Archiv für den Monat: November 2013

Können Recht und Gesetz den Zwang in der Psychiatrie mildern?

Mit den folgenden Bemerkungen reagieren wir auf Diskussionen und Einwände von Lesern unseres Artikels: „Das Fehlen von Freiheit ist ein Schmerz, der auf Dauer verrückt macht“ vom 16.6.2013.
Wir danken allen Beteiligten für ihre Anregungen.
Die Aufzählung „erlaubter Zwangsmaßnahmen“ stand ursprünglich als Anmerkung in dem Artikel, verschwand aber durch ein technisches Versehen.
Wir geben hier die Gliederung vor für die Formen von Zwang, um die es jeweils geht. Beschreibungen der konkreten Ausgestaltung haben wir hinzugefügt.

 

Als „erlaubte“, legale Zwangsausübung gegenüber Psychiatriepatienten gelten heutzutage vier verschiedenen Situationen:
1. Zwangsausübung als Schutz für Menschen mit psychischen Problemen in Notfällen
2. Ordnungsrechtliche Zwangsausübung
3. Zwangssausübung im Rahmen des Betreuungsrechts
4. die strafrechtliche Regelung, Maßregelvollzug, als Sanktion für ungesetzliches Verhalten

1.      Zwangsausübung als Schutz in Notfällen.

Eine Leserin, die gerade den Artikel vom 16.6.2013 gelesen hatte, erzählte: “Eines Tages  saß meine Schwägerin, die schon mehrfach psychotisch gewesen war, mit ihrem kleinen Kind mitten auf einer verkehrsreichen Straße. Da kann man doch nicht die in dem Artikel vom 16.6.2013 als notwendig beschriebenen Kontroll-Maßnahmen durchführen, um sie aus der Gefahrensituation zu bringen, das ist ja viel zu umständlich und zeitraubend?!“
Stimmt.
Bei Zwangsausübung als Schutz in Notfällen, in der Regel durch die Polizei, kommen Gesetze wie das “Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes” (UZwG), Polizeiaufgabengesetze (PAG §§53f) der Länder etc. zur Anwendung.

Es geht um die Zwangsmaßnahmen Anhalten, das Festhalten, erkennungsdienstliche Maßnahmen, die In-Gewahrsam-Nahme, sowie die Durchsuchung und die Sicherstellung. http://www.juraindividuell.de/artikel/standardmassnahmen-zwang-im-polizeirecht-bayern/

Tatsächlich findet man auch hier Prinzipien wieder aus dem Artikel vom 16.6.2013:
– das Suchen nach milderen Mitteln vor der Zwangsanwendung,Ÿ
– das Bemühen um Freiwilligkeit,Ÿ
– die Ankündigung des Zwangs,
– die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen etc..

Auch die Unterbringungsgesetze oder PsychKGs der einzelnen Bundesländer legitimieren den Einsatz in Notfällen, wenn Menschen mit psychischen Problemen in Gefahr sind, und wenn bei der Hilfe Zwang angewendet werden muss (z.B. wenn die „öffentliche Ordnung“ gefährdet ist).

2.      Ordnungsrechtliche Zwangsausübung.

Diese Ländergesetze greifen in Situationen von „Selbst- und Fremdgefährdung“. Es geht bei dieser Zwangsausübung um Freiheitsentziehung durch Unterbringung eines Psychiatriepatienten in einer Klinik im akuten, eiligen Fall durch die Polizei, sonst durch Mitarbeiter des Kreisverwaltungsreferates oder des Ordnungsamtes. (s. hilfe Blätter von EREPRO Nr. 9 Krisenintervention – (wie) geht das?)

