnmals mit diesem Text:
“Mahnmal der Euthanasie-Opfer auf dem Waldfriedhof der Gemeinde Haina(Kloster)” mit der Inschrift:
„Zur Erinnerung an die hilflosen Kranken, die in der Zeit des Nationalsozialismus 1933–1945 hier starben. Ihr Tod ist uns Mahnung und Verpflichtung.“
“Das ehemalige Zisterzienserkloster in Haina” – so Wikipedia weiter – “ist eine der bedeutendsten gotischen Klosteranlagen Hessens….1527 wurde das Kloster durch Landgraf Philipp von Hessen aufgehoben und in ein Landeshospital umgewandelt.
Es wurde zu einem Hospital für arme Kranke, Gebrechliche und Blödsinnige des männlichen Geschlechts eingerichtet.” Wikipedia erwähnt dann 11 Namen der Mitarbeiter von 1863, aber über die Euthanasieverbrechen von vor nicht mal 80 Jahren findet sich nichts weiter, keine Namen, keine Zahlen.
“Im ehemaligen Kloster befindet sich heute ein psychiatrisches Krankenhaus nebst Psychiatriemuseum.,”
In dem Qualitätsbericht 2018 der Vitos Ambulanz für Forensik in Haina heißt es “Beschwerden gab es keine”. In dem aufwendigen Qualitätsbericht der forensichen Klinik ist von Beschwerden nicht die Rede, während in einer Orthopädischen Vitos-Klinik die Patienten um “Mitwirkung” gebeten werden im Rahmen eines Beschwerdemanagements.2
Verschweigt die Klinik die verzweifelten Beschwerden, die man bei EREPRO in den Artikeln und Kommentaren sowie an vielen anderen Stellen im Internet lesen kann?
Ein Artikel über die Vitos Forensik Haina in der Frankfurter Rundschau mit dem Titel “Ein Gefühl völliger Entmachtung”3 sei stellvertretend für die vielen Klagen über Haina zitiert. Ein Journalist, Dennis Stephan, war versehentlich unschuldig für 4 Monate im Maßregelvollzug Haina und Gießen inhaftiert worden, und forderte später anlässlich der Anhörung zur Änderung des Hessischen Maßregelvollzugsgesetzes “Weg mit der unmenschlichen Zwangsbehandlung”. “Selbst die schlimmste Tat rechtfertigt nicht die Unterbringung im Maßregelvollzug”.
Seine “Geschichte, die, wie er sagt, mit einem kleinen Brand des Mülleimers in seinem Badezimmer begann”, gipfelte in einer 13-tägigen Einzelisolation in der Forensik. „In dieser Zeit habe ich keinen gesehen, außer Psychiatern und Pflegern.“ Denkt er zurück, kommt schnell die ganze Wut wieder hoch.“ Wut auf den Gutachter, der ihn zum „gefährlichen Straftäter“ erklärte, zum Brandstifter. „Er hat mich zehn Minuten im Leben gesehen, mich nicht aufgeklärt, und ich habe gesagt, dass ich nicht mit ihm reden will.“ Und wenn dieser Gutachter sich nicht während des Prozesses in Widersprüche verwickelt hätte, dann säße Stephan womöglich noch immer in Häftlingskluft hinter den hohen Betonwänden, untergebracht im Einzelzimmer.” Stephan berichtet aus der Klinik: keine Privatsphäre, Briefe und Telefonate kontrolliert, eine Stunde Hofgang. Er konnte allerdings ”in dem Prozess seine Interessen artikulieren, denn er stand nicht unter Medikamenten und war hellwach, als er vor den Richtern sprach. Die ganzen vier Monate lang hatte er es abgelehnt, sich therapieren zu lassen.” Er wußte, Psychopharmaka “machen schlapp und gefühllos.” „Man wird damit abgeschaltet.“ Dennis Stephan, ein Abgeordneter der Linken, ist überzeugt, „die Einweisung von gesunden Menschen ist Bestandteil des Systems.“
In unseren beiden Artikeln über die “Vergessenen” beschreiben wir viel schwerwiegendere Unmenschlichkeiten in Haina und den anderen hessischen Forensiken4: Fixierungen, Isolation, d.h.Einsperren in kleinen Räumen, zwangsweises Verabreichen von Psychopillen sowie Verhinderung von Entlassungen mit bis zu 30jährigem Freiheitsentzug, der zu der ursprünglichen Straftat in keinerlei Verhältnis steht, um einige der unmenschlichen Zustände zu nennen.
