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Psychiatrische Gutachten – unter dubiosen Umständen

Kaum hat er ein paar seiner harmlos klingenden Fragen gestellt, kommen sich die Befragten so vor, als könne er ihnen auf den Grund ihrer Seele sehen.“1 So zu lesen in der Süddeutschen Zeitung. Es geht um den Forensik-Professor Nedopil. Er selber würde sich einer solchen Untersuchungsprozedur, wie er selber sie als Psychiatrie-Gutachter durchführt, nicht stellen, sagt er, sondern “wenn ich etwas getan habe, dann stehe ich dazu und muss mich in die Hände des Gerichts begeben”. “Aber ich muss nicht auch noch meine Seele vor denen entblättern.”2

Es wundert uns dann doch, dass Nedopil so wenig Verständnis für Herrn Mollath zeigt, der – genau wie er selbst – Begutachtung ablehnt. Warum sagt er dem Gericht im Fall Mollath nicht, aus Respekt vor der einleuchtenden Weigerung Mollaths, dass die Begutachtung unter diesen Umständen nicht möglich ist? Die „Umstände“: Untersuchungs- Gespräche fanden nicht statt.
Warum führt Nedopil eine Begutachtung dennoch unter ganz windigen Bedingungen durch?
„Ob Mollath unter einer wahnhaften Störung litt, konnte der Experte aber nicht bestimmen. Das könne er nur in einem Untersuchungsgespräch feststellen, dem sich Mollath verweigert habe. Trotzdem müsse eine wahnhafte Störung zumindest für die Zeit des Konflikts zwischen Mollath und seiner Frau 2001/2002 ernsthaft erwogen werden”.3
Bringt er nicht mit solchen Spekulationen die ganze Fachdisziplin in Verruf? Wie will er einen vorübergehenden Zustand für einen weit zurück liegenden Zeitpunkt  „wissenschaftlich“ korrekt, also nachvollziehbar feststellen – allein aus den Akten?
„Wenn wegen unzulänglicher Aktenlage ohne Exploration ein Gutachten lege artis nicht zu erstatten ist, dann muss ein Sachverständiger, der die Qualitätsstandards seines Fachs nicht unterschreiten will, dies dem Gericht mitteilen und den Auftrag ablehnen. Selbstverständlich wird er dann von dem Auftrag entbunden“, heißt es auf der Homepage des Verteidigers von Herrn Mollath, Gerhard Strate.4

Grundsätzlich, meint Nedopil in seinem sogenannten Gutachten, Mollath habe „…keinerlei wahnhafte Handlungen gezeigt. Demnach sei Mollath auch voll schuldfähig, die Bewertung obliege jedoch dem Gericht.“5
Nach dieser – wie es aussieht – wenig fundierten Aussage kommt es noch schlimmer.
In des Gutachters persönlicher Beurteilung entsteht ein Bild von Mollath als nicht krank, sondern eher als das, was man einen „schlechten Charakter“ nennen würde. In der Süddeutschen Zeitung lesen wir: „Den Angeklagten schätzt er als kompromisslos, penetrant, rigide und misstrauisch ein. Und er sieht Zeichen von mangelnder Flexibilität, Rechthaberei und Selbstüberschätzung. Letztere scheine bei manchen Aussagen durch, etwa wenn Mollath vom ‚größten Schwarzgeldskandal aller Zeiten’ spreche.“6

Basis dieser „Erkenntnisse“ sind Nedopils Beobachtungen während der Verhandlung. Dabei hat er Mollaths Verweigerung der Begutachtung  wohl entsprechend negativ interpretiert. Obwohl es tatsächlich einen Bankenskandal gab, wie Mollath von Anfang an richtig erkannte, legt er ihm seine Formulierung darüber als „Selbstüberschätzung“ und „Rechthaberei“ aus. Genau das wollte Mollath wohl verhindern, als er beantragte Nedopil von der Verhandlung auszuschließen, was die Richterin ablehnte.
Dazu muss man wissen, dass die psychiatrischen Gutachter den Richtern sogar offiziell die Beobachtung eines Angeklagten während der Verhandlung, die dem Gericht Hinweise zur Urteilsfindung gibt, abnehmen können. „’Der Sachverständige stellt Augen und Ohren des Richters dar. Dort, wo das Wissen des Richters versagt, schaut er durch die Augen des Sachverständigen. Doch wie uns unsere Augen manchmal täuschen, täuschen uns die geliehenen Augen.’“ „Das ist fatal,“7 sagt der Präsident des Oberlandesgerichts Wien a.D. Harald Krammer.8

Der „gutmütig, fast väterlich9 wirkende Herr Nedopil äußerte sich – wie man sieht – keineswegs wohlwollend über Mollath. Unserer Meinung nach zeigt er demnach nicht die nötige Achtung, die auch potentiellen Straftätern zukommt. Wissenschaftlich korrekt können diese „Beobachtungen“ ohnehin nicht sein. Von „zynisch“ wie der Professor Kröber im Spiegel10 bezeichnet wurde, wollen wir nicht reden. 

Nedopil ist nun schon der zweite Hochschullehrer für Psychiatrie, der zu  weitreichenden, schwer nachvollziehbaren Urteilen über Mollath kommt.
Zuvor diagnostizierte der Kollege Professor Kröber von der Charité Berlin das Gegenteil. Er stellte 2008 „eindeutig eine wahnhafte Störung“11 bei Mollath fest –  ebenfalls destilliert aus Akten. Dass diese Beurteilung für Herrn Mollath schreckliche Folgen hatte, ist bekannt.
Obwohl Nedopil sich bei seinen Ausführungen vor Gericht bemüht hatte, die Gutachter-Kollegen nicht in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen, wächst die öffentliche Kritik an Kröber.
Schon Mollaths Rechtsanwalt Strate warf ihm „Realitätsverlust“ vor.12
Er dokumentiert anhand einer Glosse, geschrieben von Professor Kröber in der Zeitschrift “Forensische Psychiatrie,  Psychologie, Kriminologie”13 zum Thema “Aktengutachten” akribisch dessen nachlässige Arbeit anhand von Ungenauigkeiten im Text. Damit liefert er eine handfeste Grundlage für die Vorwürfe gegenüber diesem Gutachter.14
Kröber selbst stellt dort auch die Frage ob “Anstand und Berufsehre geboten hätten, eine Gutachtenerstattung zu verweigern?” (weil Herr Mollath sich nicht untersuchen ließ) “Keineswegs” – antwortet er sich selbst.

Gisela Friedrichsen hat vor kurzem im Spiegel15 einen kritischen Artikel verfasst unter dem Titel „Der Psychiater als Richter“ und meint, dem Herrn Körber “blase zur Zeit der Wind ins Gesicht”.
Sie prangert auch den unhaltbaren Zustand an, dass die Richter „manchmal einfach aus Bequemlichkeit oder Gewohnheit auf einen bestimmten Gutachter (setzen), weil sie ihn schon lange kennen, oder weil sie gute Erfahrungen mit ihm gemacht haben. Oder sie lassen sich von dem Nimbus dessen beeindrucken, der eigentlich nur Gehilfe des Gerichts sein sollte. Leicht gerät der Gutachter, auch der Psychiater, dann in die Rolle des Richters.“16

Nedopil machte sogar das „Zugeständnis“, die Bewertung der von ihm attestierten Schuldunfähigkeit Mollaths obliege dem Gericht. Was eigentlich völlig selbstverständlich ist.
„Offiziell entscheidet sich der Richter (Letztentscheidungsbefugnis) nach einer Prüfung des Gutachtens auf Plausibilität (sic!) und abhängig von der Schwere der Schuld für eine Verurteilung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.“17
Im Laufe der Zeit hat sich die Praxis umgekehrt: die „Gehilfen“, sachverständige Psychiater, sprechen jetzt praktisch das Urteil, weil Richter deren Meinung ohne weiteres übernehmen.
War es je anders? In Jahrzehnten sozialpsychiatrischer Arbeit ist uns nur einmal ein Richter an einem Betreuungsgericht begegnet, der sich so weit in die Psychiatrie eingearbeitet  hatte, dass er nicht blind der Meinung der psychiatrischen Gutachter folgte, sondern sich eine eigene Meinung bildete.
Die mangelnde Transparenz psychiatrischer Theorie und Praxis kommt als Ursache dieses Missstandes infrage. Daher die Unverständlichkeit der Gutachten und die Vorstellung von einer Art „Geheimwissenschaft Psychiatrie“, an die sich Außenstehende gar nicht heranwagen. Damit kann der enorme Machtzuwachs der Psychiater-Gilde auch zusammenhängen.

Die Attitüde der Allwissenheit und Grandiosität tut ein Weiteres: Erkenntnisfragen werden kaum gestellt und Grenzen der Erkenntnismöglichkeiten selten eingeräumt.
Der Austausch mit Kollegen, die den begutachteten „Probanden“ besser kennen, wird nur in wenigen Fällen gesucht. Das haben wir erlebt: der jeweilige Gutachter zog es vor, seine Erkenntnisse nur aus einem einzigen Gespräch – oder im besten Fall aus mehreren – zu gewinnen18. Auch hier könnten Richter genauer hinschauen.19
Unter dem Mantel der Allwissenheit der Gutachter verbirgt sich auch ihre nur zu verständliche Angst, man könnte falsch vorausgesagt haben, und es passiere etwas Schreckliches.
„Auch seien psychiatrische Gutachter aus Haftungsgründen immer weniger bereit, ein Risiko einzugehen und im Zweifel werde daher eine hohe Gefährlichkeit prognostiziert. Die Anzahl der Personen, die gerichtlich in die Psychiatrie eingewiesen worden sind, habe sich in den letzten zwanzig Jahren mehr als verdoppelt, dies liege auch an der gestiegenen Sicherheitserwartung der Gesellschaft. Die Justiz gebe immer häufiger einem öffentlichen Druck nach, der von ihr die rasche Entsorgung von Gefahrenquellen erwartet’.“20
Diese Angst und Unsicherheit kennt jede Fachkraft in der Psychiatrie.
Übrigens, Herr Nedopil legt auch hier noch Grandiosität an den Tag. In einem Artikel mit dem vielsagenden Titel „Psychiater ohne Angst“ heißt es in der SZ: “ Angst hat Nedopil nicht. Viele Straftäter säßen nur in der Psychiatrie, weil die Ärzte Angst vor den Reaktionen der Öffentlichkeit haben, falls etwas passiert, sagt er”21 – und zeigt auch an dieser Stelle wenig Verständnis, dieses Mal für die Kollegen.

Wenn man nicht immer auf Nummer sicher gehen und denjenigen, dessen mögliches Verhalten man einschätzt, nicht einfach für „krank“ erklären will, muss man sich auf den Betroffenen einlassen, Zeit haben ihm zuzuhören, sein Vertrauen gewinnen und ihn allmählich kennen lernen. Die aufmerksame Beschäftigung des Gutachters mit dem zu begutachtenden  Menschen vermittelt dem Sachverständigen dann gleichzeitig auch mehr Sicherheit.
Und es gibt bekanntlich auch statistisch geprüfte psychologische Testverfahren, die diesen Untersuchungsprozess komprimieren und differenzieren könnten, aber auch dafür bedarf es der Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei dem Angeklagten.

Das heute praktizierte Gutachten-Verfahren ist extrem gefährlich für jeden, der das Pech hat zum „Probanden“ zu werden, wofür eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht: immerhin sind es 10.000 Personen, die 2010 in Deutschland in den Maßregelvollzug eingewiesen wurden – ohne gerichtlich zeitliche Begrenzung dieser Strafe.22
Gegen diese Zustände rührt sich eigentlich erst seit der Mollath-Geschichte leise Kritik.
Der Mollath-Verteidiger Gerhard Strate schreibt auf seiner Homepage: “Allein der Korpsgeist jener Psychiater, die allesamt gefehlt haben, verhindert eine Aufarbeitung der fachlich unzulänglichen Gutachten. Auch die Fachgesellschaft vulgo Lobby-Verein DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde – d. Verf.) weigert sich, die Gutachten von Leipziger, Kröber und Pfäfflin durch ihre seit Juni 2013 bestehende Expertenkommission evaluieren zu lassen. Was nicht verwundert, schließlich ist Prof. Dr. Kröber Mitglied dieser unabhängigen Expertenkommission.“23
In Wikipedia geht es schon ziemlich heftig zur Sache. Dort wird Der frühere Präsident des Oberlandesgerichts Wien, Harald Krammer zitiert, der von „einer janusgesichtigen Anstaltspsychiatrie“ spricht. „Damit werde einerseits die Frage aufgeworfen, ob die Methoden Erfolg versprechen oder Scharlatanerie sind, und andererseits, ob sie eine gerechte oder einer ungerechte Behandlung darstellen.“24

Die Gutachterin Hanna Ziegert hat sich in der Talkshow bei Beckmann mit Kritik weit vorgewagt. Auch diese Psychiaterin und Psychoanalytikerin sagt: „’Ich weiß nicht, ob ich mich jemals würde begutachten lassen’. Als Begründung führte sie an, dass die Grundvoraussetzung für eine Begutachtung das Vertrauen in den Psychiater sei. (Quelle: nordbayern.de, 16.08.2013) ‘Ich persönlich bin der Meinung, dass ein Gutachten nach Aktenlage oder ein Gutachten in einem Gerichtssaal über 20 m Entfernung einem gynäkologischen Befund von 20 m entspricht. Da würde der Frauenarzt angezeigt werden, wenn er da denn sagt der Befund ist so und so’.“25

“Solche Kritik ist unerwünscht – das erfuhr die Psychiaterin prompt: Mehrmals wurde sie seit Ausstrahlung der Sendung als Gutachterin abgelehnt. Und spätestens jetzt stellt sich die Frage: Wie viel Unabhängigkeit können sich Gerichtsgutachter leisten?”26

Und wie unabhängig sind die Richter dabei?

Da liegt einiges im Argen zum Nachteil der Bürger. Wir sind erleichtert, dass dieser Sack jetzt vorsichtig ein wenig aufgemacht wird, ohne dabei positive Entwicklungen in diesem Bereich ignorieren zu wollen. Zum Beispiel sind wir bei der Arbeit an diesem Artikel auf die Zeitschrift „Forensische Psychiatrie und Psychologie“27 gestoßen, die wir nicht kannten. Es gibt sie seit 2010 und es lohnt sich wohl sie kennen zu lernen.

Die Zweispurigkeit unseres Strafrechtes ist unserer Meinung nach von Übel. Vor nicht einmal 100 Jahren eingeführt, müsste es doch möglich sein, diese Zweiteilung infrage zu stellen angesichts der negativen Wirkungen des Maßregelvollzugs (§ 63 StGB).
„Am 24. November 1933, auf den Tag genau 7 Monate nach der Veröffentlichung der Ermächtigungsgesetze im Reichsgesetzblatt, wurden mit dem Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung (RGBl. Band 1, 995) die Maßregeln der Sicherung und Besserung in das Strafgesetzbuch eingeführt. Die Zweispurigkeit des Strafrechts hat bis heute Bestand.“28

EREPRO hat schon oft darauf hingewiesen, dass jeder Straftäter für sein schuldhaftes Verhalten in einem ordentlichen Strafprozess bestraft werden sollte. Natürlich gibt es Belastungen von psychisch kranken Straffälligen beispielsweise durch psychotische Erkrankungen, die mit einbezogen werden sollten in die Entscheidung des Gerichtes – ohne dass ihnen die “Schuldfähigkeit” völlig abgesprochen wird.29 Und ein Wahn, besonders der paranoide, ist nicht immer leicht zu erkennen. Hier kann es nötig werden, dass der Richter sich mit Fachleuten berät bei der Abwägung seiner Entscheidung über die Art und Höhe der Strafe.
Wenn man es sich richtig überlegt, entspricht es unseren modernen Methoden nicht mehr, Menschen mit besonderen Belastungen, die straffällig wurden, einfach unbegrenzt einzusperren mit dem Ziel ihrer “Besserung”. Wenn “Sicherung” von psychisch kranken Menschen tatsächlich in wenigen Fällen notwendig ist, gibt es die vorübergehende Klinikeinweisung zur Unterbringung, die in den Psychisch Kranken Gesetzen geregelt ist.

Heribert Prantl wird bei Wikipedia zitiert: „Der Fall Mollath ist in der Tat einer, in dem sich die grausamen Schwächen des Paragrafen 63 des Strafgesetzbuches symptomatisch zeigen. Kaum ein anderer Paragraf hat so massive Auswirkungen wie dieser, aber kaum ein anderer Paragraf genießt so wenig Beachtung. Der “63er” ist der Paragraf, der einen Straftäter flugs in die Psychiatrie bringt, aus der er dann gar nicht mehr flugs herauskommt. Dieser § 63 ist ein dunkler Ort des deutschen Strafrechts.“
„Rechtsanwälte sagen, dass es keinen zweiten Bereich in der Justiz gibt, in dem dermaßen viel im Argen liegt. Sie versuchen daher, ihn weiträumig zu umgehen: Früher plädierte ein Verteidiger, um ein günstiges Urteil herauszuholen, auf “vermindert schuldfähig”; dann kann nämlich die Strafe gemildert werden. Heute ist so ein Plädoyer ein schwerer Fehler: Wenn verminderte Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit attestiert wird, folgt die Einweisung in die Psychiatrie fast automatisch.“30

Die gestiegene “Sicherheitserwartung der Gesellschaft“ von denen Heribert Prantl spricht (s.v.), sollte uns Grund zum Nachdenken geben. Dieser gesellschaftliche Trend ist viel zu wenig Gegenstand von Analysen, Ursachenforschung und Diskussion. Es ist zu einfach, allein die darauf reagierenden psychiatrischen Gutachter verantwortlich zu machen für die daraus folgenden Fehlentwicklungen und Probleme – wie im Maßregelvollzug.