In dem Artikel vom 16.6.2013 wird darauf hingewiesen, dass nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) durch Deutschland diese Gesetze geändert werden müssen. Dabei geht es vor allem um den Gedanken der BRK, dass sich frei­heits­ent­zie­hen­de Maß­nah­men gegen Menschen mit psychischen Problemen auf „tat­säch­li­che und nach­weis­li­che Ver­hal­tens­wei­sen und die dar­aus re­sul­tie­ren­den Kon­se­quen­zen be­zie­hen müssen, und nicht mit Diagnosen oder sonstigen diskriminierenden Zuschreibungen begründet“ werden dürfen. s. Michael Wunder, Fürsorglicher Zwang – eine ethische Herausforderung in der psychiatrischen Praxis. Freiheitsentziehung und Zwangsbehandlung vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention. Soziale Psychiatrie Nr. 137 – Heft 3, Juli 2012 (http://www.schattenblick.de/infopool/medizin/psychiat/mz6vo081.html) (18.09.2013).

Wir haben in dem Artikel vom 16.6.2013 kurz dargestellt, wie weit dieser Korrekturprozess in den einzelnen Bundesländern fortgeschritten ist, aber Bayern nicht erwähnt. Prompt wurde von Lesern nachgefragt!
Denn in Bayern ist eine Reform besonders wichtig, da „sich die Zahl der der Zwangsunterbringungen in den letzten 10 Jahren in Bayern verdoppelt hat. Im Jahr 2011 gab es dort allein 11.000 Zwangseinweisungen“. (Rosenow, Roland, Gleichheit und Zwang, Sozialrecht in Freiburg, Vortrag im Rahmen der Fachtagung DPWV/IMEW, Katholische Akademie Berlin, 26.06.2012, www.srif.de – 18.09.2013)
Hier wurde noch kein Landtagshearing wie in Baden-Würtemberg durchgeführt, aber immerhin ein sog. Landespsychiatrietag. Umfangreiche Information darüber bietet http://www.psychkhg-bayern.de/index.htm. (04.09.2013)
„Die Linke“ hat im  im Mittelfränkischen Bezirkstag einen Antrag zum PsychKHG eingebracht. Daraus ein Zitat:
„Im Vordergrund des bayerischen Unterbringungsgesetz stehen nicht die Würde der betroffenen Personen, das Recht auf Selbstbestimmung und ein gesetzlich gesicherter Anspruch auf die Versorgung mit angemessenen Hilfen, sondern einzig die ‘öffentliche Sicherheit und Ordnung’.
Dies entspricht weder der Psychiatrie-Enquete aus dem Jahre 1975, noch der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2009, geschweige denn den jüngsten Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes zum Thema Zwangsmaßnahmen.“

3.      Betreuungsrecht

Damit befaßt sich unser Artikel vom 16.6.2013 über die Novellierung des Betreuungsrechtes ausführlich. Es geht also um Bundesrecht.

Bei der betreuungsrechtlichen Regelung kann Zwang (fürsorglicher Zwang), der zum „Wohl“ eines Patienten, dem offiziell die Hilfe eines rechtlichen Betreuers in bestimmten Angelegenheiten zugeordnet wurde, folgendermaßen aussehen:Ÿ
– dass dem Hilfesuchenden auch unfreiwillig Rat und Unterstützung durch den rechtlichen Betreuer zukommt,Ÿ
– dass dieser für den unter Betreuung Stehenden verbindliche Willenserklärungen abgeben kann.
– dass er gegen den Willen des Betreuten in die Wohnung eindringt,
– dass dem Betreuten die Entscheidungsbefugnis für bestimmte Angelegenheiten ganz oder teilweise entzogen wird wie beispielsweise bei dem „Einwilligungsvorbehalt“.
– Zwang kann hier ebenfalls bedeuten freiheitsentziehende Maßnahmen durch Unterbringung eines Bürgers mit psychischen Problemen in einer Klinik durch den Betreuer, und
– Zwangsmedikation bei der Klinikbehandlung. Der Betreuer muss sich diese Zwangsmaßnahmen vom Betreuungsgericht genehmigen lassen. (s.u.)