Am 1. Januar 2008 kam die Privatisierung der Klinik. Durch den Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen wurde zunächst die “LWV-Gesundheitsmanagement GmbH” als Holding gegründet. Im gleichen Jahr “richtete sich die Unternehmensgruppe neu aus”, und firmiert seit März 2009 als “Vitos GmbH”. Es handelt sich um gemeinnützige Klinikgesellschaften. Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH. Der LWV ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte, dem soziale Aufgaben übertragen wurden.
Insgesamt verfügt der Konzern über 6200 Betten und Plätze. Das jährliche Umsatzvolumen beträgt ca. 648 Mio. Euro. Etwa 9.700 Mitarbeiter behandeln und betreuen jährlich etwa 43.000 Patienten stationär/teilstationär und 173.000 Patienten ambulant. Vitos ist in Hessen an ca. 60 Standorten vertreten. (…) Vitos Haina betreibt heute ein Fachkrankenhaus, das alle psychiatrischen Krankheitsbilder des Erwachsenenalters behandelt – mit angegliederten teilstationären und ambulanten Angeboten, Einrichtungen für chronisch psychisch kranke Menschen, sowie eine Klinik für forensische Psychiatrie und die hessenweit einzige forensisch-psychiatrische Ambulanz.
Vitos Haina beschäftigt rund 1.000 Mitarbeiter an den Standorten Haina, Gießen, Korbach, Kassel, Schotten und Eltville.
Auf der Startseite des Webauftritts des Alleingesellschafters von Vitos, des Landeswohlfahrtsverbands Hessens, ist ein Gedenkstein zu sehen:
“Seht den Menschen” – heißt es dort – “wir gedenken der Opfer der Psychiatrie im Nationalsozialismus während der Jahre 1933 bis 1945 in der damaligen Heil- und Pflegeanstalt Gießen. Die Nationalsozialisten raubten den hier lebenden psychisch Kranken, den geistig behinderten Menschen, den ‘Pfleglingen’ systematisch ihre Würde. Diese Menschen wurden diskriminiert, zwangssterilisiert, vernachlässigt, verschleppt und ermordet.” Das ganze firmiert unter dem Titel: ” Geschichte und Gegenwart. Vergangenes dokumentieren”.
Man erstarrt, wenn man über diese Geschichte der Klinik im Nationalsozialismus erfährt, angesichts der massiven aktuellen Vorwürfe über die unmenschlichen Zustände in der Vitos Forensik in Haina.
Hätte sich diese Psychiatrische Klinik nicht besonders verantwortungsvoll für eine würdige und menschliche Behandlung hilfloser und diskriminierter Patienten einsetzen müssen als Konsequenz und Lehre aus den Verbrechen in der Vergangenheit vor Ort?
Zitate aus der Selbstdarstellung des Vitoskonzerns, die wie leere Worthülsen wirken müssen:
“Unsere Haltung. Wir handeln im Bewusstsein unserer Geschichte. Egal woher ein Mensch kommt, wer und wie er ist, wir begegnen ihm offen und wertschätzend. Wir nehmen jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit an und helfen ihm dabei, Ziele zu entwickeln und zu erreichen. Unsere Mittel setzen wir achtsam und zielgerichtet ein.
Unser Miteinander. Offen und respektvoll treten wir mit Menschen in Kontakt. Im Umgang miteinander sagen wir klar, was wir tun. Unser nachvollziehbares Handeln schafft eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Kommunikation ist unser wichtigstes Werkzeug. Damit bauen wir stabile Beziehungen auf. Wir reflektieren unser Handeln, lernen voneinander und erarbeiten gemeinsam Lösungen – wir pflegen eine offene Fehlerkultur.” 5
Fehlerkultur? Wie setzt sich der Konzern mit den gravierenden Hinweisen auf “Fehler” auseinander? Ist diese Mammut-Psychiatrie überhaupt noch in der Lage, darauf zu achten, dass “der Mensch gesehen” wird?