Ein Patentrezept, um Menschen mit schweren psychischen Belastungen gerecht zu werden, gibt es nun mal nicht. “Wir dürfen und müssen die Justiz in die Pflicht nehmen. Das umfasst die Erwartung, dass sie sich kritischen Fragen stellt, dass sie sich mit Menschen mit Behinderungen und mit ihren Fürsprechern auseinandersetzt, dass sie ihre eigene Praxis kritisch reflektiert und sich selbst engagiert, um ihre eigene Kultur da weiter zu entwickeln, wo es dessen bedarf.“31
Ch. Kruse

 

Anmerkungen
(Links abgerufen am 6.8.2014)
1. http://www.sueddeutsche.de/bayern/mollath-gutachter-nedopil-psychiater-ohne-angst-1.2036241
2. a.a.O. Süddeutsche
3. http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=a2&dig=2014%2F07%2F26%2Fa0157&cHash=b5787b7440e72a8ca2e6513bbe705f3c

4.http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Anmerkung-der-Verteidigung-2013-11-16.pdf  S. 6
5. http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiater-nedopil-ueber-mollath-eine-psychische-stoerung-ist-nicht-nachweisbar-1.2062803
6. s. Anm. 5
7. Die Republik der Gerichtsgutachter. In: Die Presse. 12. September 2008.
8. zitiert nach http://de.m.wikipedia.org/wiki/Forensische_Psychiatrie#cite_note-2
9.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/mollath-gutachter-nedopil-psychiater-ohne-angst-1.2036241
10. Spiegel 30/2014, S. 46/47
11. http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.neuer-prozess-alter-gutachter-fall-peggy-schock-nachricht-fuer-ulvi-k.c2ea9834-3aec-445a-86a1-ba6a596eb168.html
12.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Anmerkung-der-Verteidigung-2013-11-16.pdf  S. 10
13. “Forensische Psychiatrie,  Psychologie, Kriminologie”7. Jahrgang, Nr. 4 (2013) unter der Rubrik “Blitzlicht”auf Seite 302
14.
A.a.O. Strate
15. A.a.O. Spiegel
16. A.a.O. Spiegel

17. http://de.wikipedia.org/wiki/Forensische_Psychiatrie
18. s. Bericht auf dieser Homepage www.erepro.de: „Stationärer Maßregelvollzug? Es geht auch anders“ unter „Praxis-Spiegel“ (erscheint in Kürze)
19. s. dazu Christel Salewski und Stefan Stürmer: Gravierende Eingriffe in Lebenswege von Kindern: Gutachten oft mangelhaft. Studie der FernUniversität wertete 116 Gutachten im OLG-Bezirk Hamm aus. Juli 2014
http://www.fernuni-hagen.de/universitaet/aktuelles/2014/07/01-am-rechtspsychologie.shtml
20.  zitiert nach Wikipedia, a.a.O.: Prantl, H. Die Psychiatrie, der dunkle Ort des Rechts Süddeutsche Zeitung vom 27. November 2012
21. s. Anm. 1
22. http://de.wikipedia.org/wiki/Forensische_Psychiatrie
und
http://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregelvollzug#Statistik

s. auch Bündnis 90/Die Grünen, Kurzgutachten zum Maßregelvollzug von Dr. Rolf Marschner, S. 26.

“Vom Maßregelvollzug zu unterscheiden ist die Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB für gefährliche Straftäter, die ausschließlich dem Schutz der Öffentlichkeit dient.“ – und nicht der “Besserung”. http://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregelvollzug#cite_note-10
23. A.a.O. Strate, S. 11
24
. A.a.O. http://de.m.wikipedia.org/wiki/Forensische_Psychiatrie#cite_note-2
25. Zitate aus “Nachrichten der Grundrechtepartei, Causa Mollath: Die Psychiaterin Frau Dr. Ziegert plaudert bei Beckmann aus dem Nähkästchen. 17.8.2014.” Herausgegeben von der Grundrechtepartei.  http://grundrechteforum.de/227320
26. http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/gutachten-unabhaengig-sachverstaendige-100.html
27. http://www.psychologie-aktuell.com/index.php?id=63&tx_ttnews[tt_news]=2242&tx_ttnews[backPid]=64&cHash=59ec35e508
28. http://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregelvollzug#cite_note-10
29. s. dazu Pierre Legendre: Das Verbrechen des Gefreiten Lortie. Versuch über den Vater. Überarbeitete Übersetzung v. Clemens Pornschlegel (1998)
30. s. Anm. 26 
31. Roland Rosenow, Zum Verhältnis von Gleichheit und Zwang. Vortrag im Rahmen der Fachtagung DPWV/IMEW, Katholische Akademie Berlin, 26.6.2012

 

Ein weiterer Artikel zum Thema
auf der Seite “Psychiatrieleben”:
Stationärer Maßregelvollzug – anders ist besser
. 11.9.2014
Hans ist ein warmherziger Mann von 30 Jahren. Er hat eine blühende Phantasie und ist kreativ. Er war jahrelang in einer psychiatrische Klinik untergebracht, nachdem er auffällig geworden war, weil er – in dem Wahn fliegen zu können – vor hatte vom Rathausturm zu springen. Daraufhin folgte die Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik .
Er hatte keine Angehörigen, die sich um ihn kümmerten. Seine Mutter war kurz nach seiner Geburt verschwunden, der Vater interessierte sich nicht für den lästigen Sohn und die Großmutter, bei der er aufgewachsen war, gestorben.
So wurde er in der Klinik praktisch vergessen und blieb sehr lange. … weiterlesen

300 000 Menschen mit besonderen Belastungen getötet

Hier sind einige Anmerkungen aus Anlass der Wanderausstellung „erfasst, erfolgt, vernichtet.“ Kranke und behinderte Menschen im Nationalsozialismus, ausgerichet von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Wurde die Schuld dieser Tötungsaktion gesühnt – auch von den Kirchen, die hilfsbedüftige Menschen in ihren Anstalten zur Zwangssterilisation und Tötung anmeldeten? Wie gedenken wir des schrecklichen Geschehens, um die Erinnerung wachzuhalten? Das Versagen der Verantwortlichen und mögliche Gründe werden angesprochen. Mehr Wissen über diesen Massenmord an psychisch kranken und behinderten Menschen und größere Präsenz des Themas in den Medien könnte die Menschen für neue gefährliche Tendenzen in der Psychiatrie sensibilisieren.

Worum geht es in der Wanderausstellung, die zuerst in Berlin gezeigt wird?

Die Antwort lesen wir am besten auf der Homepage der DGPPN nach:
„Unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Joachim GAUCK präsentiert die DGPPN in Kooperation mit den Stiftungen Denkmal für die ermordeten Juden Europas und Topographie des Terrors eine Wanderausstellung, die NS-Opfer ins Zentrum rückt, die lange am Rande des öffentlichen Interesses und Gedenkens standen.

Bis zu 400.000 Menschen wurden zwischen 1933 und 1945 zwangssterilisiert, mehr als 200.000 wurden ermordet. Bei der Selektion der Patienten wurde der vermeintliche ‘Wert’ des Menschen zum leitenden Gesichtspunkt. Ärzte, Pflegende und Funktionäre urteilten nach Maßgabe von ‘Heilbarkeit’, ‘Bildungsfähigkeit’ oder ‘Arbeitsfähigkeit’ über die ihnen Anvertrauten. Dabei fand die Ausgrenzung, Verfolgung und Vernichtung auffälliger, störender und kranker Menschen innerhalb des damaligen Anstalts- und Krankenhauswesens statt.

Die Wanderausstellung richtet sich gezielt an ein breites Publikum: Sie nimmt die Frage nach dem Wert des Lebens als Leitlinie und beschäftigt sich mit den gedanklichen und institutionellen Voraussetzungen der Morde, sie fasst das Geschehen von Ausgrenzung und Zwangssterilisationen bis hin zur Massenvernichtung zusammen, beschäftigt sich mit exemplarischen Opfern, Tätern, Tatbeteiligten und Opponenten und fragt schließlich nach der Auseinandersetzung mit dem Geschehen von 1945 bis heute. Exemplarische Biografien ziehen sich durch die gesamte Ausstellung: In den Akten der Opfer werden die vielen verschiedenen Akteure fassbar, die an den Verbrechen beteiligt waren. Ihren Blicken auf Patienten werden deren eigene Äußerungen gegenübergestellt.

Den Schlusspunkt der Ausstellung bilden zahlreiche Stimmen, die das damalige Geschehen von heute aus reflektieren und sich aus unterschiedlichen Perspektiven der Frage stellen, welche Bedeutung es für sie persönlich hat: Ärzte, Politiker, Vertreter von Selbsthilfeverbänden, Angehörige von Opfern, Pflegepersonal, Vertreter der Gesundheitsverwaltung und andere.“

Die verschiedenen Kapitel der Ausstellung werden präsentiert auf mobilen Stellwänden:

1. Fotoalbum (Fotos von Opfern und Tätern)
2. Der Wert des menschlichen Lebens. (Zitate aus der Ideengeschichte der Zwangssterilisation und Euthanasie)
3. Rassenhygienische Politik
4. Mord (Lebensgeschichten der Opfer stehen im Mittelpunkt)
5. Nach 1945: Verdrängen und Erinnerung

Reaktion: Entsetzen
Seriös und honorig ging es zu – bei der Eröffnung der Ausstellung „erfasst, verfolgt, vernichtet.“  am 27.1.2014, dem Tag der Opfer des Nationalsozialismus, im Löbehaus des Bundestages mit Bundespräsident GAUCK.

Anlass der Ausstellung ist die Beschäftigung der Fachgesellschaft DGPPN mit ihrer schrecklichen, um nicht zu sagen kriminellen Vergangenheit in der NS-Zeit.
Diese Ausstellung kann man sich nicht einfach in aller Ruhe ansehen, man wird von Entsetzen gepackt. ULLA SCHMIDT, Bundestagsvizepräsidentin, merkte an, dass ihr bei dem Thema immer ganz mulmig werde.

Konkrete Personen als Opfer und ihre Angehörigen werden auf den 80 Schautafeln vorgestellt, die – auf Hilfe angewiesen – von ihren Betreuern der Zwangssterilisierung oder dem Tod ausgeliefert wurden. Diese Menschen brauchte man gar nicht zu “verfolgen” –  wie der Ausstellungstitel suggeriert – sie konnten ja nicht weglaufen und sich nicht wehren.
Man fand das Leben dieser Patienten offensichtlich störend und wertlos und wollte sie aus der menschlichen Gemeinschaft entfernen. GÖTZ ALY berichtet, dass die Opfergruppen im Laufe der Zeit  immer mehr ausgeweitet wurden auf sog. „Psychopathen, Tuberkulose kranke Deutsche und dann auch kranke Zwangsarbeiter (…), schwer erziehbare Jugendliche und verwirrte alte Leute.“1

Systematisch – in mehr als zweihunderttausend Fällen (nicht in Einzelfällen, wie es heute noch gelegentlich geschieht) – hat man die Tötung in den 30er/40er Jahren tatsächlich durchgeführt. Unfassbar.

Es war die Aufgabe der Ärzte und Betreuer, Hilfsbedürftigen das Leben zu erleichtern und sie zu unterstützen. Stattdessen verweigerte man ihnen Essen und Trinken – sogar noch nachdem die offiziellen NS-Euthanasiemaßnahmen gestoppt waren – und ließ sie verhungern. Welch eine Qual für diese Menschen, die ohnehin kein leichtes Leben hatten!
Entsetzen über das fehlende Mitgefühl und Unrechtsbewusstsein der damaligen Kollegen in der Psychiatrie. Der Hausvater HEINRICH HERRMANN, Leiter der Taubstummenanstalt Wilhelmsberg/Württemberg, ein Schweitzer Staatsangehöriger, wird als eine Ausnahme in der Ausstellung zitiert. Er schickte zunächst die Meldebögen leer zurück und formulierte sein Dilemma deutlich. Neunzehn ihm Anvertraute musste er auf Dienstanweisung seiner Vorgesetzten trotzdem auf die Todeslisten setzte. Trotz seines Ungehorsams gegenüber den NS-Behörden geschah HERRMANN nicht das Geringste.2

Auch Kinderärzte wurden schuldig. Sie führten in der NS-Zeit Experimente an behinderten Kindern durch und lieferten sie dann dem Tod aus.3 An diese Verbrechen wurde etwas früher – 2010 – mit einer Ausstellung in Potsdam-Babelsberg erinnert.4

Man kann es kaum glauben, dass „nicht einmal nach 1945 (…) Psychiater an der Seite der Opfer standen.“, wie FRANK SCHNEIDER, von der DGPPN, Inititator der Ausstellung, gesteht.5
Nach der NS Zeit wurden zwar einige ärztliche Täter ihrer Posten enthoben, ihre Tat – die Zwangssterilisation – aber in den Folgen für die Opfer bagatellisiert: In Hamburg wurde der in der Nachkriegszeit dafür verurteilte Psychiater GERHARD KREYENBERG sogar mit der Begutachtung der Folgen der Zwangssterilisation beauftragt. „Er stritt die Folgen als Einbildung der Betroffenen ab und demütigte die AntragstellerInnen so ein weiteres Mal“.6 Finanzielle Entschädigungen für die zwangssterilierten Menschen hielten sich dementsprechend in Grenzen.

So geschehen vor nur 70 Jahren in unserem Land. Theoretisch diskutiert und salonfähig gemacht wurden solche verbrecherischen Ideen in Deutschland schon seit dem Ende des 19. Jahrhundert. Sie sind bis heute nicht aus den Köpfen verschwunden.7 Das NS-Regime bot diesen falschen und gefährlichen Ideen einen „Ermöglichungsraum“.

Gedenken
Und jetzt – zwei Lebensalter später – geht es um das Erinnern und Gedenken an diese entsetzlichen  Vernichtungsaktionen. Wozu Gedenken?
Weil es so üblich ist, weil es heute erwartet wird, und man danach wieder „unbescholten“ dasteht, weil die dunklen Kapitel der Verbandsgeschichte damit abgeschlossen sind? Manchmal sieht es fast so aus.
Die DGPPN versucht „Wiedergutmachung“ durch Entschuldigungen bei noch lebenden Angehörigen, Entzug der DGPPN-Ehrenmitgliedschaft verstorbener Täter, Forschungsaufträge über Zusammenhänge und Hintergründe.8 Soweit so gut?
In der von PETTRA LUTZ klug und durchdacht kuratierten Ausstellung der DGPPN geht es weniger um das „Aufarbeiten“, was immer das heißt.
Diese Ausstellung will in erster Linie Beispiele dafür zeigen, was damals geschah, nicht unbedingt Hintergründe aufdecken und nach Konsequenzen für die heutige Arbeit in der Psychiatrie fragen – so hieß es ausdrücklich.
Es gelingt der Kuratorin Entsetzen über das Geschehen dieser Vernichtungsaktion auszulösen,  “ein  notwendiger Impuls, um sich zu engagieren, weil man betroffen ist – hin zu Mut, sich einzumischen.“9

Zur Zeit wird in Berlin ein Denkmal in der Tiergartenstraße 4 gebaut, auf dem Grundstück der heutigen Philharmonie, wo sich die Organisations- und Koordinationsstelle für die Tötung behinderter und psychisch kranker Menschen befand.
Wie muss ein Denkmal aussehen für diese Ungeheuerlichkeiten?10
Das Denkmal in der katholischen Anstalt Ursberg (s.u.)hat uns irritiert, da die Namen der 359 Opfer nicht genannt werden.

Dominikus-Ringeisen-Werk Ursberg, Denkmal

In den letzten Jahren wird Wert gelegt auf namentliches Erinnern an die Opfer. „Stolpersteine“ werden seit 2004 auch für Euthanasieopfer verlegt – 20 Jahre nachdem es Stolpersteine für andere Opfer des NS-Regimes gab! Auch „Opferbücher“, und Datenbanken mit den Namen der Getöteten und Zwangssterilisierten – wie es sie für jüdische Opfer schon lange gibt – werden allmählich erarbeitet.11

Kann auf diese Weise ein Beitrag geleistet werden, damit sich so etwas nicht wiederholt? In Mecklenburg-Vorpommern stehen die landesweiten Gedenkveranstaltungen an die NS-Euthanasie unter dem Motto: „Erinnern – Betrauern – Wachrütteln“.
Das öffentliche Interesse an dieser Ausstellung der DGPPN ist groß.
„Etwas mehr darüber im Fernsehen, würde ich mir wünschen!“ sagte eine Besucherin neben mir. Dem können wir von EREPRO nur zustimmen.

In den Medien wird viel weniger über diese Mordaktion an unserer behinderten Bevölkerung berichtet als über andere Vernichtungsaktionen wie die an Roma und Sinti. Soll der Berufsstand der Ärzte geschont werden? 

Das Sichtbarmachen ist jedoch enorm wichtig. Die Erinnerung an dieses “Verbrechen gegen die Menschlichkeit” an psychisch kranken Menschen und Behinderten muss wach gehalten werden.
Filme, Dokumentationen und Reportagen könnten öffentliche Diskussionen über diese Thematik anstoßen. Beispielsweise über den immer noch als selbstverständlich geltenden Wunsch nach Abschaffung von Behinderung überhaupt. Und das Problembewusstsein schärfen für die von Ärzten bis heute dringend empfohlene Kinderlosigkeit psychisch kranker Menschen. Diese „Expertenempfehlung“ sorgt bei Psychiatriepatienten für große Angst und Unsicherheit – und nicht selten für Aufgabe des Kinderwunsches.
Übrigens – das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurde erst 2007 „geächtet“ – nicht annulliert, wie von Verbänden gefordert!12

Auch Gedichte und Literatur könnten die Euthanasie Morde an Psychiatriepatienten bekannter machen. Der Roman „Wem sonst als Dir“ von UTA-MARIA HEIM (Krimibestenliste) ist ein gutes Beispiel dafür. Hier spielt die Tötungsanstalt Grafeneck bei Reutlingen eine Rolle.

Ein großes Tribunal – wie der Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (100.000 Tote) – hätte diesen „Genozid“ an insgesamt 300 000 behinderten und psychisch kranken Menschen der Euthanasie im Deutschen Reich und in den von deutschen Truppen besetzten Gebieten wohl am nachhaltigsten im öffentlichen Bewusstsein Deutschlands verankert.
Und damit die Aufmerksamkeitsschwelle gesenkt für das Auftreten neuer Übergriffe in der Psychiatrie. So, wie man in Deutschland empfindlich auf Antisemitismus reagiert.

Verfehlungen
Schuldzuweisungen münden idealerweise in konkrete juristische Verfahren  – mit rechtlicher Bewertung der Taten und Verurteilung der Täter. Damit wird besonders nachdrücklich festgeschrieben, dass es sich um Unrecht handelt.