4.      Maßregelvollzug als Sanktion für ungesetzliches Verhalten.    

Im Maßregelvollzug (auch „Forensik“) werden nach § 63 und § 64 des deutschen Strafgesetzbuches unter bestimmten Umständen psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter entsprechend den Maßregeln der Besserung und Sicherung untergebracht. (Wikipedia, 18.09.2013)

Hier liegt besonders viel im Argen, wie die Geschichte von G. Mollath zeigt. (s. Artikel von EREPRO “Abschaffung des Paragrafen 63 Strafgesetzbuch!” v. 27. September 2015 (http://www.erepro.de/?s=paragraf+63)
In Zeiten des Wahlkampfes fällt als skandalös auf, dass die Menschen nicht wählen dürfen, die solchen Zwangsmaßnahmen unterliegen.
EREPRO wird sich weiterhin mit den Fragen des Maßregelvollzugs beschäftigen.
Grundsätzlich kann man nur fordern, dass diese Form der Sanktion für Straftaten ganz abgeschafft wird, und jeder dem geltenden Strafrecht unterstellt wird, und entsprechend der Fähigkeiten des Täters geurteilt wird

Abschließend die Frage: können Recht und Gesetz den Zwang in der Psychiatrie mildern?
Ja, würden die meisten von uns aus vollster Überzeugung sagen, und darum setzen wir uns für „anständige“ gesetzliche Regelungen ein, und unterstützen beispielsweise die Forderung nach einem Bayerischen PsychKG. (Unterschreiben kann man auf http://www.psychkhg-bayern.de/index.htm: bisher leider nur 255 Unterstützer!). Auch die Anwendung des neuen Betreuungsrechtes muss kritisch verfolgt werden.

Einige Aussagen von R. Rosenow stimmen allerdings nachdenklich:
„Dieses … führt uns schlagend vor Augen, dass auch ein im Gesetz detailliert ausbuchstabiertes Verfahren nichts nützt, wenn die Verantwortlichen nicht von der Sinnhaftigkeit der verfahrensrechtlichen Vorgaben überzeugt sind und ihre Kreativität und ihr Engagement in den Dienst einer von Empathie getragenen Rechtsgüterabwägung stellen. Mit anderen Worten: Ohne eine adäquate Justizkultur kann die Abgrenzung von Fällen, in denen im Interesse des Betroffenen Zwang erforderlich sein mag, und solchen, in denen dies unstatthaft ist, kaum gelingen. Trotzdem sind wir auf das Rechtsystem angewiesen. Es gibt keine Alternative. Wir dürfen und müssen die Justiz in die Pflicht nehmen. Das umfasst die Erwartung, dass sie sich kritischen Fragen stellt, dass sie sich mit Menschen mit Behinderungen und mit ihren Fürsprechern auseinandersetzt, dass sie ihre eigene Praxis kritisch reflektiert und sich selbst engagiert, um ihre eigene Kultur da weiterzuentwickeln, wo es dessen bedarf.“ (Rosenow)

Auch hier gilt also: ohne eine humane Haltung der Menschen, die Zwang anwenden, wird sich die Situation der Menschen, die diesen „erlaubten“, oder rechtlich geregelten Zwangsmaßnahmen ausgeliefert sind, nicht verbessern. Recht hin oder her.
Ihre Würde, ihre persönliche, größtmögliche Freiheit ist nicht allein durch gesetzgeberische Regulierung zu garantieren.

Patrizia I

Manchmal frage ich mich, warum einige Menschen, die wirklich nichts (außer Gutes) getan haben, so sehr leiden müssen. Die Leiden meiner Freundin, mit ihrer Erlaubnis schreibe ich diesen Bericht, der der Wahrheit entspricht.