Wer sich genauer mit den vielen Problemen und Beschwerden über die Forensik in Haina befassen will, lese die “Stellungnahmen zu der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes – Drucks. 19/1195 – Teil 1-4, 2015 6
Auch hier finden sich viele Klagen über Haina, und die entsprechende Mentalität der Mitarbeiter des Vitos Konzerns, besonders der Leitung der Forensik-Klinik, wird deutlich. Des frühere Klinikdirektor Dr. Müller-Isberner spricht von dem “schrecklichen Zustand” der nicht “einsichtsfähigen” Patienten, “der mit der Menschenwürde regelhaft unvereinbar ist.”6
Ärztliche Direktorin wird 2017 die bisherige Stellvertreterin Dr. Beate Eusterschulte. Der Wechsel bringt keine wesentliche Änderung in den Auffassungen, da sie seit 2001 an der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina tätig ist. Sie hat 2019 eine Festschrift herausgegeben mit dem Titel “Forensische Psychiatrie zwischen Wissenschaft und Praxis”. Klingt honorig.
Aber in der mit 1 Punkt bei Amazon bewerteten Rezension dieses Buches7 von Tom Simon heißt es: “Aus beruflichen Gründen kenne ich viele Erfahrungsberichte, und die Inhaftierten der Vitos-“Kliniken” berichten von folterähnlichen Zuständen, monatelanger Isolationshaft, willkürlichen Strafmaßnahmen, zahlreichen Verstößen gegen Menschenrechte, fehlenden medizinisch notwendigen Ausschluss-Anamnesen, juristisch fragwürdigen Behandlungszwängen (“Entweder du nimmst die ‘Medikamente’ oder du kommst in Isolation!”), krank machender polypharmazeutische Behandlung, schlecht ausgebildeten Mitarbeitern mit Eskalationstaktiken, Suiziden während und nach der “Behandlung”, ungeklärten Todesfällen, mangelndem Rechtsbeistand, wahnwitzigen Fehldiagnosen und vielem mehr. Vielleicht irren die sich auch alle, vielleicht sind das, was als Folter beschrieben wird, in Wahrheit nur “optische, akustische und taktile Halluzinationen”, aber die Fülle an Berichten über Missstände in den Vitos-Forensiken ist überwältigend. Da die Opfer der Vitos-Forensiken im Buch nicht zu Wort kommen, empfehle ich dringend, einfach mal Dr. Google nach den Stichworten “Forensik & Vitos” zu befragen. Das Lügengebäude dieser “Festschrift” fällt dann schnell in sich zusammen.”
Nochmal: würde es nicht der Anstand gebieten, der Freiheit und dem Wohlergehen der Psychiatriepatienten in diesen psychiatrischen Kliniken größten Vorrang vor allen anderen Zielen einzuräumen in Anbetracht der schrecklichen Euthanasieverbrechen gerade in Haina?
Das würde als Konsequenz auch eine Klinik-Privatisierung – mit dem primären Ziel der Gewinnmaximierung – ausschließen.
Sie sind der Meinung, diese Zusammenschau sei unzulässig?
Menschenrechtsverletzungen sind für die Betroffenen immer verhängnisvoll. Weil eine Grenze überschritten wurde, und ihr Schutz nicht mehr gewährleistet ist, auch wenn sich Art und Ausmaß der Gefährdungen unterscheiden, können sie sich im Prinzip und praktisch bis zur Tötung steigern.