In Hessen initiierte Generalstaatanwalt FRITZ BAUER in den 60er Jahren Ermittlungen gegen leitende Psychiater in der T4-Euthanasie-Zentrale – auch gegen Richter und Staatsanwälte13, die allerdings nach seinem (überraschenden, rätselhaften) Tod 1968 sofort eingestellt wurden.

Die strafrechtliche Verfolgung der  Verantwortlichenfür die NS-Euthanasieaktionen hält sich in Grenzen.14

Es gab staatsanwaltliche Ermittlungen nicht nur wegen der Organisation und Durchführung der Tötungen, sondern auch über die Auslieferungen von Patienten an die Tötungsanstalten. In den Hamburger evangelischen Alsterdorfer Anstalten war das der Fall.15
Jedoch – soweit wir feststellen konnten – nicht in Neuendettelsau, einer nordbayerischen evangelischen Anstalt, die deutschlandweit die meisten Behinderten zur Ermordung abtransportieren ließ13: das Gedenk-Projekt „Das Denkmal der grauen Busse”16  informiert gründlich über die Auseinandersetzung in dieser Anstalt. Über strafrechtliche Anklagen der Verantwortlichen – wie des Leiters der Pflegeabteilung, Pfarrer RATZ – erfährt man in dem Projekt nichts.

„Theologen maßen menschlichem Leben – neben seinem Wert für Staat und Gesellschaft – eine absolute Würde zu,“ heißt es im Ausstellungskatalog S. 2. Man könnte sich fragen, warum diese „absolute Würde des menschlichen Lebens“ nicht auch für die Ärzte galt, verpflichtet durch den hippokratischen Eid.
Mit dieser Aussage über die Theologen läßt die Euthanasie-Ausstellung der DGPPN die Kirchen in einem (zu) guten Licht erscheinen: vielleicht ein Erfolg rechtzeitiger kirchlicher Vorsichtsmaßnahmen? Pfarrer RATZ am 30.6.194517: “Wie ich neulich von Frau DR. ASAM-BRUCKMÜLLER hörte, interessieren sich die Amerikaner sehr für die Sache. Es scheint auch, dass sie versuchen, einen verantwortlichen Mann zur Rechenschaft zu ziehen. Da ist es natürlich nötig, dass unsere Angaben über das, was wir taten, übereinstimmen. Als in dieser Woche Herr Landesbischof MEISER hier war, wurde auch über diese Sache gesprochen und auch von ihm betont, wie nötig es sei, gerade in diesen Dingen möglichst Vorsicht walten zu lassen”. Das klingt nicht nach rückhaltloser Aufklärungsbereitschaft.

Die weitere Aussage der Ausstellung: „Eine Zustimmung (der Protestanten, die Red.) zu Tötungen kam nicht infrage“ und „Patienten einzelner protestantischer Anstalten konnten so (durch Verhandlungen, die Red.) gerettet werden“18 muss relativiert und korrigiert werden – wie im folgenden zu zeigen ist.

Übrigens – beim Googeln zu diesem Themenkomplex, hat man fast den Eindruck, dass die Nationalsozialisten mehr Protest der Kirchen erwartet hatten, als dann tatsächlich eintrat.19 ERNST KLEE klagt die Kirchen in seinem Film von 1988  „Alles Kranke ist Last – Euthanasie im Dritten Reich“ der Mitwirkung an der NS-Euthanasie an.20

1. Widerstand gegen Zwangssterilisation und Euthanasiemorde in der evangelischen Kirche Bekannt ist die Denkschrift von Pfarrer BRAUNE von 194017, die HITLER kannte. Dieser ließ BRAUNE ausrichten „die Maßnahmen könnten nicht aufgehoben werden, aber sie sollten ‚anständig’ durchgeführt werden“.21

Dennoch – “ein geschlossener, einheitlicher und offizieller Widerstand ist von der evangelischen Kirche aus nicht zustande gekommen.“ „Widerstand erschöpfte sich in vertraulichen Eingaben an Länder- und Reichsbehörden. Während die Spitze der evangelischen Kirche keinen Erfolg durch ihren ‚vertraulichen Widerstand’ erzielte, versuchten die Anstaltsleiter der Inneren Mission, die gegen die Zwangssterilisationen keine Einwände erhoben hatten, nun ihre Pfleglinge vor Verlegungen in T4-Anstalten zu schützen. Sie leisteten hinhaltenden Widerstand. Das hieß, sie weigerten sich, die Meldebögen auszufüllen. Allerdings teilten sie die Kranken nach eigenem Schema in Gruppen ein, um möglichst wenige der ‚Euthanasie’ auszuliefern. Von der kontrollierenden T4-Ärztekommission wurde diese Einteilung lobend erwähnt, da die Kommission dadurch viel früher ihre Arbeit beenden konnte.“22

 “Der Spiegel“23  berichtet: „In der nordbayrischen Anstalt Neuendettelsau beispielsweise erledigten ein DR. STEINMEYER und Kollegen binnen weniger Tage die Fragebögen für 1800 Menschen. STEINMEYERS Crew untersuchte nicht einen einzigen der Pfleglinge, die meisten wurden nicht einmal angesehen.“

2. Widerstand gegen Zwangssterilisation und Euthanasiemorde in der katholischen Kirche
“Die katholische Kirche, 1940 schon über die Gasmorde informiert, verbot den katholischen Heil- und Pflegeanstalten eindeutig die Mitarbeit an den Verlegungen und meldete bei der NS-Spitze vorsichtigen Protest an. Durch die T4-Zentrale initiiert, fanden Verhandlungen mit der Fuldaer Bischofs-Konferenz über eine eventuelle Duldung der ‚Euthanasie’-Maßnahmen statt. Anfang Dezember 1940, als die T4-Organisatoren gerade mit einem positiven Ergebnis dieser Gespräche rechneten, kam vom Vatikan eine Stellungnahme, in der die ‚Vernichtung lebensunwerten Lebens’ ausdrücklich abgelehnt wurde. Weitere Verhandlungen fanden deshalb nicht mehr statt.“24

Mögliche Gründe für das Versagen der Verantwortlichen
Das Versagen der damaligen Psychiater, und der Verwaltungsmitarbeiter, ihre Abhängigkeit von Forderungen staatlicher Stellen, Karriere- und materielle Interessen25 werden in der Ausstellung deutlich durch Dokumente über die Euthanasie-Pläne der Nationalsozialisten und über zeitgenössische Fragen und Diskussionen.

Es ist nicht möglich, Gründe und Ursachen für dieses Geschehen eindeutig zu ermitteln, und  somit Wiederholungen mit Sicherheit auszuschließen. Aber öffentliche Debatten sollten stattfinden über die Fehler im Umgang mit behinderten Menschen, die solche Entsetzlichkeiten zur Folge hatten.
“Ich glaub nicht, dass der Mensch so gut ist und so gefeit ist und dass unser System so toll ist, dass wir verhindern können, dass so was noch mal passiert.” sagt FRANK SCHNEIDER.20a BEDDIES dagegen fordert, dass „die Beschäftigung mit der NS-Medizin, sei es im Forschungs-, sei es im pädagogischen Bereich nicht als lästiger und vorübergehender Auftrag, sondern vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen als Dauerauftrag verstanden werden muss; die Geschichte lehrt nämlich doch, sie hat nur leider so wenige Schüler.“26
MICHAEL WUNDER von den Alsterdorfer Anstalten betont, das Selbstbestimmungserfordernis sei keine „stabile Grenze“.27
Das stimmt: solche Grenzüberschreitungen garantiert zu verhindern, steht in niemandes Macht. Diese können aber deutlich als falsches Verhalten gekennzeichnet und verurteilt werden.28

Was lief falsch, dass ganz normale, ja gerade die qualifiziertesten Psychiater zu Verbrechern wurden? Die Frage drängt sich dem Ausstellungsbesucher förmlich auf. Sie wird allerdings so nicht thematisiert.

Pfarrer KARL FUCHS schrieb 2000: “Nicht um Schönfärberei oder Vertuschen geht es uns, aber um Achtung vor den Brüdern, die in böser Zeit verantwortlich handelten und dennoch schuldig geworden sind.“29
Das klingt ja fast, als ob “die Brüder” Opfer waren. Es gibt eine These, die besagt, die Psychiatrie sei von den Nationalsozialisten “instrumentalisiert” worden. Hier – ebenso wie bei der Rede vom “institutionalisierten Rassissmus” gibt es großen Diskussionsbedarf über die Verantwortlichkeit Einzelner.
War es diesen Pfarrern unklar, was „falsch“ bedeutet, und woran sich das Handeln gegenüber schwachen Menschen orientieren muss?
Schwere Verfehlungen – wie die NS-Euthanasiemorde – konnten nur in Verkennung der Wirklichkeit (als das, worauf wir keinen Einfluss haben) geschehen und durch Nicht-Beachtung der Grenzen unseres Mutwillens, denn menschliches Verhalten ist nun mal nicht beliebig – es kann falsch sein.

Zwei prinzipielle Postulate, durch die falsches Verhalten identifiziert werden kann – ein juristisches und ein sittliches – sollten für jeden Bürger handlungsbestimmend sein – auch oder gerade für Mächtige.

1. Die juristische Grenze.
Wenn es – wie bei der NS-Euthanasie – kein gültiges Gesetz gibt, bestimmt sich „falsches Verhalten” grundlegend aus dem Naturrecht, in dem kein Mensch einen anderen töten darf. Das ist geltende Rechtsnorm.
Man kann davon ausgehen, dass diese rechtliche Lage den Verantwortlichen der Mordaktionen bekannt war. Wenn sie trotzdem mordeten, verleitete sie wohl primär eine Mißachtung der sittlichen Normen im Verhältnisses zu den Mitmenschen zu ihren Verbrechen.

Theologen versuchten die Tötungen zu legitimieren. Dr. HANS HARMSEN, leitender Mitarbeiter der Inneren Mission, formuliert bereits 1931:
“Dem Staat geben wir das Recht, Menschenleben zu vernichten, Verbrecher und im Kriege. Weshalb verwehren wir ihm das Recht zur Vernichtung der lästigsten Existenzen?”30
Selbst der verehrte Pastor FRIEDRICH VON BODElSCHWINGH, Leiter der Bethelschen Anstalten wörtlich: „Ich würde den Mut haben, vorausgesetzt, dass alle Bedingungen gegeben und Schranken gezogen sind, hier im Gehorsam gegen Gott die Eliminierung an anderen Leibern zu vollziehen, wenn ich für diesen Leib verantwortlich bin.”31

2. Die sittliche Grenze.
Im zwischenmenschlichen Bereich bestimmt sich Anstand und Sittlichkeit grundlegend durch die Beachtung des Selbstbestimmungsrechts des anderen Menschen.32

Im Ausstellungskatalog heißt es: „Die NS-Psychiater maßten sich an, die Lebensweisen und -möglichkeiten einiger ihrer Patienten offensichtlich für unzureichend zu betrachten und ignorierten daraufhin dieses universelle Selbstbestimmungsrecht.“33
Diese paternalistische Haltung verführte sie zu den “Übergriffen” wie Zwangssterilisierung und sogar Ermordung.

Das sittliche Postulat ist eine einfache Anstandsnorm im Zusammenleben der Menschen. Einschränkungen und spitzfindige Differenzierungen in Fachdiskussionen dürfen ihre Gültigkeit nicht relativieren. Auch wenn HIMMLER in den berühmten „Posener Reden“34, behauptete, die SS-Mörder seien „immer anständig geblieben“, so forderte er „anständig zu sein“ nur gegenüber den „Angehörigen unseres eigenen Blutes und sonst zu niemandem.“ Diese Einschränkung ist völlig willkürlich, und wurde dann auch nach Bedarf variiert: die Euthanasiemorde wurden begangen an Deutschen!
Sogar der Volksmund fordert diesen Anstand im Sprichwort: „Was du nicht willst, das man Dir tu’, das füg’ auch keinem anderen zu.“35
Es ist also auch möglich, sittlich falsches Verhalten zu erkennen und zu beurteilen.
Beide Postulate gelten für alle Menschen – auch für Psychiater und Kirchenvertreter, und seien sie noch so „hochkarätig“.
„Er (Rektor LAUERER von Neuendettelsau, die Red.) weiß, dass es vor Gott kein ‚lebensunwertes Leben’ gibt, schreibt aber 1939: ‚Wir Lutheraner können nicht anders, als grundsätzlich bejahend zum Staat, zu unserem Staat stehen. Von diesem Standpunkt aus haben wir kein Recht es zu beanstanden, wenn der Staat die Tatsache minderwertigen Lebens konstatiert und dann auch handelt.’ Diese Haltung erlaubt es, dass 1941 aus den Neuendettelsauer Anstalten von 2‘137 Bewohnern 1‘911 abtransportiert werden.”36
In einer Niederschrift über die Verhandlungen mit der Regierung von Ober- und Mittelfranken betreffs „Verlegung unserer Pfleglinge“ (aus der Anstalt Neuendettelsau, d. Red.) heißt es 1941: „Herr Rektor LAUERER betonte, dass wir uns einer Anordnung des Staates selbstverständlich fügen.”38
Die Argumentation von LAUERER beruht auf der sog. Zwei-Reiche-Lehre der Lutherischen Kirche37, die Auseinandersetzung darüber ist bis heute nicht abgeschlossen. LAUERER stand der Bekennenden Kirche nahe.40

Am Ende der Ausstellung „erfasst, erfolgt, vernichtet.“ kann man sich sog. Statements von Menschen aus der heutigen Psychiatrie anhören. MICHAEL v. CRANACH sagt dort, dass die Beschäftigung mit der NS-Euthanasie sein Selbstbild als Psychiater stark verändert habe. Er will den Patienten auf Augenhöhe begegnen und nicht Macht ausüben,  sondern „Dienstleister“ sein. Aus unserer Zusammenarbeit mit seiner Klinik können wir bestätigen: das ist den immer neuen Versuch wert.

Warnung vor gefährlichen Grenzüberschreitungen
Was Mitarbeiter in der Psychiatrie wohl verleitet haben könnte, die beiden beschriebenen, allgemein anerkannten Grenzen zu überschreiten, spielte in unseren Diskussionen bei EREPRO über die DGPPN-Ausstellung eine große Rolle. Die Frage bot gleichzeitig Gelegenheit „uns mit uns selbst bekannt zu machen“.41

Wir referieren hier diese Überlegungen und Vermutungen schlagwortartig. Sie müssen weiter ausgearbeitet werden, besonders in ihrem Bezug auf die aktuelle Psychiatrie, aber vielleicht kann man ihnen schon einige Hinweise zur Warnung und Früherkennung von Gefahren erneuter Grenzüberschreitungen in der “modernen” Psychiatrie entnehmen.

a. NS-Psychiater könnten sich als allzuständig für gesamtgesellschaftliche Ordnung und Kontrolle verstanden haben. Scherzhaft sagte MANFRED LÜTZ am 6.5.2014 im ZDF, seine Klinik sei „für Irrsinn des Kölner Südens zuständig“.42
Eine größenwahnsinnige Mission übersieht schnell die Selbstbestimmungsrechte Anderer. Dazu einige Zitate:
„Davon ausgehend, dass der Nationalsozialismus Ärzte und Forscher weitgehend von ihrer Verantwortung gegenüber ihren Patienten entbunden hatte, indem er scheinbar höhere Werte und politische Interessen des Volksganzen in den Vordergrund rückte, stellen die Kinderärzte sich der Tatsache, dass viele unter ihnen nicht die Kraft aufbrachten, den Versuchungen zu widerstehen. Sie haben damit sich und der deutschen Kinderheilkunde schwerste Schuld aufgeladen.“43
“Das Ziel (der Euthanasie-Tötungen, d. Red.) sei in erster Linie durchaus nicht ein wirtschaftliches, das Ziel sei vielmehr auch ein grosses, es gehe um eine höhere ärztliche  und allgemeine Ethik, es sei menschlicher eine lebensunwerte Existenz zu beenden als sie weiter…“ schreibt  Psychiater EWALD laut Ausstellungskatalog. S. 75
„Die NS-Mediziner (…) waren Idealisten und hatten eine gesellschaftliche Utopie. Es handelte sich um eine biopolitische Entwicklungsdiktatur mit dem Ziel der vollständigen Kontrolle über Leben, Leiden, Sterben, Zeugen und Gebären.”44
“Die biopolitische Utopie  von einer Gesellschaft leistungsstarker, lebensfreudiger und gesunder Individuen machte sie für den nationalsozialistischen Zukunftsentwurf anfällig“, meint ALY.45

b. Mitarbeiter in der Psychiatrie (insb. Ärzte) könnten aus ihrer gesellschaftlichen Machtposition – insbesondere als Gutachter – eine patriarchalische Haltung entwickeln und  Anforderungen und Ziele für andere Menschen (auch Kollegen) verabsolutieren, sowie eigenmächtig Verhalten normieren, wo eigentlich Toleranz der Vielfalt, Wissen um die prinzipielle Unerreichbarkeit solcher Ziele (auch der wissenschaftlichen), und das Aushalten von Mehrdeutigkeit angemessen wären. Das sittliche Postulat der Beachtung der Bedürfnisse Anderer würde dabei übersehen.

Ein Gegenbeispiel: Der Chefarzt v. CRANACH ließ die übliche „Prognose“ für den Patienten in Arztbriefen weg mit der Begründung, dass sie fachlich nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden könne.

c. Psychiatrie-Fachkräfte könnten sich Kontroll- und Zwangsmaßnahmen anmaßen aus ihrer Machtposition heraus. Wobei die lebendige Auseinandersetzung, Motivierung und Überzeugungsarbeit mit Patienten und Kollegen zu kurz käme. Auch persönliche Bedürfnisse der Psychiatrie-Mitarbeiter nach Klarheit und Eindeutigkeit, Ruhe und Ordnung – vielleicht sogar eine gewisse Bequemlichkeit – könnten bei der Anwendung von Zwang eine Rolle spielen bei dieser Mißachtung von Patientenselbstbestimmung.

