Verwahrlost unter Aufsicht! Ist das Krankenpflege? Angelika Kurella

„Kommen Sie bitte, Ihr Bad ist fertig.“
Einen Patienten aufzufordern, ein Bad zu nehmen – ist das wirklich – Körperverletzung?

Was mir immer wieder auffällt bei meinen Besuchen auf den geschlossenen Stationen der Psychiatrischen Klinik sind Patienten, die sehr ungepflegt sind.

Normalerweise schließt die Krankenpflege auch die Körperpflege des Patienten mit ein. Wenn ein „normaler“ Patient sich nicht selbst waschen oder duschen kann, macht das der Pfleger oder die Krankenschwester.

Bei psychisch Kranken – nicht.

Wenn ein psychisch Kranker sich nicht pflegen will, darf er ungewaschen bleiben, denn “der Zwang zur Körperpflege ist Körperverletzung.”

Das Personal schaut also zu, wie die Patienten verwahrlosen. Meine  Frage ist, darf man Patienten verwahrlosen lassen?

Ein Patient, der zur Zeit auf der geschlossenen Station untergebracht ist, hat – seit er in der Klinik ist – weder geduscht noch ein Bad genommen. Er wäscht sich nicht mal die Hände.
Eine Patientin erzählte mir, dass sie mit diesem Patienten am Tisch zum Essen saß, aber sie musste den Speiseraum verlassen, der Mann benutzt kein Essbesteck, er isst mit den Händen! Dieser Patient hat Einzelausgang.
Ich würde dem Patienten sagen: “Bitte duschen Sie oder baden Sie, sonst wird der Ausgang gestrichen.” Das wäre dann keine Körperversetzung, aber auf diese List kommt keiner.

Ich warte mal ab, wie lange es noch so weitergeht. Ist es dem Pflegepersonal und den Ärzten und Doktoren egal, wenn die Menschen sich nicht pflegen?

Das ist traurig und dieser Patient ist nicht der Einzige der übelsten Geruch auf der Station verbreitet.

Dass man einen psychisch Kranken mit sanfter Gewalt zur Körperpflege zwingt, kann ich noch verstehen, weil Körperpflege sehr wichtig ist. Man muss die Patienten ja nicht misshandeln.

Ich selbst war (vor Jahren auf der Geschlossenen) nach dem Bad froh, sauber zu sein. Viele Patienten wären froh, wenn man ihnen eine Badewanne volllaufen ließe, damit sie ein Bad nehmen können.

Dass sich die Kranken oft nicht pflegen, gehört zu der Erkrankung, ihnen ist alles egal, auch wenn sie stinken. Auch die Menschen, die normal sehr sauber sind, können in der Erkrankung ihren Körper nicht mehr pflegen, das weiß das Pflegepersonal ganz sicher. Nicht selten habe ich erlebt, dass Patienten stets dieselbe Kleidung tragen und Gerüche verbreiten, die mehr als unangenehm sind.

Die Patienten, die sich pflegen, müssen den strengen Geruch der Ungepflegten ertragen.

Auch das Schneiden der Nägel ist Körperverletzung! Nur auf meine Bitte hin bekam ich eine Einwegschere, um meiner Tochter die Nägel zu schneiden.

Fazit:
Für mich ist vielmehr das Zusehen beim Verwahrlosen eine „KÖRPERVERLETZUNG“.

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