Wir gehen noch weiter und sind der Auffassung, die Euthanasie-Geschichte mit 300 000 Opfern von Menschen mit psychischen Problemen, an der viele Kliniken deutschlandweit beteiligt waren8, schließt einen Maßregelvollzug und forensische Psychiatrie generell aus, und verlangt eine “normative Neustrukturierung des Hilfe-Rechts für psychisch kranke Personen. Nur so lassen sich zukünftig Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention rechtssicher gestalten.” – wie es der Jurist und Theologe Heinz Kammeier in einem Vortrag vor der Hamburger Gesellschaft für soziale Psychiatrie formuliert hat. Nämlich, dass die Psychiatrie sich vom Sicherungsauftrag verabschiedet und nur noch den behandelt, der behandelt werden will. (s.u.) “Bei Gefahr sind Staat, Justiz und Polizei zuständig. Dafür sei ein neues, eigenständiges Vollzugsrecht nötig. An den Staat zurück delegierte Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung müssten sich allein auf gefährliche Handlungen beziehen. Auf die kausale Verbindung mit psychischer Krankheit würde verzichtet”.9
Diese Forderung nach Verzicht auf eine kausale Verbindung von psychischer Störung und gewalttätigem Verhalten wird auch in der UN-Behindertenrechts konvention10 unterstützt und ist maßgebend für alle Forderungen nach Aufhebung des § 63 der Strafprozessordnung. Dass psychische Erkrankung und Gewalttätigkeit ursächlich zusammenhängen, kann wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden. Die Äußerungen der Klinikleitung der Haina Forensik in den “Stellungnahmen” legen es allerdings nahe, dass dieser Zusammenhang dort durchaus als gegeben angenommen wird.
Die Angst der Mitarbeiter vor einer möglichen Aggression der Patienten muss natürlich ernst genommen werden, sollte aber auch nicht unangemessen groß sein. In Haina geht man von 85% gefährlicher Patienten aus, das ist ein besonders hoher Prozentsatz. Sehr ängstliche Menschen sollten nicht in der Forensik arbeiten.
Man kann aber auch Menschen, die gefählich sind, mit Würde behandeln.
So waren die altehrwürdigen Mauern dieses gotischen Zisterzienserklosters gleich zweimal im Abstand von 70 Jahren Schauplatz von Menschenrechtsverletzungen, von Qual und Verzweiflung vieler Menschen, die Hilfe gebraucht hätten, wobei man erwartet hätte, dass sie weihe- und würdevoll unsere Jahrhunderte alte “christliche Werteordnung” repräsentieren, auf die wir uns gerade in letzter Zeit häufig berufen.
Was tun – bei “jährlich mehr als 350.000 Menschen In Deutschland (Patienten, deren Angehörige und professionelle Mitarbeiter) in der Erwachsenen-Psychiatrie, die von Gewalt und Zwangsmaßnahmen (Zwangsfixierung, Zwangsmedikation, Isolierung) betroffen sind”?11
Am Vorabend der Jahrestagung 2019 der DGSP lädt die Stiftung für Soziale Psychiatrie ein zum Thema “Wie gehen wir angemessen mit Missständen in psychiatrischen Institutionen um – wahrnehmen, resignieren, wegschauen oder aufschreien?”.
“Ändern” ist wohl (noch) nicht vorgesehen…
Aufzeigen der Missstände ist sicher ein erster Schritt, aber welcher kann folgen?
Tatsächlich sind wir weit entfernt davon, “Verantwortliche” haftbar machen zu können. Dafür sind die Meinungen zu Zwangsmaßnahmen in der psychiatrischen Fachwelt viel zu kontrovers, auch wenn die Rechtsprechung immer eindeutiger die Menschenrechte der “Vergessenen” unterstützt.
“Kontrollieren” könnte dem Ändern vorgeschaltet werden.