Der Psychiater PAUL NITSCHE setzte sich vehement gegen Zwangs- und Kontrollmaßnahmen ein – als unvereinbar mit der Menschenwürde und der Achtung vor Klienten. Er vertrat eine ambulante Sozialpsychiatrie unter Einbeziehung von Laien, wie sie heute praktiziert wird. Im Laufe seiner Karriere wurde er Leiter der T4 Zentrale, dabei freute er sich nach den Tötungen „ohne den Ballast nun richtige Therapie treiben zu können“. Nach dem Krieg wurde er als Massenmörder hingerichtet.46

Die Ablehnung von Zwang in der Psychiatrie bedeutet also noch keine Sicherheit gegenüber anderen, sogar tötlichen „Übergriffen“, insbesondere wenn ein Psychiatriepatient als „unheilbar“ erscheint.

d. Wie verfahren wird, um „Verrücktheit“ zu bändigen, wird letztendlich der betroffene Mensch bestimmen und nicht der psychiatrische Experte.
Es gab – und wird immer eine große Bandbreite von Haltungen und Wertausrichtungen bei den Mitarbeitern der Psychiatrie geben. Im Kampf gegen den „Irrsinn“ kann man im Interesse von Ordnung und Effektivität dazu neigen, “Verrücktheit” durch chemische Einwirkung (Medikamente) zu unterdrücken – zur Sicherheit in hoher Dosis und lebenslang. Oder man stellt die „irrsinnigen Ideen“ selbst in den Mittelpunkt und interpretiert und analysiert sie im Gespräch mit dem Patienten, um so das Chaos zu durchdringen.

Diese Vielfalt ist Realität, auch wenn die Einstellungen unvereinbar erscheinen, und sich jede der verschiedenen Ausrichtungen auf der einzig richtigen Seite wähnt. Das war auch bei den Psychiatern der Nazi-Euthanasie der Fall.
Fachkompetenz wird aber durch Beratung und Diskussion mit dem Patienten wirksam – nicht durch ein psychiatrisches “Machtwort”. Das kann sowohl ein Zurückstellen der eigenen (wissenschaftlichen oder therapeutischen) Interessen bedeuten, als auch das Zurückstellen wohlmeinender Fürsorge für den Patienten. Die Arbeit wird dadurch langwieriger, mühsamer und weniger „effizient“. Diese Einschränkungen nimmt das “anständige” Fachpersonal auif sich: „Das ist Psychiatrie“ – lautet ein geflügeltes Wort dazu von Mitarbeitern, die sich nicht ködern lassen aus ihrer Machtsituation heraus eigene, schnelle Pseudoerfolge bei Patienten zu erzielen.

e. Die Angst vor den Abgründen der menschlichen Seele könnte bei Psychiatrie-Mitarbeitern so groß sein, so dass sie sich untergründig bedroht fühlen durch vage “Gefährlichkeit” ihrer Patienten. Auch das kann in Versuchung führen, das sittliche Postulat nach deren Selbstbestimmung zu ignorieren.
Zur Sicherheit mag mancher dann zu Manualen und „Praxis-Leitlinien“47 greifen, um sich  genau nach Vorschrift zu verhalten und die „Gefährlichkeit“ „richtig“ zu beurteilen. Das vermittelt jedoch nur eine Illusion von Sicherheit, wenn das Gegenüber nicht ausreichend einbezogen wird.

Ein möglichst vertrauensvolles, aufmerksam geführtes, lebendiges Gespräch dagegen – ähnlich einem Kunstwerk – kann eine integrative Wirkung auf die chaotisch auseinanderdriftenden Gefühle eines Patienten haben, Struktur und Legitimität vermitteln, und so zu seiner Entscheidungsfindung beitragen ohne die Eigenständigkeit zu unterdrücken. Es kann auch dem Mitarbeiter helfen beim Umgang mit der Angst vor unkontrollierter “Gefährlichkeit” in der Psychiatrie. Denn gegenüber der blinden Befolgung von Anweisungen, die Kontrolle und Behrrschung versprechen, wachsen beim Gespräch Vertrautheit und Nähe mit dem Patienten.

f. Verbreiteter Machbarkeitswahn.
Es gibt keine „Problemlösungskompetenz“, darauf weist BAZON BROCK hin, nur „Problemschaffungskompetenz“. Es empfiehlt sich, diese Feststellung48 angesichts eines verbreiteten „Machbarkeitswahns“ zu beachten:
“Den Medizinern schien der individuelle Körper gestaltbar und optimierbar zu sein, womit in der Konsequenz der Versuch der Normierung, Quantifizierung und Kategorisierung der biologischen Eigenschaften verbunden wurde: ‚Im modernen Umgang mit dem Körper ging es (…) vor allem um die Steigerung seiner Potenziale, um die Rationalisierung seiner Praxis, um die Optimierung seiner Leistung und um die Verbesserung seiner Gesundheit’, heißt es bei PAULA DIEHL, die über Körperbilder und Körperpraxen des NS gearbeitet hat. Dass der so (ab-) gestimmte Mensch Höchstleistungen vollbringen und anderen Individuen und Kollektiven überlegen sein könnte, war ein Gedanke, der in unterschiedlichen Varianten der Utopie vom ‚Neuen Menschen’ zu finden war – und in der NS-Ideologie der (Wieder-)‚Hervorbringung des Ariers’ artikuliert wurde.“49

BROCK hält dagegen:
„Psychologen erkannten den Verlust des Wirklichkeitssinns durch Allmachtsphantasien von Tätertypen aller Handlungsfelder. Zur heilenden Selbsterkenntnis führt das Einverständnis mit der je eigenen Beschränktheit in Wissen, Können und Haben. (…)Der Mediziner weiß, dass nicht er heilt, sondern die Natur. Er verpflichtet sich vielmehr der kuratorischen Anstrengung, den Kranken optimal beim Umgang mit seinem Leiden anzuleiten.“50

Dem Experten ordnet BROCK den „Diplom-Patienten“ zu, den wir abschließend vorstellen möchten.
Inwieweit die Informationen von „erfasst, verfolgt, vernichtet.“ die Besucher sensibilisiert, vergleichbaren Gefahren in der aktuellen Psychiatrie51 kritisch zu begegnen, sei dahingestellt. Der „Profi-Patient“ wird jedenfalls dringend gewarnt sein.52
BROCK erläutert: „Professionalisierung (von Patienten, d. Red.) heißt, jemandem durch Vormachen, Demonstrieren, durch ein Beispiel geben zeigen, wie man seine Impulse, aktiv werden zu wollen, auch sinnvoll in die Wege leitet und vor allen Dingen, wie man sich selbst dabei stabilisiert und nicht die Erfahrung macht, man hätte zwar alles versucht, aber es sei alles vergeblich gewesen. Denn bei Spontanimpulsen des Handelns ist das Gefährlichste, dass nach kurzer Zeit die Beteiligten das Gefühl haben, es war ja alles für die Katz‘.
Das ist sehr gefährlich für die Beteiligten selbst, nicht nur, weil es zu Resignation führt, sondern es führt zum Verlust der Selbstwürdigung. (…) Im Grundgesetz steht: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar.’ Die unantastbare Würde ist aber nur dann gegeben, wenn jemand gewürdigt wird. Also ist Würde nur durch Würdigung möglich. Man muss also lernen, etwas angemessen zu würdigen.“

Gerade für die Psychiatrie sind einige weitere Bemerkungenvon BROCK interessant:
“Die wahre Aufklärung heißt, wer auf Rationalität besteht, muss lernen, einen vernünftigen Gebrauch von der Unvernunft zu machen. (…) Er (der Profi-Patient, die Red.) ist in der Lage, mit sich selbst als Gegenstand seines eigenen Handelns umzugehen. Das nennt man Reflexivität. Er hat ein wohlverstandenes Interesse an sich selbst, denn er will lernen, sich selbst zu würdigen, und dazu muss er anderes würdigen können, dazu braucht er gewisse Kenntnisse und Vorgaben. Dazu gehört auch das Wissen, dass es jenseits der Rationalität auch das Irrationale gibt, erst beides macht uns zu Weltbürgern, die sich nicht mehr als angeblich rationale Wesen von anderen angeblich irrationalen Kulturen abschotten.“53

Menschen mit sehr schweren psychischen und geistigen Störungen und in Krisen sind entsprechend zu unterstützen. Disability studies forschen darüber.54

Es gibt kein Allheilmittel gegen Gewaltausübung, wenn Psychiatriemitarbeiter die Selbstbestimmung von Patienten übergehen. Aufklärung, Bildung und Ermutigung55 auch Angehöriger und potentieller Patienten können jedoch präventiv wirken.56 Literatur Film und Fernsehen sowie Musikbranche sind gefordert mitzuwirken. Vorbildlich das Engagement der Rocksängerin NINA HAGEN in der Psychiatrie.57

Es wäre für Besucher der DGPPN-Ausstellung hilfreich Gelegenheit zu bekommen, Fragen zum historischen Geschehen der NS-Euthanasie, und Probleme in ihrer Akualitär für die heutige Psychiatrie bzw. Kirche und Diakonie diskutieren zu können.
Eine Wanderausstellung wie „erfasst, erfolgt, vernichtet.“ bietet gute Voraussetzungen zur Auseinandersetzung, da die jeweiligen Veranstalter der Ausstellung ein entsprechendes Begleitprogramm organisieren können.
Mögliche Fragestellungen dafür wurden in diesen Anmerkungen kurz angesprochen. Es fehlen wichtige und brisante Themen wie „Angehörige in der NS-Euthanasie“, auf die wir hier nicht eingehen konnten. Ebenso fehlt das Thema „Wiedergutmachungsleistungen“ an die Opfer, die hinsichtlich der Gleichstellung der NS-Euthanasie Opfer mit den anderen Opfern der NS-Diktatur erst 2011 einen Erfolg verbuchen konnten.58

Gedenken bedeutet also nicht Abhaken und zu den Akten legen.
Sorgen wir durch anhaltende Auseinandersetzung mit der NS-Euthanasie dafür, dass so ein Massenmord sich nicht wiederholen kann, und verhindern auch allererste Ansätzen von Verletzung der Selbstbestimmungsrechte von Psychiatriepatienten und Menschen mit Behinderung. Daran müsste jeder das größte Interesse haben, denn psychische Krankheit und Behinderung können jeden treffen.

Ganz zum Schluss sei noch daran erinnert, dass das Credo der EREPRO gGmbH  („Ein Recht auf Probleme“) aus der Beschäftigung mit der NS-Euthanasie entstand:

„Die Initiative EREPRO setzt sich dafür ein,  
dass Lebensvielfalt einschließlich ihrer problematischen Seiten akzeptiert wird,
und lehnt den herrschenden Trend zum „Funktionieren um jeden Preis“ ab.
EREPRO fordert, dass Menschen mit Problemen sich nicht verstecken müssen,
da sie ebenso viel Beachtung verdienen wie jeder andere.“

Anmerkungen
Abrufdatum aller links 13.5.2014

1 GÖTZ ALY, Die Belasteten, 2013, S. 61

2 Zitat des Hausvaters HERMANN: „Mit schwerem Herzen schicke ich die Bögen heute an Sie. Es sind darauf Menschen geschrieben, die uns von Behörden und Privaten anvertraut sind, damit wir ihnen alle Sorgfalt und Liebe angedeihen lassen. Es war mir eine Freude, diesen Menschen zu dienen. Jetzt soll ich sie dem Tod ausliefern ‚aus Gehorsam gegen die Obrigkeit’“ 25.10.1940, Ausstellungskatalog S. 9
s. auch GÖTZ ALY, Die Belasteten, 2013, S. 38

3 THOMAS BEDDIES, Die Geschichte von „Euthanasie“ und Zwangssterilisierung aus heutiger Kenntnis. o. J.

4 Monatszeitschrift Kinderheilkunde, Band 159, Supplement 1, Januar 2011
http://www.aerzteblatt.de/archiv/79245/Kinderheilkunde-in-der-NS-Zeit-Sozialsanitaeres-Grossprojekt-Arzt-am-Volkskoerper
und http://www.dgkj.de/ 

5 http://www.deutschlandfunk.de/psychiatrie-im-nationalsozialismus.1148.de.html?dram:article_id=180672

6 http://www.krankenhaushasser.de/html/euthanasie.html

7 s. MICHAEL SCHWARTZ, 1998, “Euthanasie”-Debatten in Deutschland (1895-1945), Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Jg 46, Heft 4, http://www.ifz-muenchen.de/vierteljahrshefte/vfz-archiv-und-recherche/vfz-download-1953-2008/

8 Kommission zur Aufarbeitung der Geschichte der DGPPN unter Leitung von VOLKER ROELKE

9 http://www.kultur-punkt.ch/akademie4/kooperation-swr2/swr2-aula11-6brock-profiweltbuerger.htm

10 http://www.sigrid-falkenstein.de/euthanasie/t4_gedenken.htm
zu Gedenkveranstaltungen auf dem T4-Grundstück in Berlin s. FRICKE. R., Späte Anerkennung der T4-Opfer, in: Psychosoziale Umschau 2/14, S. 14

11 s. Dokumentation von HERBERT IMMENKÖTTER, „Menschen aus unserer Mitte. Die Opfer von Zwangssterilisation  und Euthanasie im Dominikus-Ringeisen-Werk Ursberg“, auf die GÖTZ ALY in seinem Buch „Die Belasteten“, 2013 hinweist. –

12 FRICKE (a.a.O) erwähnt die Stolpersteine:  „Die Stolpersteine sind kubische Betonsteine mit einer Kantenlänge von 96 × 96 Millimeter und einer Höhe von 100 Millimetern, auf deren Oberseite sich eine individuell beschriftete Messingplatte befindet. Sie werden in der Regel vor den letzten frei gewählten Wohnhäusern der NS-Opfer niveaugleich in das Pflaster des Gehweges eingelassen.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Stolpersteine

s. GÖTZ ALY, Opfer ohne Namen, FR, 27.8.2012 http://www.fr-online.de/meinung/kolumne-opfer-ohne-namen,1472602,16982316.html

13 http://www.ffmhist.de/ffm33-45/portal01/portal01.php?ziel=t_ak_euthanasie_prozesse

14 https://sites.google.com/site/euthanasiestiftung/juristische-aufarbeitung

15 ANDREA HAUSER, Das Leben verteidigen – die wechselvolle Geschichte der „Euthanasie“.

16 THOMAS STÖCKLE, Das Denkmal der grauen Busse – Stuttgart 2009 und 2010. 70 Jahre  Beginn der „Euthanasie“-Verbrechen in Deutschland. PDF Dokument.

17 http://www.theologe.de/euthanasie.htm

18 s. Ausstellungskatalog S. 106

19 s. Geheime Reichssache, „Euthanasie“ – Aktion T 4, Die Ermordung von kranken und behinderten Menschen der Heil- und Pflegeanstalt Stetten in Grafeneck

20 http://www.readers-edition.de/2012/04/07/%E2%80%9Ealles-kranke-ist-last%E2%80%9C-%E2%80%93-euthanasie-im-dritten-reich/

21 https://sites.google.com/site/euthanasiestiftung/widerstand-gegen-die-euthanasie–aktionen/pastor-paul-gerhard-braune

22 http://bismarckgymmi.bi.funpic.de/projekte/geschichte/projekt2/arbeit2gruppe3.php

23 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46163172.html

24 http://bismarckgymmi.bi.funpic.de/projekte/geschichte/projekt2/arbeit2gruppe3.php

25 s. Ausstellungskatalog S. 70

26 BEDDIES a.a.O.

27 “Verstehen und Gedenken. Psychiatrie im Nationalsozialismus – Lernen mit der Geschichte? MICHAEL WUNDER „Mit der Geschichte für die Zukunft lernen.“ Berlin, 3.September 2010

28 s. hilfe Blätter von EREPRO Nr. 14 „’Die Würde des Klienten ist un…’?“und Nr. 15 „Wer kann selbstbestimmen? Reformbedarf in der Psychiatrie.“

29 In einer Zuschrift an das Evangelische Sonntagsblatt aus Bayern Nr. 50 vom 10.12.2000

30 http://www.meinungsverbrechen.de/tag/kirchen/ darin
„Vernichtung lebensunwerten Lebens“, von Ernst Klee und Gunnar Petrich (ARD 1988)

31 zit. nach Ernst Klee, Die SA Jesu Christi, 1989, S. 88. sichten-und-vernichten

32 s. Nürnberger Kodex von 1947. N%C3%BCrnberger_Kodex und
Stichwort „informierte Einwilligung“ bei Wikipedia. Informierte_Einwilligung#Inhalt_und_Umfang
Zur Diskussion dieses Themas s. hilfe Blätter von EREPRO Nr. 14 „’Die Würde des Klienten ist un…’?“

33 zur genaueren Diskussion der Selbstbestimmung s. hilfe Blätter von Erepro Nr. 15 „Wer kann selbst bestimmen?“

34 http://de.wikipedia.org/wiki/Posener_Reden

35 s. dazu M. Krisor, H. Pfannkuch Hrsg. 1997, Was Du nicht willst, das man Dir tut. Gemeindepsychiatrie unter ethischen Aspekten.

36 http://www.meinungsverbrechen.de/tag/kardinal-von-faulhaber/
und HANS LAUERER, Das Menschenleben in der Wertung Gottes, 1939; zit. nach KLEE, Die SA Jesu Christi, a.a.O., S. 180 f, s. http://www.theologe.de/euthanasie.htm

37 http://www.theologe.de/euthanasie.htm und
http://www.landesbischof-meiser.de/wesen-und-wirken/verhaeltnis-zur-staatsgewalt.php

38 http://www.meinungsverbrechen.de/tag/kardinal-von-faulhaber/

40 www.bruckberg-evangelisch.de/

41 Formulierung von GUSTAV SEIBT, Niemand ist auf der sicheren Seite. Laudatio auf GÖTZ ALY zum HEINRICH-MANN-Preis der Akademie der Künste in Berlin am 3. Mai 2002

42 http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2148378/Manfred-Luetz-bei-Volle-Kanne#/beitrag/video/2148378/Manfred-Luetz-bei-Volle-Kanne

43 BEDDIES a.a.O.

44 HANS-WERNER SCHMUHL zit. nach http://138.232.99.50/bilder/piclist2.php?-skip=5238&-max=12

45 GÖTZ ALY, Die Belasteten, 2013, S. 54f. 

46 GÖTZ ALY, Die Belasteten. 2013, S. 57

47 https://www.dgppn.de/publikationen/leitlinien/leitlinien10.html

48 http://www.schwindelderwirklichkeit.de/uber-die-einheit-von-schwindel-und-schwindeln/

49 BEDDIES a.a.O.

50 http://www.denkerei-berlin.de/gruendung/
MANFRED LÜTZ spricht in der oben erwähnten ZDF Sendung davon, dass die Kranken „heilbar“ seien.

