Das Recht der Rechtlosen

Mit diesem Bericht möchte ich eneut darauf hinweisen, dass das Pflegepersonal der Klinik, in der meine Tochte fast ein Jahr stationär untergebracht war, gegen das Recht handelt.

Ich halte mich an einen Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 03.03.2006.

So scheibt ein Richter:
„DIE ZEITWEISE oder REGELMÄSSIGE FREIHEITSENTZIEHUNG DER BETROFFENEN DURCH

–         Baugurt im Bett

–         Fixierung der Extremitäten

wird bis zum 30.03.2006 genehmigt, wobei sich der Durchführende vor und während der Maßnahme jeweils von der Unbedenklichkeit überzeugen muss, sich die Beschränkung immer nur auf das unbedingt erforderliche Maß ertrecken darf, eine schriftliche Aufzeichnung über Art und Dauer zu erstellen ist, und das Personal für die Betroffene stets erreichbar sein muss.
Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.“

So schreibt der Richter. – Schön wär’s! sag ich.

Dazu kann ich ehrlich nur sagen, die Durchführenden hielten sich in keinem Punkt an die Anordnung, und das habe ich diesem Richter in einem umfangreichen Bericht geschrieben, also die ganze Wahrheit.

So kann er durch mich erfahren, was die Durchführenden mit den Betroffenen anstellen. Vielleicht kann ich den Patienten helfen, dass sie in der Fixierung nicht noch misshandelt werden. Das ist mein Ziel.

August 2012             Angelika Kurella.                                

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