Nach einem Jahr voller Sorge um meine Tochter Ariane ist meine Freundin Patrizia auch Patientin einer „geschlossenen“ Station der Nervenklinik, in der Ariane behandelt wurde. Ariane ist entlassen, aber meine Sorge um sie wird wohl für mich ein lebenslanger Begleiter sein. Patrizias Schicksal berührt meine Seele. Die gute Patrizia kenne ich durch eine Gruppe, in der sich mit mir mehrere Frauen alle zwei Wochen treffen. Wir alle teilen ein Schicksal. Wir waren an einer Psychose erkrankt, sind aber „stabil“.
Patrizia ist genau wie wir alle um die 50 Jahre alt, sie hat ihren Sohn alleine groß gezogen, er ist etwas über dreißig. Patrizia war bis zu ihrer jetzigen Erkrankung berufstätig, und das trotz der Medikamente, die sie einnehmen musste, um „stabil“ zu bleiben. Medikamente nehmen wir alle ein. Ich bin stabil mit einer Mini-Dosis. 

Leider wurde Patrizia vor kurzer Zeit eine niederschmetternde Diagnose mitgeteilt: BRUSTKREBS. Eine OP – eine Brust wurde entfernt. CHEMOTHERAPIE und – erneut kam die Psychose.
So besuche ich Patrizia immer mittwochs in der Nervenklinik. Ein Jammer! Ihre wundervolle Haarpracht hat sie verloren. Sie ist blass und teils verwirrt, aber sie erkennt mich, und ich versuche ihr zuzureden. Wie sehr mich das Leiden von Patrizia berührt, kann ich schwer beschreiben.

Patrizia ist, als es ihr noch gut ging, fast jeden Tag in die Nervenklinik gefahren und hat Patienten besucht. Vor Jahren war sie auch bei Ariane und stets hatte sie ein kleines Geschenk für meine Tochter. Damals kannte ich Patrizia nur durch die Besuche bei Ariane.
Patrizia ist eine Seele von Mensch und jetzt wird sie gleich von zwei schweren Erkrankungen geplagt. Der KREBS und die Psychose, so muss sie zur Zeit zur Behandlung – Bestrahlung – in eine Klinik, danach gleich wieder zurück in die Nervenklinik.

Patrizia erzählt mir Dinge über die Behandlung dort, die ich normalerweise nicht glauben würde, aber ich weiß ganz genau, dass Patrizia die Wahrheit erzählt. Das ist die schrecklichste Art und Weise einer Behandlung, die eine Misshandlung ist. Darüber habe ich schon oft berichtet, und ich wäre der zufriedenste Mensch, wenn man sicher sein könnte, dass sich diese Missstände verändern würden – in eine ganz „normale“ Behandlung von psychisch Kranken in dieser Klinik. Aber das ist nicht leicht, denn es sind zu Wenige, die sich beklagen. Ich alleine kann nur schreiben, was da so vorfällt und Zeugen gäbe es unzählige, aber wer sagt das in der Öffentlichkeit? ICH!

Unglaublich, was da mit den Kranken gemacht wird. Da kann man doch nie gesund werden, das machte einen ja erst krank! Das Zusehen fällt mir unsagbar schwer. WER WILL HELFEN? WER KANN HELFEN?

Patrizia II

Wir wollen das Beste für Patrizia!
Als ich Patrizia das letzte Mal persönlich treffen konnte, war sie noch auf der offenen Station. Sie war ganz still, ihr Gesichtsausdruck war starr und sehr ernst. Sie war eher traurig und sie antwortete nur mit „ ja“ oder „nein“. Es ist ihr sichtlich schwer gefallen mir zuzuhören.
Sie ist abgelenkt!

Ich denke, Patrizia ist schwer beeinflusst von einer „inneren Stimme“. Diesen Zustand kenne ich aus eigener Erfahrung, Man hat Angst vor sich selbst. Man verfällt dem Trugbild seines Innersten und verliert das normale Denken. Der Wahn steht im Vordergrund.
Patrizia freut sich über Besuche und doch ist sie froh, wenn man wieder geht.
Sie sagt, ihr geht’s gut, und es geht ihr eher schlecht. Sie steht im Bann einer Stimme!

Patrizia ist – wenn sie stabil ist – ein eher ruhiger Mensch, freundlich, aber sie spricht nicht viel. Sie ist eine gute Zuhörerin, und sie zeigt ein Herz für Andere. Sie hat sich immer treu an den Besuchen von Patienten in der psychiatrischen Klinik beteiligt.