51 Dass auch heute nicht immer die Menschenwürde der Patienten respektiert wird, können sie lesen auf „Psychiatrie hinter verschlossenen Türen“ auf www.erepro.de

52 s. hilfe Blätter von EREPRO S. 46 „Selbstfürsorge“.

53 http://www.kultur-punkt.ch/akademie4/kooperation-swr2/swr2-aula11-6brock-profiweltbuerger.htm

54  Wikipedia „Behinderung“.  s. auch hilfe Blätter von EREPRO „Wer kann selbst bestimmen?“ S. 33, s. auch Psychosoziale Umschau 2/14, S. 35: UWE HARM, Assistenz vor Stellvertretung, Wie Menschen mit Behinderungen ohne gesetzliche Vertretung unterstützt werden können.
s. Lehmann, Peter Möglichkeiten und Grenzen von Selbstbestimmung in der Krise. Psychosoziale Umschau 2/14, S. 45

55 auch zu Patientenverfügungen s. www.patverfue.de

56 Die in psychiatrischen Kliniken beliebten „psychoedukativen“ Kurse erfüllen diese Anforderungen nicht ausreichend.

57 http://www.youtube.com/watch?v=0VUsRUHC0Pw 

58 s. FRICKE a.a.O.

Humor trotz aller Beschwerden

Wer sagt: “Das interessiert mich nicht!” soll nur wissen, es kann jeden treffen! Aber nicht jeder hält das aus!
Diesen Bericht schreibe ich mit einer besonderen “Würze”. Ich will zeigen das ich trotz des großen Leids, das uns angetan wurde, noch immer über so manches lachen muss. Der Humor ist also noch immer vorhanden. Jetzt ist meine psychisch kranke Tochter endlich in sicherer Verwahrung. Sie erholt sich in einem Pflegeheim von der Behandlung in einem  Bezirkskrankenhaus, das vom Bau her modern ist, aber da sind zwei Stationen, die man nur betreten kann als Pflegekraft, als Arzt, als Putzdame, Besucher eines bestimmten Patienten oder als Patient. Alle müssen durch 2 verschlossene Türen gehen, nur der Patient darf nicht wieder zurück ins “normale” Leben. Er ist psychisch krank, und er braucht eine Behandlung seiner Erkrankung.

Früher konnte man genau erkennen, wer der Patient ist, denn die Ärzte trugen weiße Kittel. Auch das Pflegepersonal in der modernen Psychiatrie verzichtet oft, wie die Ärzte, auf den weißen Kittel – und so passierte mir folgendes:
ich wollte meine Tochter besuchen – das war damals auf einer offenen Station des Hauses. Mir wurde gesagt, dass meine A. an einer Gesprächsrunde teilnimmt, und ich setzte mich in der Nähe des Eingangs auf einen Stuhl und bewunderte grade die große Pflanzen, die da vor mir standen, als ein junger Mann auf mich zu kam und sagte: “Sie sind sicher die Mutter der Patientin A., denn ihre Tochter sieht Ihnen sehr ähnlich.”
Ich lächelte und sagte: “Ja, ich bin die Mama der A.”
Gut, dass ich nicht weiter reden konnte, denn die Gesprächsrunde war beendet, und meine Tochter kam mir entgegen. Der junge Mann war plötzlich weg, meine Tochter umarmte mich, und wir gingen in ihr Zimmer. Als wir unterwegs zu einem Spaziergang waren, sah ich den jungen Mann erneut und fragte meine Tochter, wer er sei, und an welcher Erkrankung er leide. Meine Tochter meinte: “Das ist mein Arzt.” Mein Gesicht wurde erst weiß und dann rötlich, denn ich hätte beinahe den Arzt gefragt, weswegen er auf der Station sei. Er hatte er sich nicht vorgestellt, und es wäre ja durchaus möglich gewesen, dass er ein Patient ist.
Viel später habe ich ihm folgendes Kompliment gemacht. Ich sagte: “Bei Ihnen merkt man ganz deutlich, dass sich unter dem weißen Kittel ein Mensch mit humanen Gefühlen verbirgt.” Denn da war er im Arztzimmer der Ambulanz der Klinik und trug dort den weißen Kittel.

Leider sind solche Ärzte in dieser Nervenklinik recht selten anzutreffen. Besonders auf den geschlossenen Stationen stolzieren Götter in Weiß gehäuft die Gänge entlang, und sie sind oft derart eingebildet, dass man als Angehöriger gar keine Lust mehr hat mit ihnen ins Gespräch zu kommen.
Ich habe als Psychiatrieerfahrene schon einiges erlebt, aber was in dieser Klinik als “schonende Behandlung” gelten soll, ist derart grausam, dass es schwer zu beschreiben ist. Ich habe es dennoch versucht, und zwar als meine Tochter wieder einmal in dieser Nervenklinik behandelt wurde – auf der Station für Alkoholkranke.
Leider hatte ich den Zeitpunkt dafür nicht richtig gewählt! Und dieser 18te Aufenthalt hat dadurch meiner Tochter so sehr geschadet, dass es ein Wunder ist, sie jetzt in einem guten Zustand in einem Pflegeheim anzutreffen.
Ich hätte vor dem Zeitungsbericht, in dem ich über die Zustände in der Klinik berichtete, die Entlassung meine Tochter abwarten müssen! Denn daraufhin glich ihre Behandlung einem Horrortrip auf der geschlossenen Station. Man hat meinen Bericht, der in der örtlichen Tageszeitung zu lesen war, in die Behandlung meiner Tochter “eingebaut”, und hat sie “total verrückt gemacht”. Ihr wurde ein Medikament verordnet, das sie erst aggressiv und dann verwirrt und hilflos machte.
Die Pflegekräfte waren wohl beleidigt, weil ich die Wahrheit berichtet hatte! Aber ich wollte doch bewirken, dass sich die schlechte Behandlung in eine wirklich schonende ändert!
Die Antwort der Klinikleitung auf den Zeitungsartikel war ein Hausverbot. Nur meine Tochter durfte ich noch besuchen. Dazu kam ein Redeverbot – die Mitpatienten meiner Tochter betreffend. Außerdem sollte ich dem leitenden Professor nicht so oft schreiben. Somit musste ich erkennen, dass auch er einer der “Götter in Weiß” ist.

Aber ich habe ja – wenn auch wenige – Antworten von ihm auf meine unzähligen Beschwerden erhalten. Er bedauerte die Vorfälle und bat mich um klärende Gespräche. Gerne bin ich dieser Einladung gefolgt, aber es hat sich nichts geändert an der Behandlung, die der Würde des Menschen nicht entspricht.
Meine letzte Beschwerde war so umfangreich und so deutlich, dass der Herr Professor mich tatsächlich eingeladen hatte. Nachdem ich genau 30 Minuten Zeit hatte, um das zu sagen, was ich bereits x mal geschrieben hatte,  versuchte der Pflegedienstleiter mir alles zu widerlegen. Gut war, dass ich vor den sechs anwesenden Herren ganz frei das aussprach, was sie bereits wussten. Diese Prüfung habe ich bestanden, und am liebsten hätte ich gebeten, mir meine Taxikosten in die außerhalb liegende Klinik zu erstatten. Aber so frech wollte ich nicht sein!

Von einem Oberarzt und der stellvertretenden Pflegedienstleitung wurde ich bereits früher zu meinen Beschwerden angehört – und um Verständnis gebeten. Wenn ich das jedoch in derartigen Situationen aufbringen würde, wäre ich selber krank!
Nein, ich bin stabil seit über 20 Jahren, und ich bleibe bei der richtige Bezeichnung dessen, was ich an “Folter” festgestellt habe. Auch wenn mich der Oberarzt “eine psychisch Kranke” nannte in dem letzten Gutachten, das er für meine Tochter geschrieben hat. (Er gab damit vertrauliche Informationen an das Amtsgericht/Betreuungsgericht weiter. Wo bleibt da die ärztliche Schweigepflicht?)

Überhaupt wurde unsere Familie sehr verletzt wegen meiner Zivilcourage, und ich wurde ausgelacht, nur weil ich mich wie jede Mutter um mein Kind sorgte. A. ist zwar 33 Jahre alt, aber welche Mutter sorgt sich nicht, wenn ihr Kind krank ist?
Abschließend möchte ich noch sagen, dass ich nach dem jahrelangem Kampf von dieser Klinik und fast allen Ärzten und Mitarbeitern die “Nase voll” habe.
Meine Berichte habe ich an diejenigen geschrieben, die human sind, und Respekt vor Menschen haben. Die Patienten sind, obwohl sie erkrankt sind, in vielen Fällen normaler als die Pflegenden. Ich sah Männer weinen, und die Patienten um Hilfe schreien und keiner ging in die Zimmer, um nachzusehen! Ein besonders geschultes Pflegepersonal! Wenige machen es richtig!
Ich warte nicht mehr, ich schreibe für die Patienten, und veröffentliche diese Berichte. Ich erwarte eine Behandlung, die der Menschenwürde entspricht.
A. Kurella †

Tödliches Tabu

10 000 Menschen töten sich jedes Jahr in Deutschland, jeden Tag zwei Jugendliche. Das heißt etwa alle 53 Minuten nimmt sich in Deutschland ein Mensch das Leben, alle 5 Minuten – schätzen Fachleute – versucht es jemand. Wir können es uns nicht leisten, diese schreckliche Bilanz zu ignorieren.
Die „Freunde fürs Leben e.V.“ aus Berlin arbeiten mit Aufklärungskampagnen über Depression und Suizid gegen dieses Tabu: seit 2001 als erste und einzige kontinuierliche Aufklärungskampagne über Selbstmord in Deutschland.
Wir stellen sie vor und zeigen wie sie arbeiten.

In erster Linie werden Jugendliche und junge Erwachsene angesprochen. Dafür besteht ein Riesenbedarf. Denn der Suizid, insbesondere der von Jugendlichen, ist eine sträflich vernachlässigte, tabuisierte Tatsache, vor der man sich gerne drückt.

Aktivitäten der „Freunde fürs Leben
Zentrale Medien des gemeinnützigen Vereins sind
1. ein Info-Portal mit vielen Hinweisen (u.a. einer langen Literaturliste) und
2. ein WebTV-Kanal, der in erster Linie junge Menschen anspricht.

Außerdem erarbeitet die Gruppe Info-Material

– eine DVD
“Um Lehrern, Erziehern und anderen Bildungsarbeitern den Einstieg in das Thema psychische Gesundheit zu erleichtern, gibt es die DVD ‘Und Du so?’. In kurzen Filmbeiträgen und Interviews kommen junge Menschen, Experten, Musiker, Schauspieler, TV-Moderatoren und Politiker zu Wort. Sie sprechen über Gefühle, Glück und Krisen. Ebenso werden Beratungseinrichtungen vorgestellt und Profis erklären Fachbegriffe. Die DVD wurde im Auftrag des Dachverbandes Gemeindepsychiatrie und der BARMER GEK produziert. Die Beiträge stammen von den Vereinen Freunde fürs Leben e.V. und ‘Irrsinnig Menschlich e.V..’.”

– der Pocket Guide “lebensmüde”
“Der Pocket Guide von Freunde fürs Leben e.V. liegt seit Mai 2005 an Schulen, Beratungsstellen und Einrichtungen aus, bei denen Jugendliche mit Suizidgedanken Hilfe holen können. Entwickelt wurde der Pocket Guide in Zusammenarbeit mit Dr. Gert H. Döring (DGS) und Michael Witte (Neuhland/DGS).” Diese Booklets sind sehr gefragt und werden von vielen Einrichtungen (Soz.-psychiatrischen Beratungsstellen, Kliniken, Psychiatern, Krisendiensten) in großer Zahl bestellt und verteilt. Alle diese Stellen suchen dringend Material zum Thema Depression und Suizid. Die Info-Broschüre kann unter pocketguide@frnd.de bestellt werden.

 – Info-Spots
„Sven Haeusler von Svenson Suite hat den ersten ‘Freunde fürs Leben’-Info-Spot produziert. Dieser wurde von MTV ab Oktober 2004 kostenlos geschaltet.
Unser Partner Floor 5 entwickelte einen Spot für die Berliner Einrichtung ‘Neuhland’, täglich zu sehen auf den Info-Screens in der Berliner U-Bahn.“

– Kampagne WSPD 2010
Manuela Gläser stellte Motive für eine Postkartenkampagne zur Verfügung anlässlich des Weltsuizidpräventionstags. Sie entwickelte die Motive für ihre Abschlussarbeit.

– Kampagne “Echte Männer”
„Freunde fürs Leben haben mit ihren Partnern Werbemotive für die Berliner Einrichtung ‘Neuhland’ entwickelt.“

Shop
Hier kann man entsprechend gestaltete T-Shirts, Handy- und Padcover, Wasserflaschen und Turnbeutel erwerben.

Die Mitarbeiter von Freunde fürs Leben organisieren Events und Konzerte, gehen in Schulen und klären Schüler und Lehrer über Depression und Suizid auf.

Kurze Vorstellung der Akteure von  „Freunde fürs Leben e.V.“
Der Vorstand
:
1. Vorsitzende: Gerald Schömbs
Geschäftsführer einer Werbeagentur, lesen Sie über seine Motivation, diese Initiative zu gründen.

stellv. Vorsitzende: Diana Doko
Sie erklärt in einem Radiointerview ihr Engagement und ihre Betroffenheit durch den Suizid ihres Bruders.

Schriftführer des Vereins:
Dr. Philipp S. Holstein
Dieser Mediziner hat einen “Anti-Ratgeber” als Ratgeber verfasst und schaffte es damit bei Amazon auf 20(!) positive Kundenrezensionen. Zitat aus dem Ratgeber (S. 13):„Schon der römische Kaiser und Philosoph Marc Aurelius (121 –180) wußte (und das gilt bis heute): ‚Es wäre dumm sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum.’ Also müssen wir doch wieder bei uns selbst anfangen.”
Hier eine Kundenrezension: „Dieses Buch entwickelt eine Sogwirkung. Es gibt nämlich keine Antworten. Es leitet einen, Fragen zu stellen. Die Antworten werden sich finden – und sind teils sehr überraschend. Ohne Philipp S. Holsteins kluge und witzige, gleichzeitig aber auch sehr tiefgehende Fragen käme man oftmals nicht im geringsten auf die Gedanken, auf die man hier selbst kommt.” (K. C. Thomsen).

Einschätzung der Arbeit der Freunde fürs Leben
Ein bisschen davon findet sich auch bei den „Freunden fürs Leben“. Ein Stil, der lebendig und menschlich daher kommt, ohne die oft humorlos kritischen Belehrungen psychiatrischer Profis.
Dabei macht das Portal auf uns einen vertrauenswürdigen Eindruck. Es bietet Hinweise auf die Hilfsmöglichkeiten für depressive Menschen, die zwangsläufig allgemein gehalten sein müssen. Aus fachlicher Sicht haben wir keine Einwände gegen diese Aufklärungskampagne.
Im Gegenteil – die „Freunde fürs Leben“ sprechen Betroffene einfühlsam und liebevoll an, machen ihnen Mut mit jemandem zu sprechen, sich Hilfe zu holen. Man spürt, wie wichtig den Mitarbeitern ihr Vorhaben ist.
Nur eine kleine Ergänzung: das Hilfsangebot von Selbsthilfegruppen für Depression könnte u.E. die Palette der Angebote bereichern. Wir haben durchweg gute Erfahrungen mit solchen Gruppen und berichten darüber in den hilfe Blättern von EREPRO Nr. 12 und anderen Ausgaben.

Die Freunde fürs Leben besuchen auch Tagungen und Kongresse. Bei dem großen Kongress der DGPPN 2013 stellten sie fest, dass auch dort die Suizidproblematik weitgehend tabuisiert wird. Dass die offzielle Psychiatrie sich schwer tut mit der Suizidverhütung, hängt u.E. nicht nur mit der hohen Zugangssschwelle und der schweren Erreichbarkeit suizidgefährdeter Menschen zusammen, sondern auch mit einer Tendenz zur Abwehr dieser Problematik. Das Thema Suizid führt in die Grenzbereiche und das Unergründliche der menschlichen Existenz. Das kann Mitarbeitern der immer wieder als „sachlich-objektiv und wissenschaftlich” vorgestellten Psychiatrie (wie natürlich sehr vielen anderen) Angst machen.
Dazu kommt, dass sich die Suizidproblematik nicht einfach medikamentös wegdrücken läßt. Im Gegenteil – durch Medikamentenbehandlung werden depressive Menschen nicht selten so weit wieder hergestellt, dass sie ausreichend Energie für die Durchführung eines Suizids aufbringen können.
Diese Menschen steckt man nicht so leicht in eine Diagnose-Schublade. Sie erweisen sich auch sonst weitgehend als „routine-resistent“, weil der Umgang mit ihnen jeweils volle Aufmerksamkeit und Zuwendung erfordert.
Und – sind sie überhaupt „psychisch krank“, mag sich mancher fragen und die Zuständigkeit der Psychiatrie bezweifeln.

Die „Freunde fürs Leben“ verweisen die depressiven, suizidgefährdeten Menschen und ihre Bezugspersonen an Fachkräfte in Ambulanzen und in psychiatrischen Kliniken. Auf ihrer Website stellen sie den Experten Thomas Giernalczyk von der Arche in München vor mit einem Vortrag über seine Arbeit in einer der wenigen spezialisierten Beratungsstellen für suizidgefährdete Menschen.
Diese Vermittlung durch die Freunde fürs Leben an kompetente Fachleute ist notwendig und richtig.
Wie es einem suizidgefährdeten Jugendlichen ergeht, der diese Anregung aufgreift und  nach der üblichen Odyssee bei der Hilfesuche eine offizielle Einrichtung oder einen niedergelassenen Psychiater aufsucht, hängt (wie immer) sehr von dem jeweiligen Mitarbeiter ab, auf den er trifft.
Kritik an offiziellen Hilfsangeboten sind nicht das Thema der „Freunde fürs Leben“.
Sie sprechen die depressiven und suizidgefährdete Menschen, ihre Freunde und Bekannten direkt an. Das ist gut so. Sie machen Mut und informieren über Depression und Suizid, damit Jugendliche besser verstehen können, was mit ihnen los ist, wenn sie sich schlecht fühlen. Erst dann können sie gezielt nach Hilfsmöglichkeiten suchen – auch bei Freunden und Bekannten,das wird immer wieder betont.
Ein  sinnvolles und wichtiges (unbedingt förderungswürdiges)  Angebot – zum Weitersagen.