1. Fachaufsicht
Der Experte Rechtsanwalt Marschner weist darauf hin, dass das Verfassungsgericht vor Zwangsmaßnahmen eine vorherige externe Kontrolle fordert – auch im Maßregelvollzug. Er hält es für problematisch diese einer Fachaufsicht zu übertragen: “Vorzugswürdig ist daher die obligatorische vorherige gerichtliche Kontrolle. Insoweit würde auch keine Schlechterstellung gegenüber nach Betreuungsrecht untergebrachten Patienten bestehen.”6
Ganz anders äußert sich die Direktion der Haina-Klinik, die sogar die Fachaufsicht ablehnt – für die Psychiater. “Das Weisungsrecht der Fachaufsicht ( sollte sich) explizit nicht auf die ärztliche Therapiefreiheit bezieh(en)”. “Zustehendes ärztliches Ermessen” und “nicht in die ärztlichen Pflichten eingreifen”, sind Stichworte der Klinikdirektoren in Haina, insbesondere von Herrn Dr. Müller-Isberner, früherer Direktor der Forensik.12
Mit dieser überholten Vorstellung vom “Halbgott in Weiß” stehen die beiden Psychiater aus Haina sicher nicht allein. Fehlerkultur geht jedoch anders. Leider erfährt zur Zeit das Bild des Arztes als unfehlbare Autorität eine fatale Renaissance.13
2. Foensikbeirat
Diese unregelmäßig tagenden Beiräte gibt es bereits. Sie werden von der Klinikleitung Haina favorisiert. “Dem Forensikbeirat gehören neben Vertretern der Parlamentsfraktionen, Kirchen, Polizei und Presse auch einige Bürger an. Die Leitung der jeweiligen forensischen Klinik nimmt an den Sitzungen des Forensikbeirats teil und hat dort ein Vortragsrecht.”14
3. Besuchskommissionen.
Aus einer Stellungnahme des hessischen Angehörigen-Verbandes: “Ebenso halten wir die Berufung von Besuchskommissionen, die es schon in vielen anderen Bundesländern gibt (…) für unverzichtbar. Angesichts der Möglichkeiten von Eingriffen in die Grundrechte wie u.a. die Zwangsbehandlung ist eine effektive externe Kontroll- und Beschwerdeinstanz erforderlich. Diese sollte auch für die betreuungsrechtliche Unterbringung nach § 1906 sowie auch für alle anderen psychiatrischen Einrichtungen –ambulant oder stationär – zuständig sein.”15
In den Kommentaren zu den “Vergessenen” bei EREPRO geht es immer wieder darum, wie unwirksam die Kontrolle des Maßregelvollzugs durch viel zu selten einberufene Besuchskommissionen ist. Der Klinikdirektor Dr. Müller-Isberner hält sie für überflüssig.
Offensichtlich ist Kontrolle von außen in den Vitos Kliniken Haina eher unerwünscht.
In dem Zusammenhang kommen wir abschließend noch einmal auf die Vorschläge von Psychiatrierechtler Dr. Heinz Kammeier (Münster) mit einem etwas ausführlicheren Zitat zurück. “Vor 30 interessierten Personen aus Fach- und Gesellschaftsöffentlichkeit schlug Kammeier zwei mögliche Optionen zur Neustrukturierung des Landes-Psychiatrierechts an (…) Für die kleine Variante, die sich am Vorbild Berlin orientieren kann, sehe dies u.a. ‘die Stärkung der vorhandenen Hamburger Besuchskommission, durch partizipative Besetzung mit Betroffenen-Vertretern und Ausstattung mit wirklicher Kontrollbefugnis vor.’ (Hervorhebung von uns)
Für die HGSP e.V. zeigt der gestalterische Weg aber eindeutig in die Richtung der von Kammeier vorgeschlagenen ‘Normativen Neustrukturierung des Hilfe-Rechts für psychisch kranke Personen’. Nur so lassen sich zukünftig Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention rechtssicher gestalten. Dies beinhalte den ‘Schutz vor Selbstgefährdungen ausschließlich auf Grundlage des Betreuungsrechts vorzunehmen sowie Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen dritter Personen ausschließlich auf die Gefährdungshandlungen zu beziehen und auf die kausale Verbindung mit psychischer Krankheit zu verzichten.’ Kammeier verdeutlichte vor dem Hintergrund juristischer Expertisen, dass diese große Variante eine deutliche Änderung des jetzigen Unterbringungsrechts erfordere und dieses neue Vollzugs-Recht für diese Art von Sicherung ein eigenständiges Recht sein muss. ‘Das PsychKG in seiner jetzigen Form wäre somit obsolet!’, so Kammeier.”9
Gesetze und Gerichtsurteile haben schon viel geholfen, den Weg zur Beachtung von Menschenrechten im Maßregelvollzug zu ebnen.