Jetzt hat Patrizia Krebs und ist psychisch krank. Sie ist schon viel zu lange in Behandlung und sie leidet darunter. Immer wieder wird sie verlegt und wechselt zwischen offener und geschlossener Station.
Patrizias Zustand ist zur Zeit schlimmer denn je. Sind’s die Medikamente? (Es wird vermutet, dass die Kombination der Chemotherapie und/oder der Narkosemittel mit den Psychopharmaka diese negativen Auswirkungen haben – EREPRO)
Wieder auf der Geschlossenen, zeigt sich die hebephrene Phase, in der sie auch wahnhaft ist. Jetzt denkt sie, alles sei überstanden, und sie komme bald zurück in ihre Wohnung. Ich lasse sie in dem Glauben, denn ich will sie nicht schädigen. Sie hat Pläne und ist sehr aktiv und doch schwer krank.
Ich denke, Patrizia hat Angst vor der Zukunft. Wie soll sie es schaffen alleine zu leben? Ihr Sohn ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und lebt bei seiner Freundin. Patrizia kann die Miete für ihre Wohnung nicht bezahlen. Diese soll bald gekündigt werden, und sie müßte dann umziehen. Alleine kann sie nicht leben, aber ein Heim wie Lauingen wäre nicht gut für Patrizia.

Sie braucht eine gute Pflege und eine Therapie, nur so kann man hoffen, dass Patrizia stabil wird. Ich würde es nicht wagen, Patrizia aus ihrer Traumwelt herauszuholen, aber es muss entschieden werden, wo sie untergebracht wird. Wir – ihre Freundinnen aus der Selbsthilfegruppe –  können Patrizia besuchen, aber die Zeit drängt, der Klinikaufenthalt wird bald nicht mehr durch die Krankenkasse finanziert.

Wohin soll Patrizia?
Bitte nicht einfach in ein Heim, in ein „Gefängnis für psychisch Kranke“ abschieben. Die Gruppe bangt um Patrizias Zukunft, und hofft, dass sie bald zurückkommt. Aber das wird wohl noch lange dauern. Patrizia ist hilflos und sie träumt von einem Leben in Freiheit. Ich hoffe, dass Patrizias rechtlicher Betreuer eine gute Entscheidung trifft; und auch ihr Sohn sollte mit entscheiden dürfen. Patrizia ist „nur“ Kassenpatient, aber für uns ein wertvoller Mensch, den man nicht einfach irgendwo „einpflanzt“, wo er nicht hingehört.

Eine OP steht ihr bevor. Die (entfernte) Brust soll wieder so hergestellt werden, dass Patrizia wieder als Frau zufrieden sein kann. Das bezahlt die Krankenkasse. Das wäre wunderbar, aber Patrizia ist einfach zu krank, und so ist diese OP zu belastend für die Psyche. Das müßten aber doch die Ärzte im BKH einräumen. Die OP sollte nicht das Wichtigste sein, sie müßte erst mal psychisch stabiler sein, und dann die OP angehen.

Jetzt kann Patrizia nicht entscheiden, was ihr wichtig ist. Sie ist sehr wankelhaft und – wie ich es einschätze – sehr wahnhaft, sehr leicht aus der Ruhe zu bringen,. Sie hat die Kontrolle über sich zeitweise verloren. Man sollte sie nicht zu sehr belasten, denn sie könnte aggressiv werden, und dann würde sie fixiert werden.
Ich bin kein Mediziner nur ein Mensch, der sieht, wie Patrizia leidet. Ich bin sehr traurig. Patrizia braucht Hilfe. Ihr Sohn möchte auch, dass seine gute Mama wieder stabil wird. Alle, die Patrizia kennen, haben diesen Wunsch.
Ich bin selbst stabil geworden, weil es Menschen gab , die mich nicht aufgegeben haben, und ststs an meiner Seite standen. Das verdient auch unsere gute Freundin Patrizia.