Finanzierung der Freunde fürs Leben
Seit über 10 Jahren arbeitet dieses Projekt in dem komplizierten Bereich der Suizidprävention und hat bisher immer nur (geringe) Spendengelder zur Verfügung gehabt. Man ist fast versucht zu sagen: die Tabuisierung dieses Themas geht tatsächlich so weit, dass man diesem Verein bisher jede öffentliche Finanzierung verweigert hat.
Zur Zeit kämpfen die Freunde fürs Leben für eine finanzielle Unterstützung mit einer Petition bei Change.org. Klicken Sie diesen Link an und unterschreiben Sie.
Diese Unterstützung ist dann ein winzig kleiner Beitrag gegen das tödliche Tabu Suizid.

Können Recht und Gesetz den Zwang in der Psychiatrie mildern?

Mit den folgenden Bemerkungen reagieren wir auf Diskussionen und Einwände von Lesern unseres Artikels: „Das Fehlen von Freiheit ist ein Schmerz, der auf Dauer verrückt macht“ vom 16.6.2013.
Wir danken allen Beteiligten für ihre Anregungen.
Die Aufzählung „erlaubter Zwangsmaßnahmen“ stand ursprünglich als Anmerkung in dem Artikel, verschwand aber durch ein technisches Versehen.
Wir geben hier die Gliederung vor für die Formen von Zwang, um die es jeweils geht. Beschreibungen der konkreten Ausgestaltung haben wir hinzugefügt.

 

Als „erlaubte“, legale Zwangsausübung gegenüber Psychiatriepatienten gelten heutzutage vier verschiedenen Situationen:
1. Zwangsausübung als Schutz für Menschen mit psychischen Problemen in Notfällen
2. Ordnungsrechtliche Zwangsausübung
3. Zwangssausübung im Rahmen des Betreuungsrechts
4. die strafrechtliche Regelung, Maßregelvollzug, als Sanktion für ungesetzliches Verhalten

1.      Zwangsausübung als Schutz in Notfällen.

Eine Leserin, die gerade den Artikel vom 16.6.2013 gelesen hatte, erzählte: “Eines Tages  saß meine Schwägerin, die schon mehrfach psychotisch gewesen war, mit ihrem kleinen Kind mitten auf einer verkehrsreichen Straße. Da kann man doch nicht die in dem Artikel vom 16.6.2013 als notwendig beschriebenen Kontroll-Maßnahmen durchführen, um sie aus der Gefahrensituation zu bringen, das ist ja viel zu umständlich und zeitraubend?!“
Stimmt.
Bei Zwangsausübung als Schutz in Notfällen, in der Regel durch die Polizei, kommen Gesetze wie das “Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes” (UZwG), Polizeiaufgabengesetze (PAG §§53f) der Länder etc. zur Anwendung.

Es geht um die Zwangsmaßnahmen Anhalten, das Festhalten, erkennungsdienstliche Maßnahmen, die In-Gewahrsam-Nahme, sowie die Durchsuchung und die Sicherstellung. http://www.juraindividuell.de/artikel/standardmassnahmen-zwang-im-polizeirecht-bayern/

Tatsächlich findet man auch hier Prinzipien wieder aus dem Artikel vom 16.6.2013:
– das Suchen nach milderen Mitteln vor der Zwangsanwendung,Ÿ
– das Bemühen um Freiwilligkeit,Ÿ
– die Ankündigung des Zwangs,
– die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen etc..

Auch die Unterbringungsgesetze oder PsychKGs der einzelnen Bundesländer legitimieren den Einsatz in Notfällen, wenn Menschen mit psychischen Problemen in Gefahr sind, und wenn bei der Hilfe Zwang angewendet werden muss (z.B. wenn die „öffentliche Ordnung“ gefährdet ist).

2.      Ordnungsrechtliche Zwangsausübung.

Diese Ländergesetze greifen in Situationen von „Selbst- und Fremdgefährdung“. Es geht bei dieser Zwangsausübung um Freiheitsentziehung durch Unterbringung eines Psychiatriepatienten in einer Klinik im akuten, eiligen Fall durch die Polizei, sonst durch Mitarbeiter des Kreisverwaltungsreferates oder des Ordnungsamtes. (s. hilfe Blätter von EREPRO Nr. 9 Krisenintervention – (wie) geht das?)

In dem Artikel vom 16.6.2013 wird darauf hingewiesen, dass nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) durch Deutschland diese Gesetze geändert werden müssen. Dabei geht es vor allem um den Gedanken der BRK, dass sich frei­heits­ent­zie­hen­de Maß­nah­men gegen Menschen mit psychischen Problemen auf „tat­säch­li­che und nach­weis­li­che Ver­hal­tens­wei­sen und die dar­aus re­sul­tie­ren­den Kon­se­quen­zen be­zie­hen müssen, und nicht mit Diagnosen oder sonstigen diskriminierenden Zuschreibungen begründet“ werden dürfen. s. Michael Wunder, Fürsorglicher Zwang – eine ethische Herausforderung in der psychiatrischen Praxis. Freiheitsentziehung und Zwangsbehandlung vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention. Soziale Psychiatrie Nr. 137 – Heft 3, Juli 2012 (http://www.schattenblick.de/infopool/medizin/psychiat/mz6vo081.html) (18.09.2013).

Wir haben in dem Artikel vom 16.6.2013 kurz dargestellt, wie weit dieser Korrekturprozess in den einzelnen Bundesländern fortgeschritten ist, aber Bayern nicht erwähnt. Prompt wurde von Lesern nachgefragt!
Denn in Bayern ist eine Reform besonders wichtig, da „sich die Zahl der der Zwangsunterbringungen in den letzten 10 Jahren in Bayern verdoppelt hat. Im Jahr 2011 gab es dort allein 11.000 Zwangseinweisungen“. (Rosenow, Roland, Gleichheit und Zwang, Sozialrecht in Freiburg, Vortrag im Rahmen der Fachtagung DPWV/IMEW, Katholische Akademie Berlin, 26.06.2012, www.srif.de – 18.09.2013)
Hier wurde noch kein Landtagshearing wie in Baden-Würtemberg durchgeführt, aber immerhin ein sog. Landespsychiatrietag. Umfangreiche Information darüber bietet http://www.psychkhg-bayern.de/index.htm. (04.09.2013)
„Die Linke“ hat im  im Mittelfränkischen Bezirkstag einen Antrag zum PsychKHG eingebracht. Daraus ein Zitat:
„Im Vordergrund des bayerischen Unterbringungsgesetz stehen nicht die Würde der betroffenen Personen, das Recht auf Selbstbestimmung und ein gesetzlich gesicherter Anspruch auf die Versorgung mit angemessenen Hilfen, sondern einzig die ‘öffentliche Sicherheit und Ordnung’.
Dies entspricht weder der Psychiatrie-Enquete aus dem Jahre 1975, noch der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2009, geschweige denn den jüngsten Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes zum Thema Zwangsmaßnahmen.“

3.      Betreuungsrecht

Damit befaßt sich unser Artikel vom 16.6.2013 über die Novellierung des Betreuungsrechtes ausführlich. Es geht also um Bundesrecht.

Bei der betreuungsrechtlichen Regelung kann Zwang (fürsorglicher Zwang), der zum „Wohl“ eines Patienten, dem offiziell die Hilfe eines rechtlichen Betreuers in bestimmten Angelegenheiten zugeordnet wurde, folgendermaßen aussehen:Ÿ
– dass dem Hilfesuchenden auch unfreiwillig Rat und Unterstützung durch den rechtlichen Betreuer zukommt,Ÿ
– dass dieser für den unter Betreuung Stehenden verbindliche Willenserklärungen abgeben kann.
– dass er gegen den Willen des Betreuten in die Wohnung eindringt,
– dass dem Betreuten die Entscheidungsbefugnis für bestimmte Angelegenheiten ganz oder teilweise entzogen wird wie beispielsweise bei dem „Einwilligungsvorbehalt“.
– Zwang kann hier ebenfalls bedeuten freiheitsentziehende Maßnahmen durch Unterbringung eines Bürgers mit psychischen Problemen in einer Klinik durch den Betreuer, und
– Zwangsmedikation bei der Klinikbehandlung. Der Betreuer muss sich diese Zwangsmaßnahmen vom Betreuungsgericht genehmigen lassen. (s.u.)

4.      Maßregelvollzug als Sanktion für ungesetzliches Verhalten.    

Im Maßregelvollzug (auch „Forensik“) werden nach § 63 und § 64 des deutschen Strafgesetzbuches unter bestimmten Umständen psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter entsprechend den Maßregeln der Besserung und Sicherung untergebracht. (Wikipedia, 18.09.2013)

Hier liegt besonders viel im Argen, wie die Geschichte von G. Mollath zeigt. (s. Artikel von EREPRO “Abschaffung des Paragrafen 63 Strafgesetzbuch!” v. 27. September 2015 (http://www.erepro.de/?s=paragraf+63)
In Zeiten des Wahlkampfes fällt als skandalös auf, dass die Menschen nicht wählen dürfen, die solchen Zwangsmaßnahmen unterliegen.
EREPRO wird sich weiterhin mit den Fragen des Maßregelvollzugs beschäftigen.
Grundsätzlich kann man nur fordern, dass diese Form der Sanktion für Straftaten ganz abgeschafft wird, und jeder dem geltenden Strafrecht unterstellt wird, und entsprechend der Fähigkeiten des Täters geurteilt wird

Abschließend die Frage: können Recht und Gesetz den Zwang in der Psychiatrie mildern?
Ja, würden die meisten von uns aus vollster Überzeugung sagen, und darum setzen wir uns für „anständige“ gesetzliche Regelungen ein, und unterstützen beispielsweise die Forderung nach einem Bayerischen PsychKG. (Unterschreiben kann man auf http://www.psychkhg-bayern.de/index.htm: bisher leider nur 255 Unterstützer!). Auch die Anwendung des neuen Betreuungsrechtes muss kritisch verfolgt werden.

Einige Aussagen von R. Rosenow stimmen allerdings nachdenklich:
„Dieses … führt uns schlagend vor Augen, dass auch ein im Gesetz detailliert ausbuchstabiertes Verfahren nichts nützt, wenn die Verantwortlichen nicht von der Sinnhaftigkeit der verfahrensrechtlichen Vorgaben überzeugt sind und ihre Kreativität und ihr Engagement in den Dienst einer von Empathie getragenen Rechtsgüterabwägung stellen. Mit anderen Worten: Ohne eine adäquate Justizkultur kann die Abgrenzung von Fällen, in denen im Interesse des Betroffenen Zwang erforderlich sein mag, und solchen, in denen dies unstatthaft ist, kaum gelingen. Trotzdem sind wir auf das Rechtsystem angewiesen. Es gibt keine Alternative. Wir dürfen und müssen die Justiz in die Pflicht nehmen. Das umfasst die Erwartung, dass sie sich kritischen Fragen stellt, dass sie sich mit Menschen mit Behinderungen und mit ihren Fürsprechern auseinandersetzt, dass sie ihre eigene Praxis kritisch reflektiert und sich selbst engagiert, um ihre eigene Kultur da weiterzuentwickeln, wo es dessen bedarf.“ (Rosenow)

Auch hier gilt also: ohne eine humane Haltung der Menschen, die Zwang anwenden, wird sich die Situation der Menschen, die diesen „erlaubten“, oder rechtlich geregelten Zwangsmaßnahmen ausgeliefert sind, nicht verbessern. Recht hin oder her.
Ihre Würde, ihre persönliche, größtmögliche Freiheit ist nicht allein durch gesetzgeberische Regulierung zu garantieren.

Akteneinsicht unabdingbar

Fast jeder hatte schon einmal den Wunsch die Akten einer ärztlichen Behandlung einzusehen. Meist läßt man schnell wieder davon ab, weil man ein sehr mühsames, ärgerliches Verfahren erwartet. Zu Recht!
In der Psychiatrie aber ist Akteneinsicht unabdingbar. Spätestens seitdem bekannt wurde, wie schlampig und unkorrekt die Gutachten über G. Mollath angefertigt wurden, sind viele alarmiert. Solche Beurteilungen, die aus Gefälligkeit angefertigt werden, kombiniert mit unzureichender Unabhängigkeit der Gerichte können gerade für Menschen mit psychischen Problemen katastrophale Auswirkungen haben – den Verlauf ihres Lebens weiteren Lebens bestimmen .

Psychiatrie-Insidern ist das natürlich lange bekannt, jetzt – im Licht der Öffentlichkeit – finden deren Warnungen hoffentlich etwas mehr Gehör! Sogar psychiatrische Gutachter warnen vor der Leichtfertigkeit der eigenen Zunft!
Die panische Reaktion auf die Kritik der Münchener Gutachterin Hanna Ziegert von Seiten des Gerichtes, für das sie arbeitet,  bestätigt praktisch, dass Misssstände bekannt sind und Angst vor Aufdeckung besteht. Dass die Psychiaterin die Sanktionen des Gerichtes mit Erfolg abwehren konnte, macht Mut. (http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/gutachten-unabhaengig-sachverstaendige-100.html)

Wir möchten Sie ermutigen, Einsicht in Ihre Psychiatrie-Akten zu nehmen. Es ist möglich, auch wenn man auf Widerstand stößt. Sie können in Beratungsstellen und Sozialpsychiatrischen Diensten Berater finden, die sie dabei “moralisch” unterstützen, damit Sie nicht im Verlauf des Verfahrens genervt aufgeben. Der folgende Link informiert darüber, wie man es macht, beschäftigt sich auch mit den Versuchen, Akteneinsicht zu verhindern.

Jeder hat das Recht auf Akteneinsicht und sollte es in der Psychiatrie nicht ungenutzt lassen. Schauen sich den folgenden Link an, und wenn Sie wollen, ergänzen Sie die sehr gründlichen und informativen Aussagen und schreiben uns Ihre Erfahrungen damit. Sie können anderen Leuten damit helfen.

http://www.patiententelefon.de/patientenschutz/patientenrecht-beratung/akteneinsicht (w.o.)

Wer schützt die Fixierten?

Wer nie selbst betroffen war, den werden meine Berichte über die Behandlung in einer Nervenklinik wohl nicht interessieren. Aber man sollte bedenken,  dass jeder Mensch psychisch krank werden könnte.
Mit der Erlaubnis der Betroffenen schreibe ich schon seit Jahren Berichte über die Behandlung von psychisch Kranken in einer Nervenklinik. Ich hoffe, dass sich diese Art von Behandlung schnell ändert, Denn unter dem Motto „moderne“ Psychiatrie wird in dem psychiatrischen Krankenhaus nicht selten die Würde der Erkrankten verletzt.

Als ich 1998 das erste Mal als Besucherin auf die geschlossene Stationen durch zwei verschlossene Türen kam, war ich erschüttert über die Zustände! Trotz unzähliger Beschwerden haben sich die Zustände bis heute nicht verändert.

Als Psychiatrie-Selbsterfahrene hatte ich bis dahin noch Verständnis dafür, das auf einer geschlossenen Station leider eine Zwangsbehandlung der Patienten erforderlich ist. Es klingt vielleicht seltsam, aber ich hatte einen Vorteil, um zu beurteilen, was als gute Behandlung anzusehen wäre. Was ich aber erkennen konnte, war vor allem eine Misshandlung der Patienten.

Vor 40 Jahren war ich selbst Patientin auf der geschlossenen Station einer psychiatrischen Klinik. Damals wurden Patienten ans Bett „fixiert“ – um sie vor sich selbst – und auch die anderen Patienten und das Pflegepersonal zu schützen. Aber wer schützt die FIXIERTEN?

Weil ich das selbst erleben musste, kann ich auch den Ärzten berichten, wie man sich als FIXIERTE fühlt. Aber das wollte KEINER in der Klinik wissen, denn ich wurde ja vor 40 Jahren so behandelt. Damals war das also noch nicht die „moderne Psychiatrie“. Außerdem bin ich ja nicht ausgebildet…

Wen interessiert schon, was vor 40 Jahren war? Mich!. Denn vor 40 Jahren waren es doch wohl auch Menschen, die ans Bett gefesselt waren, und gezwungen wurden ihre Notdurft ins Bett zu verrichten. Dabei hatte ich noch Verständnis, dass man in Einzelfällen Menschen fixieren muss, dass aber die Fixierten noch heute zum Einnässen und Einkoten gezwungen sind, sehe ich als Misshandlung an.

Nach unzähligen Beschwerden an die Klinikleitung, die Pflegedienstleitung, den obersten Direktor der Krankenhäuser habe ich das EINE erreicht, ich konnte einen Bericht über diese Art der Behandlung in der lokalen Zeitung veröffentlichen. Und ich hatte den Mut die Wahrheit zu sagen, obwohl eine Patientin, die mir sehr nahe steht, wieder in dieser Klinik in stationärer Behandlung war.

Und das ist sie aktuelle Situation:
Weil ich es wagte, die Klinik, deren Name in dem Zeitungsbericht genannt wurde, anzugreifen, bekam ich ein Hausverbot mit der Ausnahme, die mir nahe stehende Person zu besuchen. Was aber dann kam, ist eine Straftat. Jetzt musste die Patientin leiden, weil ich über die abscheuliche Behandlung berichtet hatte.

Auch das Amtsgericht/Betreuungsgericht stellte sich gegen mich, denn die Patientin steht seit 1999 unter gesetzlicher Betreuung. Es ist kein Einzelfall, dass in der modernen Psychiatrie  die Angehörigen nicht einmal informiert werden, dass der Patient „betreut“ werden sollte.
Das ist eine List, denn ein vom Gericht eingesetzte Betreuer verdient mit der Betreuung seinen Lohn, und er hat nicht die persönliche Bindung zu seinem Klienten. So werden die Angehörigen ausgeschlossen – man könnte auch sagen „ruhig gestellt“.
Und der Patient ist AUSGELIEFERT!
So wurde auch meine Ehrlichkeit benutzt. Und nachdem klar war, dass ich selbst vor Jahren erkrankt war, wurde ich ganz einfach für „psychisch krank“ erklärt. Auch eine Richterin des Amtsgerichts/Betreuungsgerichts nimmt sich dieses Recht, obwohl Sie mich noch nie persönlich kennen lernen konnte. Also eine richterliche FERNDIAGNOSE!