Auf Fortbildung für Mitarbeiter in der Forensik (vielleicht sogar für die Psychiater!) zu setzen, ist ebenfalls vielversprechend.16
Anmerkungen
1 https://www.erepro.de/2018/07/28/psychiatrie-massregeln-mit-mass/
2 https://www.vitos.de/gesellschaften/vitos-haina/downloads
Patientenfürsprecher würden wir nicht als Kontrollorgan betrachten. Es gibt in der Forensik Haina einen, wobei 2011 auch von einem Rücktritt die Rede war wegen verweigerter Akteneinsicht trotz Schweigepflichtsentbindung (https://www.giessener-allgemeine.de/kreis-giessen/lich-ort848773/patientenfuersprecher-hoert-frustriert-12101396.html).
“Sprechzeiten alle 14 Tage hält Patientenfürsprecher Johannes Mayrl an der Klinik für forensische Psychiatrie Haina (Kloster) ab, dies habe sich bewährt und ein Kontakt zu den Patienten könne gut aufgebaut werden.”
https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?waid=172&modul_id=2&record_id=104433
und
https://www.vitos.de/gesellschaften/vitos-orthopaedische-klinik-kassel
3 https://www.fr.de/rhein-main/ein-gefuehl-voelliger-entmachtung-11053126.html
4 https://www.erepro.de/2018/04/17/die-vergessenen/ und
https://www.erepro.de/2018/07/28/psychiatrie-massregeln-mit-mass/
5 https://www.vitos.de/ueber-uns/was-uns-kennzeichnet/werte-und-leitbild
6http://starweb.hessen.de/starweb/LIS/servlet.starweb?path=LIS/PdPi_FLMore19.web&wp=WP19&search=DESKRF%3D%22PSYCHIATRISCHES+KRANKENHAUS%22+AND+%28%28DESKRF+NOT+%22%22%29+OR+%28VDESF+NOT+%22%22%29%29+AND+NOT+NOWEB%3DX
7 https://www.amazon.de/Forensische-Psychiatrie-zwischen-Wissenschaft-Praxis/dp/3954664259
8http://www.erepro.de/2014/05/12/300-000-menschen-mit-besonderen-belastungen-getotet/
9 https://www.dgsp-hamburg.de/service.html,
HGSP_Pressemitteilung_PsychKG_1212.2018.pdf)
10 https://www.behindertenrechtskonvention.info/
11 https://www.pipp.pro/
12 “Aufgrund des zustehenden ärztlichen Ermessens ist die hier angedachte Weisungsmöglichkeit durch die Fachaufsicht – zumindest im Wortlaut – bedenklich, da so in die ärztlichen Pflichten eingegriffen werden kann. Die Aufsichtsbehörde kann zwar nach 36 I HMRVG (Entwurf) i.v.m. 62 I HStrVollzG – zur Erfüllung ihrer Aufgaben – Daten abrufen, allerdings erscheint dann eine darüber hinausgehende Weisungsmöglichkeit in Behandlungsabläufe im Hinblick auf das ärztliche Ermessen sehr bedenklich.” Aus den “Stellungnahmen”, siehe Anmerkung 6
13 s.beispielsweise der Widerstand der Ärzte gegen das neue Psychotherapeutenausbildungsgesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn
14 Vitos_Forensibeiratsbericht_2015-2016_red.pdf
15 Ausschussvorlage SIA 19/24 eingegangene Stellungnahmen zu der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes – Drucks. 19/1195 –9
16 Was ist ASBK.PIPP? In den Angeleiteten Selbstbeforschungskursen (ASBK) werden die Entstehung, Vermeidung und Prävention von psychiatrischen Gefährdungssituationen mittels psychodramatischer Techniken und ExpertInnen-Fokusgruppen untersucht. Die in Gefährdungssituationen involvierten AkteurInnen können in den Selbstbeforschungskursen ihre eigene Praxis reflektieren, Gefährdungssituationen re-aktualisieren, Themen für die Forschung setzen, den Forschungsprozess überprüfen und erhalten praktische Anleitungen zur Reduktion von Zwang und Gewalt in der Psychiatrie. Die Kurse werden gefilmt und anschließend nach einem Arbeitsprogramm im Bereich srzp.pipp.pro ausgewertet.”
https://asbk.pipp.pro/