An die Landtagsvizepräsidentin der Grünen Christine Stahl

Sehr geehrte Frau Stahl,

wir danken Ihnen sehr für Ihre Antwort auf unsere Mail an Mitglieder des Bayerischen Landtages zum Thema „Fortsetzung der Finanzierung von Kursen und Freizeitmaßnahmen für psychisch Kranke“

Die Anträge der Grünen, die Sie angefügt haben, entsprechen genau unseren Vorstellungen, und wir bedauern natürlich sehr, dass in dieser Legislaturperiode wohl wenig Chancen auf Verbesserung der Lage in der ambulanten Psychiatrie zu erwarten ist. Wir hoffen – wohl nicht ganz ohne reale Aussicht – dass sich das in Zukunft ändert. 🙂

Tatsächlich gibt es in Bayern keine Möglichkeit der Finanzierung von Gruppen für Menschen in der ambulanten Psychiatrie. Die Richtlinien des STMAS schließen „Psychiatrie“ ausdrücklich aus. Die Richtlinien des Bezirkes Oberbayern – ebenso wie die der Krankenkassen – setzen mit der Voraussetzung „zweier vertretungsberechtigter Mitglieder“ große Belastbarkeit voraus, und es fehlt die direkte Anbindung an ambulante Dienste.

Gruppen für psychisch Kranke sind nicht nur aus humanitären Gründen zu fordern, sie sind kein Luxus, sondern eine dringende Notwendigkeit, um der immer weiter fortschreitenden Exclusion, die heute ja schon bis in die Mitte der Gesellschaft reicht, Möglichkeiten der Selbstbestimmung in dieser Form entgegen setzen zu können.
Gefahren von Isolation, Verwahrlosung bis hin zur Gewalttätigkeit werden im Zusammenhang mit Psychiatrie in vorurteilsfreien Texten nicht gerne angesprochen. Sie bestehen aber hier – wie in allen vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossenen Gruppen – ebenfalls. Auch von dieser Sorge ist unsere Aktion bestimmt.
Nach der Zuständigkeitsklärung für psychiatrische Leistungen zwischen den beiden Staatsministerien ist auch eine Abgrenzung zu den Aufgaben der Bayerischen Bezirke hinichtlich der Finanzierung von Gruppen dringend erforderlich.

Darf ich Sie noch zu einer ganz anderen Frage ansprechen.
In unserem Blog http://www.erepro.de/category/blog/ haben wir einen Artikel zum Maßregelvollzug zur Diskussion gestellt, und Antworten auf unsere Anfragen u.a. zu den Bayerischen Besuchskommissionen im Maßregelvollzug als „Kommentare“ eingestellt.

Wie stehen die Grünen zu der Kontrolle im Maßregelvollzug? Wenn die Berichte der Besuchskommissionen dem „Sozialministerium als Fachaufsichtsbehörde für den Maßregelvollzug übersandt und hier überprüft und bewertet“ werden, ist das keine parlamentarische Kontrolle. Wäre diese nicht ebenso notwendig wie mehr Transparenz über die Aufenthaltsdauer im Maßregelvollzug? Haben die Berichte der Besuchskommissionen Konsequenzen?

Mit nochmaligem Dank für Ihr Interesse und Ihre Mühe
grüße ich Sie

Christel Kruse

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