Für diese unverschämte und gemeine Art und Weise soll ich Verständnis zeigen? Auf keinen Fall, denn dann wäre ich wirklich nicht bei normalen Verstand. Um der ganzen Sache Herr zu werden, habe ich als Beistand eine Fachanwältin beauftragt, denn jetzt kämpfe ich um das Recht, das mit zusteht.

Die Wahrheit tut  oft weh! Schon seit Jahren schreibe ich Berichte, um psychisch Kranke zu schützen vor einer Behandlung, die gegen das Gesetz der Menschenwürde verstößt, und doch gesetzlich erlaubt ist. Vielleicht sollte man die Angehörigen der Patienten einmal anhören! Das wäre der Beweis!
Man sollte beachten, dass wir hier von einer seelischen Erkrankung sprechen, die man durch eine gute Behandlung durchaus in einen „stabilen“ Zustand bringen kann. Zu der Behandlung gehören meist Medikamente, aber auch die Krankenpflege. Und wenn die Pflegekräfte besonders geschult sind, sollten sie das ausüben, was sie gelernt haben. Das müsste man erwarten können.
Besonders auf den geschlossenen Stationen wird ihnen sehr viel abverlangt. Denn auch die Pflegekräfte sind „eingesperrt“. Wenn sie von der Station in ihrer „normales“ Leben zurück gehen, brauchen sie jeden Tag Zeit, um das Erlebte zu verkraften. Und es ist klar, dass sie auf ihre eigene Gesundheit achten müssen. Pfleger, die mit psychisch Kranken in einer menschlichen Art umgehen, sollten mehr respektiert werden, als es der Fall ist. Denn es bedarf einer hohen Selbstbelastung, die schwer Erkrankten zu pflegen. Dieser Beruf sollte eine Berufung sein und auch bleiben.

Ich hoffe sehr, dass diese Art von schlechter Behandlung nur in dieser Klinik so vollzogen wird. Die Patienten sind mir dankbar, dass ich weiterhin die Öffentlichkeit informiere, denn sie wissen dass ich EINE von IHNEN bin. Auch wenn ich es geschafft habe „stabil“ zu werden, denn ich hatte Hilfe von Menschen, die mich liebten, und die mich nicht alleine ließen. Meine Eltern und später mein Ehemann, meine Töchter und meine Verwandten gaben mir Kraft. Medikamente waren notwendig, aber ohne menschliche Zuwendung wäre ich nie stabil geworden.

Hinter den verschlossenen Türen der Psychiatrie fehlen der Respekt und die Menschlichkeit! So darf es nicht weitergehen!

 

Die kataton/hebphrene Psychose ist nicht unheilbar

In der Zeitung liest man oft, eine Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis kataton/hebephren sei eine unheilbare Erkrankung.

Ich stimme dieser Aussage nicht zu, auch wenn das Professoren schreiben.

Ein gutes Beispiel dafür, dass man stabil werden kann – mit dieser Diagnose – bin ich selber.
Mit 16 Jahren wurde ich das erste Mal in einer Nervenklinik behandelt und musste viele Jahre geschlossen untergebracht werden. Ich lebte in einer Schattenwelt, und heute kann ich ein „ganz normales” Leben führen.
Aber ich muss bestimmte Gebote beachten.
Ich nehme ein Medikament, das mich nicht in die durchlebte, schwere Erkrankung zurück fallen lässt. Jahrelang wurde ich mit Psychopharmaka regelrecht vollgepumpt, und kam stets unstabil wieder aus der Klinik. „Gott sei Dank“ wurde ich nie gesetzlich betreut, so wie meine Tochter, die ebenfalls psychisch krank ist. Leider ist sie dazu auch noch alkoholkrank.

Immer wieder werde ich an meine Psychose erinnert, denn meine Tochter – ich nenne sie einfach A. – leidet an derselben Form. Aber jeder Mensch ist anders – und deshalb zeigt sich auch in der Erkrankung selten das ganz selbe Bild.
Kurz gesagt, meine Tochter hat, selbst im Wahn, öfters Lücken, die sie als vollkommen normalen Menschen zeigen. Ich muss sagen „Gott sei Dank“. In meiner Psychose stand immer ein Jahr lang der Wahn an erster Stelle. Eine Kranke wie meine A: kann also – zeitweise – entscheiden wie eine Normale.
In meinem Fall war nicht einmal ein Gespräch möglich.
Ein Beispiel: Visite – der Arzt zu mir: „Wie geht’s Ihnen?“ Ich: „Gut, ich will heim.“ Es folgten Tränenausbrüche, und das Gespräch war beendet. Auch meine treuen Besucher, wie meine guten Eltern und viel später mein treuer Ehemann hörten den gleichen Satz, und danach weinten die Besucher mit mir.
So kann man sagen, die Psychose meiner Tochter ist die leichtere Form.

Leider ist es aktuell so, dass bei meiner A. (krank seit 1998) nun zum ersten Mal Geister und Dämonen in der Psychose präsent sind. Und so zeigt sich die schwerere Form, die für A. und auch für mich sehr leidvoll ist.
Ein Beispiel: A. sagt, ich bin nicht die A., sondern ich bin meine Zwillingsschwester H. (Diese Zwillingsschwester ist nur einen Tag nach der Geburt verstorben).
Oder: „Du bist nicht meine Mama, sondern meine Oma”. Sie erkennt in mir meine verstorbene Mutter, die meine Mutterpflichten übernehmen musste – bzw. wollte, als ich in der Nervenklinik war.

Meine Tochter A. zeigt aber auch etwas, das in meiner Psychose niemals zu erkennen war.
A. ist aggressiv und gewaltbereit und muss fixiert werden, weil sie fremdgefährdend ist. Leider ist das zur Zeit der Fall, so dass die Fixierung nötig ist zu ihrem Schutz.

Tragisch ist, dass A. auch immer meine Stabilität ins Wanken bringt, denn ich leide mit ihr. Das ist das Normalste: jede Mutter sorgt sich um ihr Kind, auch wenn das Kind schon 33 Jahre alt ist.
Aber ich leide ganz besonders, denn ich habe es gwagt, Kindern das Leben zu schenken. Meine erste Tochter war und ist kerngesund und nur 10 Monate älter als A.. So habe ich drei Kinder in einem Jahr geboren. Nicht geplant – und doch ist’s so. (gottgewollt?)
Ich wollte schon Kinder, als ich mit Puppen spielte, und so wagten mein Ehemann und ich Kinder in die Welt zu setzen. Der einzige Trost ist die Aussage meiner Nervenärztin: „Geben Sie sich bitte nicht die Schuld, es erkranken unzählige Menschen, deren Mutter und Vater kerngesund sind.“

Und doch gebe ich mir die Schuld! Meine gesunde Tochter ist 34 Jahre alt und verzichtet darauf Mutter zu werden. Sie muss auch – voll Leid – zusehen, wie krank ihre Schwester ist, und leider haben meine Kinder in ihrer Kindheit die Trennung von mir ertragen müssen. Der Trost war meine Mutter, die ein starker Mensch war, und die leider schon verstorben ist.
So bemühe ich mich Stärke zu zeigen, und es ist unsagbar schwer, nur hilflos zuzusehen!

Eine Therapie, die hilft gesund bzw. stabil zu werden, steht auf mehreren „Säulen“:

–         Gute Krankenpflege durch geschultes Personal und Nervenärzte, die auch Menschlichkeit zeigen. Nur dann kann man das Vertrauen der Erkrankten gewinnen.

–         Medikamente – schonend dosiert.

–         Therapien, z.B. Beschäftigungs- und Sporttherapie, Gruppentherapie.

–         Betreuung durch Sozialpädagogen und Psychologen – auch auf den geschlossenen Stationen.

–         Einbeziehung der Angehörigen.

–         Besuchsdienst auch auf den geschlossenen Stationen durch Mitglieder einer Gruppe von Selbsterfahrenen, denn wer etwas selbst erlebt hat, braucht nicht studiert zu haben

Alle diese Hilfen müssen miteinander verschmelzen. Leider wird das aktuell noch nicht so vollzogen.
Ohne gegenseitiges Vertrauen gibt es keinen Behandlungserfolg.

„Das Fehlen von Freiheit ist ein Schmerz, der auf Dauer verrückt macht.“(Sansal) Zur Diskussion um das geänderte Betreuungsrecht

Der folgende Text ist so etwas wie ein Up-Date des Artikels . Krankheitseinsicht als höchste Form der Selbstbestimmung in den hilfe Blättern von EREPRO Nr.15, S. 34, und bringt diesen auf einen aktuellen Stand. Hier geht es ausschließlich um Zwangsausübung im Bereich von rechtlichen Betreuungen, die durch das “Betreuungsgesetz” geregelt ist. Über andere Möglichkeiten, legal Zwang auf Menschen mit psychischen Problemen auszuüben, informiert ein kurzer Kommentar von EREPRO unten.

Eigentlich eine gute Sache. Wer Hilfe braucht, weil er in einem Lebensbereich nicht zurecht kommt – sei es aus psychischen Gründen  oder wegen einer geistigen Einschränkung, der hat Anspruch auf Hilfe durch einen Betreuer.

Mein Bekannter Oliver T. hat sich seinen Betreuer selber ausgesucht. Er vertraut ihm, weil er sich dafür einsetzt, für ihn das Beste zu erreichen. Eines Tages aber meinte der Betreuer, Oliver blicke nicht richtig durch, was gut für ihn sei, nämlich ein Klinikaufenthalt in der Psychiatrie. Beide konnten sich nicht einigen, und der Betreuer hat dann mit Genehmigung eines Richters den Klinikaufenthalt durchgesetzt. Zwangsweise. Er ist für den Bereich „Gesundheit“ zuständig und könnte Oliver sogar zwingen in der Klinik Medikamente einzunehmen, die er nicht schlucken will.

Halt! Das hat sich gerade geändert.
Hier ist die Geschichte des geänderten Betreuungsgesetzes.

Wegen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (BRK), welche die Verwirklichung des Rechtes auf Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung garantiert, und seit 2009 auch in Deutschland gilt, musste das Gesetz für solche rechtlichen Betreuungen geändert werden.
Die Bundesregierung hat gerade eine sehr schöne Broschüre herausgegeben, in der dieses neue „Betreuungsrecht“ beschrieben wird. (Übrigens – Mitte Juni 203 wurde beschlossen, die Hürde zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung zu erhöhen, weil es sinnvoll ist, vorher andere Hilfsmöglichkeiten auszuschöpfen!)
Neu ist, dass der Betreuer jetzt die Erlaubnis von Richtern beim Betreuungsgericht beantragen muss, um gegen den Willen des Betreuten eine Medikamentenbehandlung in der Klinik erzwingen zu können. Und diese richterliche Erlaubnis ist auch noch an bestimmte Bedingungen gebunden. Ein großer Fortschritt – findet Oliver!

Trotzdem hat das neue Betreuungsgesetz ein allgemeines Wehklagen und harsche Kritik ausgelöst: “Ein neues Zwangsgesetz” – hieß es. Viele Verbände und Medien beklagten, dass es Zwangsbehandlungen ermögliche und sahen das Ende der – vom Grundgesetz und von der BRK gewährleisteten Selbstbestimmung derjeniger Bürger gekommen, die einen Betreuer brauchen. Besondere Groteske der Gesetzgebung: gleichzeitig mit diesem “Zwangsgesetz” wurde ein neues „Patientenrechtegesetz“ verabschiedet, das die Autonomie der Patienten stärken soll!
Sogar der Bundesregierung scheint die Angelegenheit mit dem novellierten Betreuungsgesetz nicht ganz geheuer gewesen zu sein! Denn sie hat dieses Gesetz quasi klammheimlich verabschiedet: im Schnellverfahren und versteckt in einem Gesetz zum internationalen Unterhaltsrecht, wo niemand das Betreuungsrecht vermutete  – wohl um eine öffentliche gesellschaftliche Diskussion darüber zu vermeiden.

Große Hoffnungen haben behinderte Menschen mit der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) verbunden, weil sie u.a. die in der Psychiatrie üblichen Einschränkungen der Selbstbestimmung nicht erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hat – auf die Klage von Betroffenen hin – tatsächlich gesetzliche Regelungen gekippt, die diesem Selbstbestimmungsrecht widersprachen.
Auch der Bundesgerichtshof hat vor knapp einem Jahr verkündet, dass ein Betreuer die unfreiwillige Medikamenteneinnahme bei einem Klinikaufenthalt seines Betreuten nicht erzwingen dürfe: es fehle eine klare gesetzliche Regelung dafür. Menschen mit psychischen Problemen und Betreuung konnten seitdem selbst entscheiden, ob und welche Medikamente sie nehmen. Jubel bei den Psychiatrieerfahrenen! Bei denen aus gutem Grund große Skepsis herrscht gegenüber Psychopharmaka, vornehmlich wegen der gefährlichen Neuroleptika. (Nicht umsonst beziehen sich ein Großteil aller Beschwerden in der Psychiatrie auf die medizinische Behandlung.)
Auch in  den hilfe Blättern von EREPRO Nr. 15 über Selbstbestimmung in der Psychiatrie sahen wir dadurch einen „Hoffnungsschimmer“ für mehr Selbstbestimmung durch diese neuen Gerichtsurteile (S. 34).

Aber wie zu erwarten gab es in dieser Situation starken Gegenwind: vor allem der Ärzteverband “Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)” lief gegen diese Selbstbestimmung der Betroffenen Sturm, malte Riesengefahren an die Wand, und legte sich enorm ins Zeug – mit Begleitschutz durch die Pharmaindustrie – (auch aus Angst der Ärzte vor mutmaßlich strafbarer „unterlassener Hilfeleistung“), um die Zwangsmedikation durch ein “verbessertes” Gesetz wieder möglich zu machen –  trotz der BRK. Das ist dem Verband und den Lobbyisten gelungen, wir haben das neue Gesetz.
Die konsequente Verwirklichung der gesetzlich garantierten Freiheit und Selbstbestimmung von Psychiatriepatienten hielt also leider nur ein paar Monate an – bis zur Verabschiedung dieses neuen Betreuungsgesetzes am 26.3.2013.
Immerhin lange genug, dass der Chefarzt Dr. Zinkler Belege dafür liefern konnte, dass und wie es ohne Zwangsmedikation geht, weil Menschen durch Gespräche überzeugt werden können, freiwillig die notwendigen Medikamente zu nehmen, auch wenn dafür Zeit und auch Geduld der Mitarbeiter erforderlich sind. Und entgegen aller Bedenken der Psychiater wurde in dieser Zwischenzeit auch nichts bekannt über Unglücke und Gewaltausübung durch psychisch kranke Menschen, die ohne Medikamente lebten. Das berichtet Rudolf Marschner.

Das neue Gesetz bedeutet natürlich wieder einen Schritt zurück. Es sei nur eine „kosmetische Behandlung des vorherigen Betreuungsgesetzes“, meint der Anwalt für Betreuungsrecht Eckart Wähner, Mit-Initiator der Internetseite www.zwangsbehandlung.psychiatrierecht.de.
Übrigens haben sich die Grünen bei der Abstimmung über dieses Gesetz im Bundestag nur enthalten, während die Linke es abgelehnt und mit “Nein” gestimmt hat.
Oliver T. kann jetzt von seinem Betreuer zwangsweise in eine Klinik gebracht werden und muss dort auf Wunsch des Betreuers auch unfreiwillig ärztlich verordnete Medikamente nehmen.  Allerdings nur – und das ist neu – mit Zustimmung eines Richters vom Betreuungsgericht. Und der muss sich einen persönlichen Eindruck von dem Patienten verschaffen, indem er ihn “anhört”.

Hier handelt es sich um ein Bundesgesetz. Weitere „Zwangsgesetze“ für psychisch kranke Menschen gibt es in jedem Bundesland. Die betreffen nicht Betreuungsangelegenheiten, sondern „Selbst- und Fremdgefährdung“ durch Menschen mit psychischen Problemen.
Auch diese Gesetze müssen in jedem der 16 Bundesländer seit Geltung der UN-Behinderten-rechtskonvention (BRK) geändert werden. Das Verfassungsgericht hat schon für Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen gesagt, dass deren vorhandene gesetzliche Regelungen verfassungswidrig sind und der Selbstbestimmung von Psychiatriepatienten nicht ausreichend Rechnung tragen. Sechs Bundesländer (Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein) müssen sich die Kritik gefallen lassen, sich um die Änderung ihrer Psychiatriegesetze noch nicht ausreichend gekümmert zu haben.

 

Die Disskussion um das Gesetz.
Das Thema Zwangsmaßnahmen gegen Psychiatriepatienten wird uns also noch einige Zeit beschäftigen. Diskutiert werden muss, ob man den Zwang tatsächlich braucht, und wenn ja – wie dabei die Selbstbestimmung von geistig und psychisch behinderten Menschen angemessen berücksichtigt werden kann.
Um die notwendige öffentliche Diskussion über diese komplizierten Fragen voran zu bringen, hatten der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hüppe versucht das klammheimliche Verabschieden des neuen Betreuungsgesetzes im „Eilverfahren“ zu unterbinden, und durchgesetzt, dass wenigstens die Verbände der Psychiatrieerfahrenen und der Angehörigen noch in die Diskussion des Gesetzentwurfes im Rechtsausschuss des Bundestages einbezogen wurden und ihre Meinungen darlegen konnten. Trotzdem ist die Diskussion in der Öffentlichkeit längst nicht breit genug geführt worden.
Im Folgenden wollen wir kurz die wichtigsten Diskussions-Punkte aus der Anhörung im Rechtsausschuss nennen.
–          Es muss immer geprüft werden, ob nicht andere (therapeutische) Maßnahmen möglich sind, die der betreute Patient besser akzeptieren kann als die geplante Zwangsmaßnahme, um diese damit zu vermeiden.
–          Wenn das nicht möglich ist, sollte – ebenso wie hinsichtlich der Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit der Zwangsmaßnahme – eine Pflicht zur schriftlichen Begründung bestehen.
–          Der mögliche Nutzen der Zwangsbehandlung muss unbedingt größer sein als der mögliche Schaden – fordert das neue Betreuungsgesetz. Klar ist das nicht! Zählt der lebenslange Schock, den das Erlebnis einer Zwangsmaßnahme bei Patienten auslösen kann, als Schaden?
Und Oliver T. definiert Schaden und Nutzen sicher anders als manch ein Psychiater: Oliver zieht eine länger dauernde Psychose ohne Medikamentenbehandlung den Schädigungen der Nieren und des Herzens durch ruhigstellende und „normalisierende“ Neuroleptika unbedingt vor.
–          Aber wird man sich überhaupt darum kümmern, was der Betreute will? Kann er seinen Willen durchsetzen? Werden die Ärzte vorher mit ihm über die geplante Behandlung sprechen, ihn informieren?  Wird er von dem Richter vor der Genehmigung der Zwangsmaßnahme wirklich angehört? Wird man sich bemühen, seinen „mutmaßlichen Willen“ zu ermitteln? Müssen die Ärzte sich einsetzen, seine Patientenverfügung zu finden, und sich dann daran halten?
–          Vor Einsatz einer Zwangsmaßnahme wird jeder Patient eine Karenzzeit brauchen, um sich damit auseinander zu setzen und sich vorzubereiten – auch um eventuell gegen die geplanten Zwangsmaßnahmen vorgehen zu können.
–          Welcher Zustand eines Menschen rechtfertigt überhaupt den Gerichtsbeschluss einer Zwangsmaßnahme? Die berühmt-berüchtigte „Einsichtsunfähigkeit“ ist denkbar unklar definiert. In der BRK gibt es sie gar nicht. „Das neue Gesetz nennt keine Standards – weder diagnostisch noch therapeutisch – wie vom Verfassungsgericht gefordert“, klagt der Verband der Psychiatrieerfahrenen. Sogar der Hartmannbund (Ärzteverband) kritisiert, dass der Gesetzgeber die Psychiater mit diesem schwammigen Begriff der „Einwilligungs(un)fähigkeit“ alleine lasse.  
–          Wer bestimmt nun als Gutachter für das Betreuungsgericht, ob diese (Zwangs-)Behandlung wirklich notwendig ist? Kann der behandelnde Psychiater begutachten, oder nur ein unabhängiger Fachmann? Vielleicht sogar besser zwei, die in der Einschätzung des Patienten übereinstimmen müssen?  Welche Qualifikation des Gutachters garantiert seine Kompetenz als Sachverständiger in dieser wichtigen Angelegenheit? Der Gesetzgeber hat sich entschieden, die Ausbildung als Psychiater als ausreichend zu betrachten, und zunächst für 6 Wochen den behandelnden Psychiater als Gutacher zuzulassen. Erst bei Verlängerung der Zwangsmaßnahme wird ein außenstehender Gutachter gefordert. Hier ist Skepsis angebracht. (Vor Kurzem ist eine „Unabhängige Beschwerdestelle für psychologische Gutachten in Hessen“ gegründet worden, die erste ihrer Art in Deutschland.)
–          Die Genehmigung des Gerichtes sollte genau festschreiben, wie viel von welcher Zwangsmedikation für welchen Zeitraum genehmigt wird, und die Ärzte beim Vollzug verpflichten, genau darüber zu berichten.
–          Neu ist, dass das Gericht bei der Genehmigung einer Zwangsmaßnahme immer einen Verfahrenspfleger bestellen muss, der sich – als Verbindungsglied zwischen Betroffenem und Gericht – um die ordnungsgemäße Durchführung des Gerichtsverfahrens kümmert.
In der Praxis kann man sich diesen nicht selbst aussuchen, so dass nicht garantiert ist, dass er auf der gleichen Linie liegt und dieselben Werte vertritt wie der Betreute. Der entsprechende Rechtsanwalt könnte ja auch ohne weiteres dem Vorurteil aufsitzen, dass psychisch Kranke gefährlich seien und weggesperrt werden müssen! Es gibt eine Internetseite, auf der Rechtsanwälte und Verfahrenspfleger Tipps und Ideen finden,  wie sie ihr Mandat zur Verhinderung einer Zwangsbehandlung erfolgreich umsetzen können.
–          Es sollten obligatorisch Statistiken angefertigt werden für das statistische Bundesamt. Bisher gibt es keine verlässlichen Zahlen über genehmigte und durchgeführte Zwangsnahmen weder auf Bundes- noch auf Länderebene. Das ermöglicht eine gewisse Kontrolle.

 

Kontrolle von Zwangsmaßnahmen.
Das Deutsche Menschenrechtsinstitut hat sich ebenfalls eindeutig gegen das neue Betreuungsgesetz ausgesprochen. Seit 2001 gibt es in Deutschland ein solches Institut, das die Aufgabe übernommen hat, durch die sog. Monitoringstelle die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) zu kontrollieren. Auf deren Homepage, wird zwar betont, dass man sich um konkrete Einzelfälle von Menschenrechtsverletzungen nicht kümmern könne, und nur in ausgewählten psychiatrischen Einrichtungen Inspektionsbesuche durchführe, aber durch Hinweise auf Missstände könne eventuell Einfluss darauf genommen werden, welche psychiatrische Klinik “besucht” werde.

Es ist noch nicht lange her, dass Zwangsmaßnahmen (Fixierung, Isolation, Verabreichung von Psychopharmaka) gegen Menschen, die unfreiwillig in der Psychiatrie untergebracht sind, auch offiziell als Folter eingestuft werden können. Seit 2009 arbeitet – angeschlossen an das Menschenrechtsinstitut – auf Bundesebene eine „Nationale Stelle zur Verhütung von Folter“. Allerdings hat sich der UN-Anti-Folterausschuss bereits im Jahr 2011 mit dieser „Nationalen Stelle“ in Deutschland befasst und sich sehr besorgt über deren unzureichende Ausstattung geäußert, die sie an einer angemessenen Erfüllung ihres Überwachungsauftrags hindert. In den einzelnen Bundesländern nehmen sog. „Länderkommissionen” seit 2010 diese Kontrollaufgabe wahr (s. auch Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie).
E. Méndez hat in der 22. Sitzung des “Human Rights Council” am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu Folter, bzw. grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung erklärt.

Bei der UN-Anhörung – alle zwei Jahre – zuletzt am 25. April 2013 war die Menschenrechtssituation in der Bundesrepublik Deutschland zum zweiten Mal Gegenstand des „Universal Periodic Review Verfahrens“ des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen. Ein Mitarbeiter des Menschenrechtsinstituts musste sich mit der Kritik anderer Länder an der hiesigen Menschenrechtssituation auseinander setzen: u.a. ging es um das politische Wahlrecht von Psychiatriepatienten, das in Deutschland einigen Menschen – auch im Zuammenhang mit Betreuungen – vorenthalten wird. Diese Information erreichte erst vor Kurzem eine breitere Öffentlichkeit durch Hinweise von Gustl Mollath. Durch die Anteilnahme der Bevölkerung an seinem Schicksal wurden Zustände in der Psychiatrie sichtbar, für deren menschenrechtwidrigen Aspekte sich bisher kaum jemand interessiert hatte.

In den letzten Jahren ergab sich ein neuer Fallstrick in der Psychiatrie, denn Selbstbestimmung von Psychiatriepatienten ist mit einer ausschließlich “gehirnorientierten Psychiatrie” und deren Ziel einer “Normalisierung” von psychisch kranken Menschen nicht vereinbar. Nicht alle Menschen sind zu locken mit der Aussicht auf medikamentös ermöglichte Anpassung an die Verhältnisse. Die Psychiatrie sollte es Menschen (wie meinem Bekannten Oliver T.) erlauben, ihre Störungen kennen und akzeptieren zu lernen. Er wünscht es sich, es hilft ihm. Und wir sind gefordert zu diskutieren: Wie viel Verrücktheit kann toleriert werden?
Es ist damit eine ganz neue Form von menschenunwürdigem Zwang entstanden, der die Selbstbestimmung von Patienten im Sinne der BRK aushebelt. Konkret: die AOK Niedersachsen “verkauft sich und ihre Mitglieder gerade an den amerikanischen Konzern Johnson & Johnson. Diese Privatisierung hat den nassforschen Namen ‘Care 4 S’ – das S steht für Schizophrenie. Dahinter verbirgt sich eine deutsche Tochterfirma von J&J: die Janssen-Cilag-GmbH. Die stellt Psychopharmaka her – und gründete zusammen mit der AOK Niedersachsen ein Institut für Innvoation und Integration im Gesundheitswesen. (die I3G GmbH). Diese Gesellschaft ist nun für die Installation eines ‘neuen ambulanten Versorgungsystems’ verantwortlich.” soweit die Schilderung des Publizisten Helmut Höge i Der Freitag vom 13.9.2012.
Riesige Diskrepanzen hinsichtlich Macht und Ressourcen zwischen den an der gesellschaftlichen Aufgabe “Psychiatrie” Beteiligten verlangen den Schutz der schwächeren Partner, nämlich der Hilfesuchenden, die sich ihre Krankenkasse praktisch nicht aussuchen können. Wenn die gesetzlichen Krankenkassen – wie hier die AOK – in die Hand von finanzstarken Pharma-Konzernen geraten, ist eine neue Art von Entgleisung der Psychiatrie zu verzeichnen, die die öffentliche Verwaltung zur Regulation auf den Plan rufen sollte.

Hier durch Kontrolle Abhilfe zu schaffen, ist eine große gesellschaftliche Aufgabe, bei der weniger das Personal vor Ort als der Gesetzgeber gefordert ist. Und dann in der Konsequenz auch die Geldgeber. Denn eine menschenwürdige Hilfe und Pflege ist personalintensiv und kostet Geld. Die Finanzierung sollte ausdrücklich auf das Ziel der Wahrung von Würde und Selbstbestimmung Hilfsbedürftiger zugeschnitten sein. Solange geringfügige Aufstockungen des Personals kleckerlesweise der öffentlichen Hand abgetrotzt werden müssen, ist eine angemessene Betreuung von Bürgern, die auf Hilfe angewiesen sind, nicht möglich. Die Ziele für den Umgang mit Psychiatriepatienten stehen heute nicht mehr zur Disposition, seit die Bundesrepublik die UN-Behindertenkonvention unterzeichent hat. Individuell angemessene Hilfen müssen garantiert werden.

Erforderlich ist zunächst eine kompetente, umfassende Planung dieser gesellschaftlichen Aufgabe mit ihren verschiedenen Arbeitsbereichen und Durchführungsebenen. Darum unterstützt EREPRO die Forderung des Menschenrechtsinstituts nach einer Enquete zur Reform der Psychiatrie. (Die Bundesjustizministerin will die Einweisung in die Psychiatrie neu regeln. So ging es neulich durch die Presse. Das könnte ein erster Reformschritt werden!)
Bis die Psychiatrie aus ihrem Schattendasein heraustreten und zu einem anerkannten, verläßlich verifizierten Fachgebiet werden kann mit Helfern, die wissen was sie tun, und tun (können) was sie wissen, ist es noch ein langer Weg. Die Variationsbreite der Wertorientierungen in der Psychiatrie – bei den Hilfesuchenden und den Helfern – bedingt den hohen Stellenwert von Selbstbestimmung, wenn die Psychiatrie nicht zu einer Korrekturanstalt verkommen soll. Die Vielfalt unseres gesellschaftlichen Lebens wird sich in einer lebendigen, humanen Psychiatrie wieder finden.

 

Eine Berufung für gescheiterte Menschen. G. Springmann

Ein Mensch, der psychisch krank wird, fällt auf.
Er kann sich seiner Umgebung nicht anpassen. Die Frage, ob eine psychische Erkrankung hirnorganisch bedingt ist, ist eindeutig geklärt. Jene Mängel und Defekte, die sich auch im sozialen Leben zeigen und dort zum Ausdruck kommen – in Familie, Beruf, in allen gesellschaftlichen Verrichtungen, besonders im Umgang mit anderen Menschen, versucht man zu beheben und ihnen abzuhelfen, indem man Medikamente verordnet, die das Leiden lindern sollen.

Psychische Krankheiten haben eine lange Entwicklungsgeschichte, die beim einzelnen Menschen von früh auf angelegt ist. Unter bestimmten Bedingungen kommt die Krankheit um Ausbruch, oft erst im Erwachsenenalter.
Ein Mensch ist immer ein Individuum, das sich von anderen Menschen in Ausdruck, Darstellungsweise, Intelligenz, Fähigkeiten, Talenten, Geben und Gebaren unterscheidet.
Da gibt es die temperamentvollen, beredsamen, sehr ausdrucksstarken Menschen, die sich gut mitteilen können. Man begreift sie als interessant und auch sehr gesellig, auf andere zugehend, mutig und draufgängerisch. Daneben gibt es die eher Schüchternen, manchmal langweilig wirkenden Menschen, die mit sich nichts anfangen können, und die sich in Gesellschaft sehr unbeholfen und schwerfällig bewegen. Die meisten dieser Menschen – ob sie nun verschlossen oder offen sind, zeichnen sich durch besondere Fähigkeiten aus, und sie können durchaus kreativ und  produktiv sein. Die Einen sind eben geduldig, langsam, beharrlich, zurückhaltend  und gelegentlich auch genau, die Anderen beweglich, effektiv, äußerlich erfolgreich und auffallender, anpackend, gestalterisch, genialisch und wirklich bewegend. Sie sind etwas spontaner.

Beide Typen können durchaus eine gewisse Faszination ausstrahlen und haben ihre Qualitäten.. Der Charakter des Menschen, seine Veranlagung, sagt nichts darüber aus, ob er sympathisch ist und bei anderen Menschen ankommt.

Es gibt Menschen, welchen man eine psychische Krankheit zuschreiben muss, vielleicht weil sie nicht so leistungsstark sind, unter Depressionen leiden, sich abschließen, unverständliche Taten begehen, weil sie in ihrem Verhalten fremdartig wirken: trotzdem muss man ihnen bescheinigen, dass sie nie im kriminellen Bereich aufgefallen sind.
Objektiv ist festzustellen, dass sie große Schwierigkeiten im Umgang mit der Umwelt haben. Leider ist der psychisch kranke Mensch, der nicht dem Durchschnitt der Bevölkerung entspricht, gewissen Vorurteilen ausgesetzt, die tief verwurzelt sind, die nicht langsam verschwinden, sondern im Gegenteil sich immer mehr vertiefen und in der Gesellschaft verbreiten.

Der “Normale” hat die Dinge ja im Griff und meistert das Leben, ohne ihn gäbe es nicht den “Fortschritt”, der in einer zunehmenden Verrohung der Gesellschaft besteht und sich darin zeigt, dass alles kälter, gefühlsärmer, brutaler, unbarmherziger, seelenloser wird, und in einem Kampf eines Jeden gegen Jeden endet. Der “Normale” braucht Schuldige, Opfer, Schwache, an denen er seinen Zorn, seine Wut auslassen kann. Sonst könnte er nicht überleben. Der “Normale”, der in seine Arbeit vernarrt ist, sieht nicht die Lösung, erkennt nicht den Hoffnungsschimmer am Horizont, der ihn aus seinem Irrweg erlösen könnte. Er ist auf seinen persönlichen, kurzsichtigen Vorteil bedacht.

Es gibt Leute, die dazu berufen sind, auf Hoffnungen, Tendenzen hinzuweisen, die aus der Misere führen könnten, Politiker, Künstler, Schriftsteller, Aufklärer – und auch die Funktion psychisch kranker Menschen, die gescheitert sind, könnte hier eine positive, verheißungsvolle Rolle spielen. Sofern diese bereit sind, ihre Negativ-Image zu verlassen, an sich zu arbeiten und Lehren aus ihrer schwierigen Situation zu ziehen, die nicht so verzweifelt ist, wie sie auf den ersten Blick aussieht.
Man muss ein neues Menschenbild gewinnen.

Heute, das hat auch die Psychologie erkannt, ist nur der aktive, handelnde, extrovertiert, lachende, positive, kooperative und flexible Mensch gefragt, der immer in Bewegung ist, der unkritisch sich durch nichts irritieren lässt, permanent produktiv alles energisch anpackt und  immer etwas leistet.
Dieser Mensch fällt nicht auf, er stellt den Normality-Typus von Mensch dar, an dem man nichts aussetzen kann, und den man nicht unterstützen und ermutigen muss, weil er keine Probleme bereitet, und weil er sich in den Gesamtbetrieb integriert.

Da muss sich jeder anpassen. Dabei hat der schwermütige Mensch, der nicht so schnell in Gang kommt, rätselhaft erscheint, ein bisschen unharmonisch und schwerfällig ist, vielleicht grübelnd, durchaus Nachteile zu befürchten, denn er ist nicht gefragt. Kein Standardtypus, nicht kontaktfreudig und aufgeschlossen, sondern eher widerspenstig – stört er in unserer Gesellschaft. Ich muss sagen, unter diesen verschlossenen Menschen, die sich abkapseln, gibt es sehr Gutmütige, Aufgeschlossene, die liebenswürdig und einnehmend sind, die man nicht einfach abschreiben sollte.
Unsere Gesellschaft ist eine Maschine, die seelenlos und herzlos nur auf das Funktionieren schaut, nicht auf das Wertvolle und Tragfähige, das diese Menschen oft auszeichnet, die zunehmend unter Beobachtung und Kontrolle geraten.
Denn man braucht auch das Tiefgründige, Substantielle – sonst bricht alles auseinander, es explodiert, wenn man nicht endlich zur Besinnung kommt und diesen Wahnsinn beseitigt, von dem nicht nur Glück und Zufriedenheit ausgeht, sondern auch unendliches Leid und eine Perspektiv- und Ziellosigkeit sondergleichen, die uns in den Untergang treiben kann.

Das wollte ich einmal sagen, und ich warne davor, dass der Volltrottel, den nichts aus der Bahn wirft, zur bestimmenden Figur wird. Diese Maschine, dieser Apparat, ist zynisch, und er wird nichts zur Lösung unserer Probleme beitragen.
Das Bild des Menschen ist immer komplex, umfassend und nicht ohne Ecken und Kanten – und keinesweg einseitig, konstruiert und imaginär.